Altenteil im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Altenteil im Außenbereich

Meine Eltern haben in Schleswig-Holstein einen landwirtschaftlichen Betrieb (liegt im Außenbereich)
Ein Teil des Wirtschaftsgebäudes wurde zu Wohnungen ausgebaut.
Den Betrieb haben wir nun gepachtet (~30 HaAbk.)
Wir würden gerne ein Altenteil bauen.
Doch hierzu ein paar Fragen:
  • Wird ein Altenteil immer von der älteren Generation bewohnt?
  • Kann man das Grundstück mit dem Haus vom Hof trennen? So dass das auch im Grundbuch verankert ist und es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten kommt.
  • Ist es besser das Bauvorhaben als "Altenteil" oder als "Betriebsleiterhaus" zubenennen?
  • Welche Tricks gibt es damit die Ämter (z.B. Amt für ländliche Räume) dem Bau im Außenbereich zustimmen?
  • Hat jeder landw. Betrieb das Recht ein Altenteil zubauen?
  • Kann einem das Aufgrund der 2 bestehenden Wohnungen verwehrt werden?
  • Name:
  • jane
  1. Altenteiler § 35 BauGB

    Ich möhchte Ihnen empfehlen, da Ihre Fragen zu spezifisch sind, d.h. es dabei um einen konkreten Fall geht, sich an:
    1. einen in diesen Fragen versierten Architekten zu wenden
    2. bei der Beantwortung Ihrer Rechtsfragen sich nur durch einen Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    MfG
    R. Kaiser

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