Abstand zu öffentlichem Fußweg
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstand zu öffentlichem Fußweg
wir möchten eine kleine Terrassenüberdachung an unser Haus bauen. , Situation gemäß der beiliegenden Zeichung. Frage: Reicht er Grenzabstand? oder was muss ich beachten? Danke für die Hilfe.
Gruß
Anhang:
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Baulinien / Umgebung
HalloPlanungsrecht In vielen Baugebieten sind über Bebauungspläne Baulinien oder Baugrenzen festgesetzt, die eine einheitliche Straßenfront regeln sollen. Auch wenn keine verbindlich festgesetzten Grenzen festgelegt sind, können diese auch aus der Umgebung abgeleitet werden, wenn dort bisher bei allen Gebäuden die Vorgartenzone frei ist. Hier sollten Sie mal bei der Gemeinde fragen, insbes. wenn nicht schon 2-3 vergleichbare Situationen in der Nachbarschaft genehmigt wurden.
Abstandsflächen Rein aus dem Abstandsflächenrecht wäre es kein Problem, da die Abstandsflächen grundsätzlich bis Straßenmitte gerechnet werden. Im Detail können, je nach Bundesland, unterschiedliche Regelungen anzuwenden sein.