Gerissene Fugen/Wände in neu gebautem Haus
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Gerissene Fugen/Wände in neu gebautem Haus

Gerissene Fugen/Wände in neu gebautem Haus
  1. Beweislastumkehr

    Beweislastumkehr
  2. Nö  -  Gesetze gibt es nicht  -  aber

    Nö  -  Gesetze gibt es nicht  -  aber
  3. Vielen Dank für die prompte Antwort!

    Vielen Dank für die prompte Antwort!
  4. Silikonfuge zu klein!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen. Ich bin noch ganz neu hier und vermutlich schon in der falschen Kategorie gelandet. Dafür entschuldige ich mich schon eingangs. 3 1/2 Jahre hat es gedauert bis wir in unser Fertighaus einziehen konnten. Was nicht nur am Unternehmen lag, sondern auch Behörden. Ich könnte was erzählen. Jetzt wohnen wir seit rund 6 Monaten in unserem Eigenheim und sind insgesamt zufrieden. Wenn da nicht diese Risse wären. Ich weiß das Risse entstehen können bei neuen Häusern. Allerdings sind bei uns praktisch in allen Ecken im Obergeschoss und teilweise auch im Erdgeschoss Risse. Diejenigen die an den Tapezierten Wänden sind halte ich nur für ein kosmetisches Problem. Sorgen machen mir diejenigen die in den Bädern sind. Alle Silikonfugen sind gerissen. Für mich stellt sich hier die Frage ob das irgendtwie eine Gewährleistung des Hausbauers sein müsste. Kann es denn wirklich sein das man praktisch gleich nach dem Bauen schon wieder einen neuen Handwerker beauftragen muss der mir neue Fugen zieht? Bevor sie fragen. Ja ich habe den Vertrag vorgeholt um das nachzulesen und schlichtweg nichts gefunden. Deshalb meine Frage. Gibt es dazu Gesetze? Wenn Mängel an Ihrem Haus auftreten, dann sind Sie beweispflichtig. Sie müssen beweisen dass der Mangel erst jetzt aufgetreten ist und wer den Mangel verursacht hat. Eine ganz einfache Frage des Gerichts wird sein: Ist die Fuge gerissen weil das Silikon geschrumpft ist, oder hat sich die Wand bewegt oder waren die Fliesen ungeeignet? Jeder den Sie mit dem Mangel konfrontieren wird ähnlich reagieren. Diese Angelegenheit sollten Sie nur Fachleuten übertragen und dabei Kosten und Nutzen im Auge haben. Ein Riss ist erstmal ein Mangel  -  egal ob er auf Estrichsetzung, Setzung des Dachstuhls oder Schwinden des Mauerwerks oder auf Verformungen der Stahlbetondecken zurückzuführen ist. Die Ursache liegt doch sehr wahrscheinlich im Bauwerk und nicht in der Nutzung.

    Zeigen Sie den Mangel schriftlich an und verlangen Sie schriftliche Mangelanerkenntnis und innerhalb der vertraglichen Gewährleistungsfrist die Beseitigung dieses Mangels. Lassen Sie sich nicht abwimmeln mit der Ausrede es handle sich um Wartungsfugen. Viele Gerichte legen fest, dass eine einmalige Überarbeitung der Risse infolge der Erstsetzung des Hauses bei Schlüsselfertigbauten allgemein dazu gehört, wenn dies nicht extra im Vertrag ausgeklammert ist. Ich hätte nicht erwartet so schnell eine Antwort zu erhalten. Vielen Dank dafür. Ich werde es also versuchen mit einem eingeschriebenen Brief. Bisher haben wir erst mehrfachen E-Mailkontakt in dieser Sache. Vorweg, beim eingeschriebenen Brief müssen Sie beweisen, dass da nicht die verfrüht abgesendete Weihnachtskarte drinnenn war, wie vermutlich derjenige behaupten wird, der Ihren eingeschrieben Brief nicht haben möchte. Dreister Weise wird sich der Adressat für die verfrühte Weihnachtskarte bedanken und schon "stehen Sie auf dem Schlauch", den Nachweis darüber führen zu können, dass da nicht die Weihnachtskarte drinnenn war, sondern die Mängelanzeige. Schreiben Sie den Gerichtsvollzieher an, packen Sie dem den Schriftsatz vier mal ein, Anschreiben dabei, was er machen soll und bitten Sie um Zustellung an den Adressaten Ihres Schriftsatzes. Zuständiges Amtsgericht "An die Gerichtsvollzieherverteilerstelle", wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist und schon ist der Zirkus der Zustellung, innerhalb Deutschlands für 10 oder 15 € und das Nachweislich, erledigt und der Nachweis geführt. Der tütet das ein und stellt es persönlich oder per Gerichtsvollzieherurkunde auf dem Postweg zu. Eine Ausfertigung erhalten Sie mit dem Vermerk "zugestellte" zurück. Zustellungszeit bei Fristsetzungen berücksichtigen, dauert immer so eine Woche, ehe das Ding dann da ankommt, wo Sie es hin haben wollen.
    Silikonfugen sind Wartungsfugen die zu warten sind! Keine Wartung, im Zweifelsfall  -  meistens, je nach Vertragsgestaltung- keine Mangelhaftung!
    Allerdings sind gerissene Silikonfugen immer ein erstes Anzeichen dafür, dass die Fugen nicht korrekt ausgeführt worden sind. So eine Silikonfuge im Estrichrandfugenbereich kann schon einmal  -  je nach den zu erwartenden Bewegungen und dem verwendeten Silikon  -  bis zu 2,5 cm dich ausgeführt werden müssen.
    Kleinere Fugen können die geschildert anstehenden Bewegungen nicht aufnehmen und das Silikon reißt.
    Beispiel: Eine Fuge muss ja mindestens 5 mm haben, damit sinnvoll und haltbar Silikon in die Fuge erst überhaupt einmal eingetragen werden kann. Zu erwartende Bewegung durch Belastung und Schüsselung des Estrichs sowie schrumpfen der Dämmung, angenommen mit ebenfalls 5 mm. Nun nehmen wir einmal an, es wurde ein Silikon mit einer 20 %-tigen Dehnfähigkeit (durchaus üblich) verwendet, Info, ein gutes Silikon hat 25 % (je mehr %, je besser). Daraus ergibt sich dann oder würde sich ergeben, 25 % = der 4. Teil von 100 % = 5 mm Bewegung x 4. Teil = 20 mm, zuzüglich den anfänglich zunächst einmal erforderlichen 5 mm zum eintragen von Silikon = 25 mm
    Klar, die breiten Dinger, möchte niemand haben, Sie nicht, und ich auch nicht, allerdings hilft Ihnen dies jetzt, weil Ihre Fuge  -  wenn Sie denn dann von Anfang an nicht ausreichend groß genug ausgeführt worden ist  -  zu klein ausgeführt worden ist. Entgegen den gültigen Regelwerken, was sicherlich  -  je nach Vertragsgestaltung  -  eine Abweichung vom vereinbarten darstellt. Eine kleinere Fuge auszubilden haben Sie ja bestimmt sicherlich nicht vereinbart, oder doch?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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