Walmdach ... Statiker? Architekt? Bauingenieur.? Bauphysiker?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Walmdach ... Statiker? Architekt? Bauingenieur.? Bauphysiker?

Wir haben ein Walmdach mit zwei Ebenen. Darunter befinden sich noch ein paar Wohnungen ;-). Die eine Ebene ist zu Wohnzwecken (mit Dachgauben) erklärt (die Grundfläche, wenn kein Dach vorhanden wäre, würde ca. 70 gm betragen, durch das Spitzdach, was sehr steil ist, ist eine anrechenbare Wohnfläche von ca. 30 m² ab 1,50 m gegeben) und die andere Ebene ist der Speicher. Das Dach ist insgesamt ca. 5 m hoch und fast quatratisch.
Es gibt keinerlei Originalunterlagen mehr da diese im Krieg verbrannten.
Wir stellen uns vor, das Dach komplett inkl. Dachstuhl abtragen und neu konstruieren und aufbauen zu lassen. Das heißt auch, keine Dachgauben, sondern nur noch Dachfenster, vielleicht auch eine Terrasse, das Dach soll niedriger werden und vielleicht hat auch ein Architekt eine Klasse Idee, wie man das Dach (das Haus hat im übrigen eine sehr herausfordernde Konstruktion für das Dach, es sind nämlich nicht einfach mal nur 4 Ecken aber das soll sich der Spezialist vor Ort ansehen) ändern oder umbauen kann. Das Dachgeschoss muss natürlich weiterhin zu Wohnzwecken zur Verfügung stehen.
Es muss also unbedingt auch ein Bauantrag gestellt werden da dieses Unterfangen nicht genehmigungsfrei sein wird.
Haißt das nun aber: Wir benötigen einen Statiker (für die "Machbarkeitsstudie"), einen Architekten oder Bauingenieur. (für die Konstruktion) und einen Bauphysiker (wegen des Blower-Door-Tests oder ä.), wo mindestens einer von denen eine Vorlageberechtigung gegenüber dem Bauamt für den Bauantrag besitzen muss? Wer ist für was zuständig? Und welche Reihenfolge? Gibt es einen, der alles erledigen kann? Ich meine, einen Architekten oder Bauingenieur. holen wir auf jeden Fall aber kann dieser auch die Statik berechnen oder alles andere, was nötig ist?
Was ist sonst noch zu beachten?
Diese Idee, die wir haben, wird nicht gerade günstig sein und genau deshalb möchten wir nur die "Auftragnehmer" mit ins Boot holen, die hierfür zuständig sind aber dafür zu 100 % vertrauen können. Ja, und wo die Zusammenarbeit allen Freude bereitet.
Apropos, wo würden wir gute Architekten, Bauingenieur., Statiker u.a. finden? Nach welchen Kriterien sollten wir uns für den oder einen anderen entscheiden? Welche Referenzen sollten wir vor (nur schriftliche) Auftragserteilung unbedingt einsehen?
Wir würden uns sehr über Antwort freuen.
  • Name:
  • Angelika
  1. Zuerst Architekt

    Ein guter Architekt wird sich entsprechende Tragwerksplaner und/oder Statiker mit ins Boot holen.
    Der Brandschutz, Tauwasserschutz, EnEVAbk. etc. muss ohnehin nachgewiesen werden. Auch das kann in der Regel der Architekt (oder eben ein externer Fachmann).
    Tja, wie finden? Zunächst einfach mal bei der Architektenkammer anfragen und das Vorhaben schildern. Ansonsten im Bekanntenkreis fragen.
  2. Ein Planer sollte ...

    zunächst einmal die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens und die baurechtlichen Rahmenbedingungen prüfen.
    Gibt es einen Bebauungsplan, was ist dessen Inhalt, gäbe es Chancen auf Ausnahmen/Befreiungen oder ist es ein Gebiet OHNE Bebauungsplan, dann muss die Umgebung aufgenommen werden.
    DANN kann in die Planung eingestiegen werden.

    Adressen gibt es bei der Architektenkammer. Die meisten Kammern haben auf den Homepages Suchfunktionen mit PLZ Suche.
    Den Architekten mal nach Referenzen fragen.

