Carport und Nachbar gibt nicht sein Einverständnis
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Carport und Nachbar gibt nicht sein Einverständnis
Hallo,
ich wohne in NRW und möchte neben meinem Neubau ein Carport an die Grenze bauen. Es handelt sich um zwei Doppelhaushälften, die wir aber aus Gründen des Bebauungsplanes als ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten bauen mussten (Optik 2 Hälften). Der Bebauungsplan sieht nur auf einer Grundstückshälfte 2 Garagen vor. Ich möchte auf meiner Hälfte ein Carport bauen. Der Nachbar genehmigt dies aber nicht. Das Bauamt will aber eine Zustimmung.
Gibt es irgendeine Idee, was man machen könnte? Carport soll 6x4 m groß werden.
Danke für Ihre Hilfe
Thomas
PS: Gerne auch Kontaktaufnahme über tistra@web.de
ich wohne in NRW und möchte neben meinem Neubau ein Carport an die Grenze bauen. Es handelt sich um zwei Doppelhaushälften, die wir aber aus Gründen des Bebauungsplanes als ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten bauen mussten (Optik 2 Hälften). Der Bebauungsplan sieht nur auf einer Grundstückshälfte 2 Garagen vor. Ich möchte auf meiner Hälfte ein Carport bauen. Der Nachbar genehmigt dies aber nicht. Das Bauamt will aber eine Zustimmung.
Gibt es irgendeine Idee, was man machen könnte? Carport soll 6x4 m groß werden.
Danke für Ihre Hilfe
Thomas
PS: Gerne auch Kontaktaufnahme über tistra@web.de
-
Zustimmung für genehmigungsfreie Bauvorhaben?
Fragen Sie freundlich das Bauamt, wieso für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben eine (schriftliche?) Zustimmung des Nachbarn notwendig ist.
Falls Sie einen Bauantrag eingereicht haben, fragen Sie nach der Änderung in eine genehmigungsfreie Baumaßnahme. -
Nachbarschutz
Baugrenzen wurden von Gerichten als Nachbarschützend anerkannt. Wenn von Vorschriften abgewichen werden soll, hat die Genehmigungsbehörde verschiedene Belange zu prüfen. Wenn, wie hier, eine Abweichung erteilt werden soll, die als nachbarschützend gilt, kann es erforderlich sein, die Zustimmung des Nachbarn zu verlangen. Auch die dann erteilte Befreiung ist ein Verwaltungsakt, gegen den der Nachbar Rechtsmittel einlegen kann.