Was macht eine Küche aus?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Was macht eine Küche aus?

Hallo,
in den letzten Wochen kam es immer wieder zu Problemen mit unserer Wohnsituation, wobei sich rausstellte, dass letztlich keiner so richtig Bescheid zu wissen schien. Es handelt sich wohl um ein etwas komplexeres Problem, deshalb dachte ich mir, dass eine Nachfrage in diesem Forum bestimmt nicht schaden kann.
Ich bin Student und lebe mit meiner Freundin (arbeitslos) und meinem kleinen Sohn in einer Zweitwohnung im Bauernhof ihres Stiefvaters in Oberbayern.
Dieser Bauernhof befindet sich in einem kleineren Dorf mit fünf oder sechs weiteren Häusern bzw. Höfen, und liegt ziemlich nahe an einer Gemeindestadt.
Wir sind in diese Wohnung eingezogen, nachdem sich die Eltern meiner Freundin ein Austragshaus gebaut haben, und darin eingezogen sind.
Davor hatten diese in besagter Zweitwohnung im ersten Stock gelebt.
So, dann kam es zu folgendem Problem; ein Gutachter kam vorbei und meinte, dass die Küche nicht genehmigt wäre und wir diese abbauen müssten. Anscheinend sollte das Abbauen der Spüle (laut Stiefvater) ausreichen, da Spüle und Küchenzeile eine Küche ausmachen würden.
Dann haben wir die Küche abgebaut, daraus ein Schlafzimmer gemacht, und einen Gasherd in das Wohnzimmer gestellt. Es ist mir jedoch nicht ganz klar, ob dies ausreichend ist. Schließlich kocht man mit dem Ofen weiterhin und einen Esstisch gibt es ja immer noch.
Nachdem ich nun einen kleinen Aufsatz geschrieben habe zu meinen wesentlichen Fragen:
  • Gibt es eine Möglichkeit, wie man diese Küche im Nachhinein dennoch genehmigen kann (schließlich handelt es sich um die Tochter des Hofes)
  • Was macht eine Küche aus? Genügt es wirklich Spüle und Küchenzeile abzubauen? Und darf man dann den Gasherd weiterhin zum Kochen verwenden?

Ich weiß, dass dieses Problem ganz klar etwas schwierig ist, würde mich jedoch trotzdem über jeden Kommentar freuen. Schließlich hängt davon die große Entscheidung ab, ob wir umziehen müssen oder es irgendeine andere Möglichkeit gibt.
Vielen Dank schon einmal,
Gruß aus dem Bayernland,
Jens

  • Name:
  • Jens
  1. Küche?

    Hallo Jens,
    eine Frage hätte ich zu deinem Problem, du schreibst ein Gutachter wäre vorbeigekommen und meinte?  -  das solltest du besser erklären, den meiner Meinung nach kommt nicht ein Gutachter vorbei und meint irgend etwas. was war das für einer oder war er von der Gemeinde geschickt welches eigentlich in Bayern unüblich ist wenn man vorher nicht schon einen Bock Geschossen hat.
    viele Grüße
  2. Gutachter?

    Klingt nach Prüfung der Wohnverhältnisse durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (Bauaufsichtsamt, Wohnungsaufsichtsamt). Kann es sein, dass die besagte Wohnung grundsätzlich nie als Wohnraum gemeldet war und das nun nach Neubau und Umzug der Schwiegereltern eine Weiternutzung der nicht alks Wohnraum deklarierten Räume unterbunden werden soll?
    Mal ehrlich  -  Ein Gutachter wird von jemandem beauftragt und bezahlt! Was genau war der Auftrag. Ein Gutachter ist zudem so gut wie nie weisungsbefugt. Von wem haben sie welche Weisungen erhalten (Nutzungsuntersagungen erhält man doch i, d, R, schriftlich und nicht auf Zuruf am Ende eines Ortstermins).
    Was genau wurde Ihnen nun schriftlich als Auflage mitgeteilt?
  3. habe nachgefragt

    Hallo Stephan,
    erst einmal danke für die prompte Antwort. Ich habe auch gleich mal nachgefragt, denn ich war zu dem Zeitpunkt an der Uni und habe das alles nur über zweite Hand mitbekommen.
    Es handelte sich anscheinend wirklich um jemanden von der Gemeinde, und der soll nur deshalb vorbeigekommen sein, weil sie mitbekommen haben, dass wir eine nicht genehmigte Küche haben. Fraglich bleibt zwar, wie dieser darauf kam, aber das spielt eh eine Nebenrolle.
    Insofern könnte man jedenfalls schon sagen, dass hier bereits im Vorfeld schon etwas schiefgegangen ist.
    Gruß,
    Jens
  4. Scheint doch klar § 35 BauGB zu sein, da ...

    >"Wir sind in diese Wohnung eingezogen, nachdem sich die Eltern meiner Freundin ein Austragshaus gebaut haben, und darin eingezogen sind"<
    ... also ein Betriebsleiterhaus im Außenbereich, dessen "Sondergenehmigung" der Nutzung wegfiel, nachdem die bisherigen Betriebsleiter (Eltern der Freundin) den Betrieb Aufgaben und sich nebenan ein Ausgedinghaus errichtet haben. Da die Freundin nun den Betrieb nicht übernommen hat ("arbeitslos"), ist kein Betriebsleiter da, weshalb auch die Nutzung zu Wohnzwecken auf dem Hof untersagt wird. WER der Gemeinde WAS gesteckt hat, ist unklar, und allerdings auch nebensächlich. Und wer da vor Ort war, ist allenfalls Prüfer der Ordnungsmäßigkeit (hier: der Nutzung wie ich vermute), weshalb der "Gutachter" missverständlich ist.

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