Instandsetzungsverbot?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Instandsetzungsverbot?

besteht es die Gefahr, wenn ein Gebäude alt ist, oder Bebauungsplan sich ändert, ... dass bei bestehenen Gebäuden die Instandsetzungen verboten wird? Welche Arbeit wäre in solchem Fall eine Instandsetzung, auch die einfache Malerarbeit nur wegen des Obtiks?
  1. kein Umbau oder Umnutzung

    Sie haben Bestandsschutz. Umbau oder Umnutzung heben den Bestandsschutz auf, also keine Arbeiten für die Bauanträge oder Befreiungen notwendig sind.
  2. 2 Wege

    Foto von Martin G. Halbinger

    Es gibt zwei Ansätze. Wenn das Gebäude unzulässiger Weise (ohne Genehmigung) errichtet wurde, und auch nachträglich nicht Genehmigungsfähig ist, gibt es Fälle, in denen z.B. eine Beseitigungsverfügung manchmal an ein lebenslanges "Restwohnrecht" gekoppelt wird. In solchen Fällen werden dann oft auch Modernisierungen / Erweiterungen untersagt.

    Oder das Gebäude ist sooo alt, das es denkmalrechtlich geschützt ist. Dann darf man i.d.R. zwar instand setzen, muss dies aber mit dem Denkmalamt abstimmen und dann möglichst originalgetreu umsetzen.

  3. Das ist doch bisher eine rein theoretische Frage!

    Kann es sein, dass aus Altersgründen oder Aufgrund von Bebauungsplanänderung (z: B. Außenbereichsfestlegung) ein Instandsetzungsverbot ausgesprochen werden kann?

    Es gibt also aktuell noch gar kein Instandsetzungsverbot?

    Dann brauchen wir eindeutig mehr Infos zu ihrem Objekt?

    Sie wollen ein verfallenes Haus im Außenbereich kaufen, welches schon einige Zeit nicht mehr genutzt wurde? Oder worum genau geht es eigentlich?


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