Akteneinsicht Bayern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Akteneinsicht Bayern

Grüße Gott,
Ich bin Besitzer eines Grundstücks in einer bayrischen Gemeinde bei München. Ich möchte das Grundstück verkaufen und daher das Baurecht klären. Es gibt keinen Bebauungsplan, es gilt also die Nachbarbebauung. Als Referenz würde, nach mündlicher Aussage des Bauamtes, ein 2 Jahre altes Nachbarhaus herangezogen werden. Ich möchte nun Akteneinsicht in die genehmigten Pläne des Nachbarhauses nehmen. Ich bin der Meinung, dass in meinem Fall ein rechtliches Interesse besteht, da ja das Baurecht meines Grundstücks von der Bebauung des Nachbargrundstücks abhängt. Der Herr vom Bauamt hat leider noch nie etwas von einem Recht auf Akteneinsicht gehört. Wie muss ich vorgehen um zu meinem Recht zu kommen, bzw. auf welche Paragraphen oder Gesetze muss ich mich berufen.
Mit besten Grüßen,
Thomas Anger
  • Name:
  • Thomas Anger
  1. Sehe keine Veranlassung

    weshalb Sie die Akten einsehen sollten/müssten. Die Bebauung richtet sich nach der Nachbarbebauung, also darf ein Haus mit ähnlicher Größe, Geschosszahl ggf auch Dachneigung auf Ihrem Grundstück errichtet werden. Die Akteneinsicht nutzt nicht, Sie brauchen etwas schriftlich vom Bauamt, um die Bebauungsmöglichkeit gegenüber einem potentiellen Käufer dokumentieren zu können. Daher sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen, ggf. einen Bauingenieur zu Rate ziehen, der sowas schon mal gemacht hat, wenn Sie es nicht selber machen können/wollen. Darauf hin bekommen Sie vom Bauamt eine schriftliche Auskunft und nur die würde mich interessieren, wäre ich potentieller Käufer. Das Bauamt stellt für gewöhnlich auch nicht auf das Genehmigte, sondern auf das Vorhandene ab, die würden also wahrscheinlich nicht mal die Akte des Nachbarn für Ihre Bauvoranfrage ziehen, sondern eher nochmal rausfahren, schauen wie sieht es beim Nachbarn aus, lässt sich das auch auf Ihrem Grundstück realisieren.
  2. Akteneinsicht-Immobilienverkauf

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf "Akteneinsicht aus berechtigtem Interesse" (nicht rechtlich!).
    Ein Recht auf Akteneinsicht besteht explizit nicht!
    Insofern konnte Ihr Begehren beim Bauamt nicht erfolgreich sein.
    Allerdings sind an ein solches Interesse, das Sie darzulegen haben, einige Anforderungen gestellt, als da bspw. wären:
    1. Eigenschaft als Eigentümer des betreffenden konkreten Grundstücks
    2. Beauftragter Architekt für Arbeiten am konkreten Grundstück
    Somit werden Sie selbst i.A. keine Akteneinsicht erhalten. Dies lässt sich allerdings aus m.E. durch die Einschaltung eines Architekten "umgehen".
    Auch das Bauamt der betreffenden Gemeinde, bzw. die unter Bauaufsichtsbehörde des Lkr. (es da "Unterschiede") reagieren auf Anfragen unterschiedlich.
    Ich möchte Ihnen empfehlen:
    Beauftragen Sie einen versierten Architekten, oder einen Berater für den Immobilienkauf und -verkauf.
    Sicherlich wird Ihnen dieser weiterhelfen können, auch wenn es etwas Geld kostet.
    MfG
    R. Kaiser

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