Definition "Hinterlandbebauung" bzw. "bauen in zweiter Reihe"
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Definition "Hinterlandbebauung" bzw. "bauen in zweiter Reihe"

Hallo Experten,
ich habe eine grundsätzliche frage zur Klärung von begriffen.

1) gibt es einen Unterschied zwischen "Hinterlandbebauung" und "bauen in zweiter Reihe"?

2) was ist die genaue Definition dieser Begriffe?

3) wo werden die Begriffe definiert? (BauGB?)

4) ist ein Haus per def. "in zweiter Reihe", sobald es von der erschließenden Straße aus gesehen hinter einem anderen Haus steht oder erst dann, wenn es sich um eine andere Flächennutzung der Flächen, auf denen die Häuser stehen?
Beispiele
a) ein großes Grundstück, nach Flächennutzungsplan komplett baufläche. es soll im hinteren Bereich ein EFHAbk. gebaut werden.
handelt es sich dabei um "Hinterlandbebauung" bzw. "bauen in zweiter Reihe"?
b) zwei gundstücke, wobei das von der erschließenden Straße aus gesehen hintere Grundstück landwirtschaftl. Nutzfläche ist und das vordere Bauland.
handelt es sich dabei um "Hinterlandbebauung" bzw. "bauen in zweiter Reihe"?
vielen Dank im Voraus
t.

  • Name:
  • t.
  1. Denkfehler

    Foto von Martin G. Halbinger

    Der Ansatz hat grundsätzliche Denkfehler:
    • Der Flächennutzungsplan begründet keinerlei Baurecht.
    • Grundstücksgrenzen/-größen usw. sind im § 34 nicht bzw. nur untergeordnet von Bedeutung.

    .- § 34 BauGB geht nur von Art und Maß der baulichen Nutzung aus sowie vom "Zusammenhang bebauter Ortsteile". Dieser Zusammenhang endet i.d.R. an der Verbindungslinie der vorhandenen Baukörper.
    Eine Bebauung in 2. Reihe kann möglich sein, solange Sie innerhalb der bestehenden Baufluchten bleibt und eine 2-reihige Bebauung (Maß der Nutzung) in der maßgeblichen Umgebung vorhanden ist.
    Näheres kann nur der Fachmann vor Ort abschließend beureilen, da auch noch andere Rahmenbedingungen in die Beurteilung einfließen

  2. Begriffe

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Weder der Begriff "Hinterland" noch "Bebauung in 2. Reihe" kommen im BauGB oder der Baunutzungsverordnung vor. Hinterland ist ein Begriff aus den Wertermittlungsrichtlinien Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Ein Grundstück, das nur Hinterland ist, kann es demnach nicht geben. Dazu gehört immer Vorderland auf dem selben Grundstück. Eine wertmäßige Aufteilung in Vorder- und Hinterland (Vorderland, Hinterland) kann bei großen Grundstücken zweckmäßig sein, bei denen ein einheitlicher Bodenwert unsinnig ist, z.B. ein 10.000 m² großes Grundstück mit einem kleinen straßenseitigen Baufenster und rückwärtigem Grünland oder ein Seegrundstück, bei dem weite Uferteile nicht bebaubar sind.
  3. genaue Definitionen

    gibt es irgendwo genaue Definitionen für die Begriffe?
    • Name:
    • t.
  4. nein

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Gibt es nicht. Die WertV verwendet den Begriff, definiert ihn aber nicht. Übrigens sind nicht einmal so einfache Begriffe wie "Wand" oder "Traufe" gesetzlich definiert. Es bleibt nur der Duden.
  5. Hintergrund meiner frage  -  vielleicht hilft es weiter

    vielleicht war meine Frage bisher etwas theoretisch.
    daher nochmal etwas konkreter:
    mein Onkel/meine Tante haben ein Haus auf einem ca. 4000 m² großen Grundstück. im hinteren Bereich würden wir gerne ein weiteres Haus bauen.
    B-PlanAbk. existiert nicht.
    f-Plan: ges. Grundstück ist Bauland.
    wäre es nun eine Hinterlandbebauung, auch wenn der hintere Teil bereits laut f-Plan Bauland ist?
    warum ist eig. Hinterlandbebauung bzw. bauen in zweiter Reihe verboten bzw. unerwünscht?
    hat doch im Vergleich zum ausweisen von immer neuen baugebieten weniger "flächenverbrauch" ...
    t. t
    • Name:
    • t
  6. Begriff

    Foto von Martin G. Halbinger

    Warum geht's Ihnen so um den Begriff? Ob Ihr Bauwumsch möglich ist oder nicht, hängt von anderen Faktoren ab (s.o.), aber nicht ob es unter den Begriff der Hinterlandbebauung fällt oder nicht ...
  7. Ich vermute mal

    Sie haben einen Bauantrag gestellt oder sind nicht weit davon entfernt und die Gemeinde / zuständigen Genehmigungsbehörde spielen nicht mit. Wahrscheinlich handelt es sich um Ortsrandlage oder sonstiges. Da hat die Gemeinde  -  und auch Sie als Bürger  -  sicher berechtigtes Interesse an einem Mitspracherecht. Wenn es einen Flächennutzungsplan gibt, aber keinen Bebauungsplan werde ich ebenfalls hellhörig. Lassen Sie mal die Hosen runter und sagen was wirklich Sache ist!
    Dann werden Sie geholfen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN