Vermesser besprüht Hauswand
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vermesser besprüht Hauswand

In unserer Nachbarschaft wird gebaut. Nun hat der Vermesser ungefragt unsere Hauswand (Grenzbebauung) mit Höhenangaben bemalt und von uns nicht genehmigt auch noch Messpunkte auf unserem dem Grundstück gesetzt.
Was kann ich tun?
  • Name:
  • Max
  1. mit den Bauherren reden ...

    denn die sind für das Verhalten der von ihnen beauftragten Unternehmen haftbar. Ich denke die neuen Nachbarn wissen nichts über diese Vorgänge. Ist euer Grundstück umzäunt (musste der Vermesser übern Zaun)? Wenn ja hat er sogar Land- (oder gar Haus-) friedensbruch begangen. In Verbindung mit Sachbeschädigung (sprayen) ist das bereits Strafbar. Sollte man mal die lieben Herren Vermesser drauf hinweisen. Wenn das der Geldgeber (die Bauherren) macht klingt das auch gleich viel gewichtiger.
    Also einfach mal die Bauherrschaft ansprechen. Würd ich mir als Bauherr auch wünschen.
  2. Ruhe bewahren

    Grenzpunkte an einer Hauswand auf der Grenze (zum Nachbarn) besprüht. Und? Wie haben Sie das überhaupt festgestellt, Grundstück des Nachbarn betreten?
    Markierungen, Abmarkungen gesetzt, auf Ihrem Grundstück. Ist es Ihr Grundstück? Ein Zaun stellt nicht unbedingt die rechtmäßige Grenze da.
    Gab es vielleicht nicht auch einen angekündigten Grenztermin, an dem Sie nicht teilgenommen haben.
    Fragen Sie das Vermessungsbüro, was und warum markiert wurde.
  3. Neugierig

    Warum ... stören die Messpunkte auf Ihrem Grundstück?
  4. Grenzbebauung?

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Ist es vielleicht eine Hauswand, an die angebaut wird, also die Beschriftung nach dem Erstellen des Nachbargebäudes zugebaut?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Vermessungsbüro eine ansonsten frei stehende Wand verschandelt.
    Das sogar Hausfriedensbruch erwogen wird, halte ich doch für ziemlich weit hergeholt.
    Manchmal habe ich den Eindruck die 'Erstbauer' haben ihr Haus mit dem Hubschrauber eingeflogen ...
    Falls es tatsächlich Grenzmarkierungen sind, handelt es sich um eine hoheitliche Vermessung, diese ermächtigt nach dem Vermessungsgesetz sogar ausdrücklich das Betreten fremder Grundstücke (nach entsprechender Vorankündigung  -  was aber auch ein Läuten an der Hausglocke sein kann!)
    Also, Ball flach halten ... deshalb lohnt es sich nicht das nachbarschaftliche Verhältnis zu trüben, oder?

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