Teerbelastung
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Teerbelastung

Hallo, in dem Haus einer Kundin (Eigentumswohnung 3. OGAbk.) wurde vor einer Woche im EGAbk. (Ladenräume) der Fußboden (Estrich) entfernt. Seit dem zieht durch das Haus ein bestialischer Teergeruch. Seit dem hat sich kein Handwerker dort blicken lassen und wenn man durch die Fenster schaut ist der Fußboden mit einem Teerhaltigen Anstrich (evtl. auch Papplage) zu sehen. Sie fragte mich, ob dieser Geruch gesundheitsschädlich ist. Das musste ich ihr so bejahen. Auf die Frage was sie tun könnte, habe ich ihr geantwortet: Unbedingt ausreichend lüften, bei der Hausverwaltung den Verursacher ausfindig machen und auf die Weiterführung der Arbeiten drängen. Laut Hausverwaltung ist der Verursacher im Urlaub im Ausland und erst mal nicht zu erreichen. Daher habe ich ihr vorgeschlagen Anzeige beim Bauordnungsamt zu erstatten und eventuell eine Ersatzvornahme (luftdicht verschließen oder Abbruch und Entsorgung des kontaminierten Materials) über die Hausverwaltung in die Wege leiten zu lassen.

Sehe ich das so in etwa richtig? Was könnte man noch tun?

MfG Maurermeister G. Krause, Leipzig

  • Name:
  • Krause
  1. Teer oder Bitumen? Gesundheitl. Bewertung von Gerüchen durch Laien

    Hallo Maurermeister G. Krause. Mit Ihren Aussagen haben Sie sich weit aus dem Fenster gelehnt. Und ich hoffe, dass Sie nicht über die Fensterbrüstung fallen werden. Warum? Nun, früher hat man unterhalb eines Zementestrichs tatsächlich als eine Art "Horizontalsperre" gegen aufsteigende Feuchtigkeit eine Art Bitumenpappe eingebaut. Nicht immer, doch in vereinzelten Fällen. Gerüche sind immer subjektiv, wie wir wissen, Was für den einen riecht, "stinkt" für eine andere Person unerträglich. Bei den Bewertungsverfahren gibt es nur die Bestimmung bzw. Bewertung der Geruchsentwicklung von Textilien in Anlehnung an die Schweizer Norm SNV 195 651/1968 "Bestimmung der Geruchsentwicklung von Ausrüstungen (Sinnenprüfung) " der Schweizerischen Normenvereinigung. Und über gesundheitliche Schädigungen sagt diese gar nichts aus. Das zu Bewerten obliegt alleine den Fachärzten. Insofern haben Sie sich da reichlich "verstiegen", als Nicht-Mediziner eine unhaltbare, unbewiesene Behauptung aufgestellt, die zu Irritationen führen wird. Wenn wir schon aufwühlen wollen, dann sollten wir zumindest den Unterschied zwischen einem Anstrich und einer Papplage erkennen, wenn denn auch die Kenntnis des Unterschiedes zwischen Teer und Bitumen gerade nicht verfügbar erscheint. Die Hausverwaltung über die Besonderheiten zu informieren war sicherlich die richtige Entscheidung. alles Weitergehende dagegen nicht! Fazit: Sie haben Dinge behauptet und eingeleitet, deren Beurteilung Ihnen nach unterstellt fehlenden Fachkenntnissen in medizinischer wie in juristischer Hinsicht nicht zustehen. Alleine von einem Geruch kann keine Gesundheitsschädigung abgeleitet werden. Ich selber weiß in dieser Hinsicht, wovon ich rede. Denn PAKs, die Sie ja unterstellen, wurden in derartigen Papplagen als Horizontalsperren nicht eingesetzt. Und möglicherweise wissen Sie auch nicht, dass alle Bitumenpappen in Verbindung mit Alterungserscheinungen und leichter Feuchtigkeit zu Zersetzungsvorgängen führen, die wiederum mit Geruchsentwicklungen, doch nicht mit Gesundheitsgefährdungen in Verbindung stehen.

    Alles in allem ein breit angelegtes Feld, um sich (nur in übertragenem Sinne) zwei "blaue Augen" zu holen! Gruß: KlaRa


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