Bauantrag gestellt! Wann bekommt man den Bescheid?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag gestellt! Wann bekommt man den Bescheid?

Hallo Wissende,
Wir bauen im Außenbereich (BAWÜ) und haben den Bauantrag Anfang August gestellt. Wir rechnen mit starken Gegenwind und würden daher vorsorglich gern wissen, ob das Amt bis zu einem festgelegten Zeitpunkt uns den Bescheid zusenden muss, oder ob das willkürlich seitens des Amtes gehandhabt werden kann. Ich gehe doch Recht in der Annahme, dass eine Ablehnung vom Amt begründet werden muss? Muss das Amt NACH Beseitigung der Beanstandungen den Antrag genehmigen, oder kann es neue Gründe zur Nichtgenehmigung "erfinden"? Hört sich vielleicht etwas hypothetisch an, aber wir haben eindeutige Hinweise, dass es zu jeder Menge Ärger kommen wird!
Danke vorab für Eure Unterstützung!
Gruß, Stefan
  1. Wissende

    Wissende für diesen Bereich sind vemutlich die Damen und Herren der schwarzen Zunft.
    Mal bei einem örtlichen RA für Verwaltungsrecht nachfragen.
    Alles andere ist Kaffeesatzleserei oder der Blick in die Kristallkugel.
    Wenn vermutlich sowieso Ärger ins Haus steht (rechtlicher Art), brauchen Sie diese Fachleute erst recht.
  2. mal eine Frage ...

    Muss ein Bauantrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet (d.h. auch: beantwortet) werden?
    Wenn Sie Anfang August beantragt haben ...?!
  3. 4 Wochen nach Einreichung

    unseres Bauantrages hat meine Frau begonnen
    täglich auf dem Landratsamt anzurufen um sich
    zu erkundigen wie der Stand der Dinge ist.
    Das hat anscheinend geholfen :-) denn unser
    Bauantrag war innerhalb 6 Wochen durch.
  4. @kinzkofer

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die gesetzliche Vorgabe (meist: 3 Monate wenn nicht ein besonderer Fall) gibt es nur in manchen Bundesländern, in den anderen heißt es nur: " ... ohne vermeidliche Verzögerung ... " o.Ä.
    Da es hier um eine Maßnahme im Außenbereich geht, handelt es sich um einen " Besonderen Fall" das vermutlich viele verschiedene "öffentliche Belange" abgefragt werden müssen.
    Konkrete Aussagen zum Bearbeitungsstand kann nur der zuständige Sachbearbeiter machen. Dort einfach mal freundlich interessiert nachfragen ... (aber nicht jeden 2 ten Tag ...)
    @ Fragesteller
    Bei uns bekommt man eine Zwischennachricht, wenn bereits nach den ersten Prüfungen eine Genehmigung mehr als fraglich ist. Dann kann man den Antrag noch zurückziehen oder überarbeiten ...
    In der Ablehnung müssen alle Gründe aufgeführt werden. Es kann aber trotzdem Sein, dass dann der neue (überarbeitete) Antrag noch Probleme bereitet, die beim ersten Antrag nicht vorlagen. Manchmal widersprechen sich auch die verschiedenen Fachbehörden ... dann muss die Bauaufsichtsbehörde abwägen ...
  5. warum so negativ gegenüber der Behörde?

    Hallo Stefan,
    wenn Sie schon wissen, dass mit Gegenwind zu rechnen ist, dann müssen Sie das auch durchstehen und abwarten. Im § 54 LBOAbk.-BW stehen alle Fristen für ein Genehmigungsverfahren. Wenn es aber ein kritischer Fall ist, kann sein, dass die Fristen nicht reichen und es auch mal länger gehen kann. Ein "Telefonterror" wie bei RSH könnte dann in die falsche Richtung wirken.
    Das Amt ist eine Genehmigungsbehörde und keine Bauverhinderungsbehörde!
    Wenn Sie im Außenbereich etwas vor haben, werden die unterschiedlichsten Fachbehörden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Im Zuge der Verwaltungsreform sind viele Stellen jetzt schon unterbesetzt und (Antragseingang: Anfang August) Urlaub wollen "die" im Amt auch mal haben. (Steht denen doch auch zu, oder?).
    Wenn Sie Ihren Antrag ein halbes Jahr früher abgegeben hätten, könnten sie sich jetzt beruhigt zurücklehenen und Ihren Bescheid genau durchlesen.
    Ach ja, die Fristen beginnen nicht mit der Abgabe des Antrages, sondern erst nachdem alles Vollständig war/ist. Ab dann haben die Fachbehörden max. zwei Monate Zeit, sich zu äußern. Sind die zwei Monate um bzw. alle Stellungnahmen liegen vor, hat die untere Baurechtsbehörde wiederum zwei bei sonstigen Bauvorhaben und einen Monat bei Wohnbauvorhaben Zeit. Wenn es überhaupt nicht genehmigungsfähig erscheint, bekommen Sie auch in BW eine Nachricht, dass Sie entweder zurückziehen oder umplanen sollen.
    Warten sie es ab, es ist noch seltenst einer vergessen worden!
    Gruß aus Baden

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