Nachbarschaftsbefragung für Baugesuch
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbarschaftsbefragung für Baugesuch

Das Haus unseres Nachbarn ist ca. 1 Meter zu hoch. Schon bei der Eingabe seines Baugesuches (Kenntnisgabeverfahren) hat ihm das Bauordnungsamt 20 cm mehr wie im Bebauungsplan genehmigt. Auf unseren Einspruch und die Frage, warum wir nicht in Kenntnis gesetzt wurden, war die Antwort, dass wir och nicht in das Grundbuch eingetragen waren und somit eine Befragung unserer Seite nicht notwendig gewesen wäre. Der Sachverhalt stellt sich aber folgendermaßen dar: Zusage des Grundstücks mit Rechnung und Aufforderung zur Bezahlung innerhalb 4 Wochen im Dezember 2003. Bezahlung und einreichen unseres Baugesuchs im Dezember 2003, Baufreigabe am 02. August 2004, Eingabe des Nachbarn 23. August 2004, notarieller Kaufvertrag für unser Grundstück, trotz mehrmaliger Anmahnung im Frühjahr 2004, am 13. September 2004. Nun zu meiner Frage, hätte die Baubehörde uns nicht doch über das auf dem direkten Nachbargrundstück geplante Bauvorhaben informieren und uns die Möglichkeit zum Einspruch geben müssen? Diese Frage bezieht sich auf das Baurecht von Baden-Württemberg.
  • Name:
  • Thomas Stich
  1. Nachbarhaus zu hoch

    Moin Herr Stich,
    ich verstehe eigentlich nicht so Recht, worauf Ihre Frage abziehlt.
    Wollen Sie hier die Publikumsfrage stellen, und dann mit dem Ergebnis (wenn es dann für Sie positiv ausfällt) zum Bauamt rennen.
    Wenn Sie wirklich wissen wollen ob das Bauamt falsch entschieden hat, dann klagen Sie gegen das Bauamt. Sie erhalten dann ein Urteil, indem schwarz auf weiß steht ob Sie Recht hatten.
  2. § 55 Abs. 1 Satz 1 LBO BW

    Was soll denn an der Antwort des Bauamts vor dem Hintergrund der vorgenannten Rechtsvorschrift falsch sein?
  3. wessen Rechte sind verletzt?

    Das Bauamt muss nur den Nachbarn informieren, wenn nachbarschützende Rechte verletzt werden.
    Alles andere wird abgenickt wenn das Haus steht.
    was sollte man auch tun? Das Hau aus formalen Gründen 1 Meter abtragen oder total um es einen Meter tiefer zu bauen?
    Das wäre absurd.
    Wollen Sie selbst nun einen Meter höher bauen? Das wäre genauso absurd.
    Allerdings ist die Ausrede des Bauamtes eine Schutzbehauptung.
    Sie werden noch eine Menge solcher Schutzbehauptungen hören wenn Sie das weiter verfolgen.
    Also lassen Sie es.
    Leider gilt hier: was steht das steht.

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