  3. "Zunächst einfach mal bei der Architektenkammer anfragen und das Vorhaben schildern. "

    So ein Käse! Die Architektenkammer wird nen Teufel tun, darf diese nämlich gar nicht. Über die Suchfunktion bei den AK-Homepages kann man zumindest einen Architekten in der Nähe finden. Alles andere, wie bspw. ob die Chemie stimmt, ergibt sich, wie überall, meist nur im persönl. Gespräch. Erste Infos über den jeweiligen Architekten finden sich auf dessen Homepage. Aber, wie Ralf Dühlmeyer bereits schreibt, ist zuerst einmal die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Also nicht gleich einen Vollauftrag vergeben, daher nur für Planungsbereiche wie bspw. hier m.E. sinnvoll für die Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2). Sollte sich während der Bearbeitung dann ergeben, dass es zwischen Auftraggeber und ~nehmer nicht passt, kann immer noch einmal ein anderer Architekt gesucht werden und die Ergebnisse der Vorplanung können weiter verwendet werden (sofern die (Vor-) Leistung bezahlt wurde).
  4. Ergänzung: Es soll auch gute Bauvorlageberechtigte Bauingenieure geben, ...

    Ergänzung: Es soll auch gute Bauvorlageberechtigte Bauingenieure geben, bei denen Sie die genannten Planungsleistungen aus einer Hand bekommen können. Neben der Architektenkammer kann sich auch ein Blick in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieur- / Baukammer lohnen.
    Noch besser ist die Suche nach zufriedenen Bauherren, die was ähnliches schon mal realisiert haben. Die werden Ihnen gerne den Namen ihres Planers verraten.
  5. Dankeschön

    für die superschnellen Antworten und Anregungen.
    Herr Dühlmeyer:
    Hier gibt es mit Sicherheit einen Bebauungsplan (mitten in der Stadt), den ich ziemlich abstrakt finde. In unmittelbarer Nähe (ca. 10 m) gibt es Mansarden- und Walmdächer (Mansardendächer, Walmdächer). Innerhalb ca. 15  -  20 m gibt es u.o.g. auch Turmdächer und "Dachzusammenstellungen", die ich nicht beschreiben kann. Innerhalb von 20 bis 50 m gibt es auch noch Satteldächer und Flachdächer. Und da schreibe ich nur von den Dächern. Hier sind Häuser der Vor- und Nachkriegszeit und Neubauten vor der Wende und danach. Eigentlich fast alles vertreten ... und bunt gemischt.
    Aber auf jeden Fall werde ich Ihren Rat annehmen und zuerst die Fragen abklären lassen.
    Herr Kaiser:
    Genau das wollte ich auch wissen, konnte mich aber nicht so recht ausdrücken. Also, wenn ich mich im Architekten irre, kann ich also nach der Vorplanung, die ich selbstverständlich bezahlen würde (deshalb auch nur schriftlich damit beide "Parteien" abgesichert sind), immer noch einen anderen suchen und trotzdem die Vorlagen weiter nutzen.
    Danke, dass Sie mir auch mitteilten nach welchen Leistungsphasen das berechnet werden könnte bzw. wie der erste Abschnitt eines Vertrages ablaufen könnte.
    Wenn am Ende eine Baugenehmigung Pflicht wäre, wäre es ein "guter Schachzug" eine Bauvoranfrage zu stellen oder trifft dies nur auf einen Neubau zu?
    Ich möchte betonen, dass ich bzw. mein Mann nicht vorhabe/n, hier irgendwelche Anträge bei den Ämtern zu stellen, sondern immer eine versierte Person beauftragen würden und genau deshalb ist eben die Chemie und das Vertrauen gegenseitig wichtig.
  6. Herr Traut,

    Dankeschön für Ihren Beitrag/ Ihre Anmerkung. Ich weiß, dass dem so ist und wir haben uns absolut noch nicht entschieden, ob Architekt oder Bauingenieur. Und wer zuerst kommt, malt noch lange nicht als erstes.
    Schwierig scheint mir, so eine Art "Kostenvoranschlag" zu holen, nicht wegen der Kosten, die zwar auch wichtig sind, sondern eher wegen des Gegenüber.
    Wenn wir einen Handwerker benötigen, holen wir uns zwei bis drei Kostenvoranschläge, dabei zählt nicht unbedingt immer der Preis, sondern wie kommt der evtl. Auftragnehmer bei uns an!? und auch die Qualität muss stimmen.
    Wie sollen wir das bei einem Architekten oder Bauingenieur tun außer sie wären bereit, sich eine halbe Stunde für uns Zeit zu nehmen ohne Bezahlung? Aber man muss dann auch nicht über unser Projekt, das Dach, reden, sondern einfach nur ein Schwätzchen halten und ich glaube, dafür wird sehr vielen die Zeit zu knapp sein.
    Bei einem gewünschten Kostenvoranschlag haben wir die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Handwerker zu führen. Wir haben so einmal das billigste Angebot abgelehnt, weil einfach die Chemie nicht stimmte.
  7. Kostenvoranschläge Handwerker

    Hallo Angelika,
    das mit den Kostenvoranschlägen für Handwerkerleistung würde ich dann doch vom beauftragten Architekt oder Bauingenieur. machen lassen.
    Leistungsverzeichnis erstellen lassen, verschicken und auswerten. Wenn Sie das Ganze selber angehen, kann schnell eine Apfel-Birnensituation entstehen  -  d.h. die Angebote der einzelne Handwerker können eigentlich nicht verglichen werden, da jeder die Arbeiten unterschiedlich anbieten wird.
    Ich denke es wäre schade, wenn gut geplant wurde und hinterher das Ergebnis nicht so ausfällt, wie man gedacht hatte, weil die Ausführung selber vergeben und überwacht wird, wenn ich den letzten Beitrag so richtig verstanden habe.
    Mit freundlichen Grüßen
  8. Erstgespräch beim Architekten: Kurze Anmerkung ...

    @ Herr Rieder: Ich denke, Sie haben die Fragestellerin falsch verstanden.
    > Wie sollen wir das bei einem Architekten oder Bauingenieur tun außer sie wären bereit, sich eine halbe Stunde für uns Zeit zu nehmen ohne Bezahlung? Aber man muss dann auch nicht über unser Projekt, das Dach, reden, sondern einfach nur ein Schwätzchen halten und ich glaube, dafür wird sehr vielen die Zeit zu knapp sein. <
    ... Also, bei uns, wie auch wohl auch bei den hier vertretenen Kollegen, wird das folgendermaßen gehandhabt: Ein erstes kürzeres Vorgespräch [bei einem Kaffee] (1/2 bis 1 h), bei dem nicht tiefergehend baurechtliche Beratungen zu einem geplanten Bauvorhaben stattfinden (grobe Einordnung geht fast immer), bzw. konkretere Bauplanungen (also keine Entwürfe, etc.) zum Wunschobjekt erörtert werden, führen wir kostenfrei. Dies auch um sich gegenseitig kennen zu lernen, da ich selbst mit dem künftigen Bauherren "können" muss, weil i.A. viel zu viel unnötige Energie für dann ggf. voraussehbare künftige Zwistigkeiten verbraucht wird und dann keinem gedient ist. Fragen Sie einfach bei dem/den von Ihnen vorab ausgewählten möglichen Architekten (oder auch Bauingenieure  -  ja auch Maurer- und Zimmerermeister (Maurermeister, Zimmerermeister) durfen in Grenzen Bauplanungen erbringen, sorry) nach, ob er eine erste Besprechung (zum Kennenlernen) kostenfrei erbringt. Wenn dem nicht so ist, sollten Sie Ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen.
    Gutes Gelingen.
  9. Herr Rieder,

    Herr Rieder, Sie hatten mich falsch interpretiert aber nicht schlimm, denn Ihre Anmerkung ist auch richtig. Wir haben sowieso vor, von Anfang bis Ende (wenn uns seitens des Bauamtes kein Bein gestellt wird) unser "Dachprojekt" vom Abriss bis zur Fertigstellung von einer "versierten" Person planen, ausführen und überwachen zu lassen. Natürlich haben wir, vor allem bei der Planung, auch Wünsche aber wir haben auch schon welche verworfen und deshalb benötigen wir auch jemanden, nun ja, der uns in die richtige Richtung bringt so das am Ende die Optik aber auch das Wohlbefinden in den neuen Räumlichkeiten stimmt.
    Wir könnten unser "altes Gemäuer" (steht nicht unter Denkmalschutz) auch verkaufen und ein "neues Gemäuer" kaufen aber wenn man den Altbau kennt (und das hat für uns fast nur Vorteile), will man einfach nicht mehr raus aber um es noch wohnlicher zu gestalten muss und möchte man auch ein paar Investitionen erbringen.
    Herr Kaiser, Sie haben mich sehr amüsiert mit Ihrer Aussage: " ... möglichen Architekten (oder auch Bauingenieure  -  ja auch Maurer- und Zimmerermeister (Maurermeister, Zimmerermeister) durfen in Grenzen Bauplanungen erbringen, sorry) ... "
    Ich war schon fleißig am Suchen bei der Architekten- und Ingenieurkammer und genau Ihren Rat werde ich auch befolgen. Es wird hier wohl um eine fast 6 stellige (schätzen wir grob) Zahl (vor dem Komma) gehen und da muss das Gefühl des Vertrauens da sein.
    Etwas Zeit haben wir ja noch denn in diesem Jahr werden wir bestimmt nicht mehr anfangen mit dem Umbau (wegen der Heizsaison) aber diese Zeit wird trotzdem genutzt werden.
    Ich bedanke mich auf jeden Fall noch einmal bei Allen, die geantwortet haben, so konnte ich den Leitfaden erst einmal finden und es ist gleich einfacher, die Sache anzugehen.
    Und für meine Rechtschreibfehler, die ich fabriziert habe, entschuldige ich mich.

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