In wenigen Tagen kommt unser Haus  -  Dach entspricht nicht dem Bebauungsplan! Was tun?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

In wenigen Tagen kommt unser Haus  -  Dach entspricht nicht dem Bebauungsplan! Was tun?

Leider haben wir den Bebauungsplan für unsere Straße (in NRW) nie gesehen und dachten der Architekt würde sich schon kümmern (genehmigungsfreies Bauvorhaben) ... Jetzt kommt in wenigen Tagen unser Haus und es entspricht in mindestens einem Punkt nicht dem Bebauungsplan, da das Dach dunkel sein soll. Wir haben aber ein Ziegelrotes bestellt. Was tun? Den Bebauungsplan haben wir z.Z. noch nicht, werden ihn aber schnellstmöglich organisieren. Erstmal alles lassen und evtl. Strafe zahlen? Schnell noch ändern was zu ändern geht? (Wer trägt die Kosten?) Schnell Anwalt konsultieren?
  • Name:
  • Andrea Franke
  1. einfach mal

    ... warten und eindecken lassen und dann evtl. Strafe zahlen ist die schlechteste aller denkbaren "Lösungen" denn im Baurecht läuft das normal etwas anders als beim Falschparken. Umdeckung ist hier das Zauberwort, nicht 100 € zahlen und dann macht jeder was er will.
    Wo ist denn das Problem den Fertighausmensch anzurufen und zu sagen "Dachziegel haben andere Farbe als im BebauPl vorgeschrieben, bitte ändern"
  2. Bebauungsplan und Befreiungen ...

    hiervon, bspw. Farbe der Dachziegel, sind vom Architekten einzuhalten, bzw. deren Änderung sich genehmigen zu lassen. Es ist auch Aufgabe des Architekten gem. den Vorgaben des Bebauungsplans (Bebauungsplan) zu planen. Er steht Ihnen gegenüber hierbei in der Haftung, insbesondere beim genehmigungsfreien Bauen nach Bebauungsplan. Ist Ihr Architekt Angestellter bei einem Fertighausbauer, so trägt das Unternehmen die Gewährleistung für die vorschriftsmäßige Ausführung. Etwas verwunderlich ist, dass dem Architekten die Vorgaben des B-Plans nicht bekannt zu sein scheinen. Es ist eine der ersten Tätigkeiten des Architekten die Bebaubarkeit des Grundstücks zu klären!
    Wenn Sie nun schon wissen was im Bebauungsplan steht, so möchte ich Ihnen empfehlen:
    1. teilen Sie Ihrem Hauslieferanten telefonisch und schriftlich mit, was Sie über die Vorgaben des B-Plans wissen und fragen an, ob Ihr Bauvorhaben den Vorgaben konform sei.
    2. Fragen Sie, ob die Ausführung so bleiben kann und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
    3. Die Einschätzung eines Anwalts wird dann nötig sein, wenn Ihr Verkäufer Ihnen Kosten für eine Änderung (bspw. Dachziegel) auferlegen möchte, da es dessen Aufgabe gewesen wäre die vorschriftsmäßige Ausführung zu gewährleisten und Sie auf Verstöße (Farbe Ziegel), bspw. bei der Bemusterung, hierzu hinzuweisen.
    Ob das Bauamt lediglich nur eine Strafzahlung verhängen würde erscheint m.E. eher fraglich, da der Farbton der Dachziegel das Gesamterscheinungsbild des Baugebiets sehr stören würde.
    MfG
    R. Kaiser

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