Grenzbebauung über 9 m an einer Grunsstücksseite
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung über 9 m an einer Grunsstücksseite

Hallo,

Ich habe eine 8 m lange Garage als Grenzbebauung vor Jahren gebaut. Damals hat uns der Architekt geraten die Grenzbebauung der Garage als Baulast bei den Nachbarn einzutragen. Unser Nachbar hat somit die Abstandsfläche übernommen. Da wir uns sehr gut verstehen war das auch kein Problem ... Meine anderen Grundstüchsgrenzen sind nicht bebaut

Meine Frage?

Kann ich jetzt nochmal einmal ein Nebengelass von 7 m Länge auf die selbe GrundstücksGrenze stellen? Dann bin ich bei insgesamt 15 m auf einer Grenze und die 8 m der Garage sind ja als Baulast beim Nachbarn eingetragen. Er hat natürlich nichts dagegen ... würde es mir auch Schriftlich geben.

Das Bauamt konnte mir leider nichts wirkliches sagen, außer "müsste gehen" alles nur Waage ...

Das neue Gebäude ist kleiner 75 m³ und somit eigentlich Genehmigungsfrei in Brandenburg.

Könnt ihr mir weiterhelfen bzw. Kennt jemand so einen Fall?

Danke 👍

  • Name:
  • Sebastian
  1. Sie müssen sich wirklich gut mit dem Nachbarn verstehen

    Garagen lösen keine Abstandsflächen aus, das war also unnötig. Insgesamt darf die maximale Länge einer Grenzbebauung nach LBOAbk. nicht überschritten werden, Baulasten verlängern den Wert nicht. Das neue Gebäude ist nur genehmigungsfrei an der Grenze wenn es die Abstandsregeln einhält d.h. es darf nicht Wohnzwecken dienen und muss Schuppen oder Abstellraum sein und darf nicht beheizt werden. Was ist also ein Nebengelass?
  2. Ich bin ja auch nen netter Nachbar

    Ich möchte einen unbeheizten Schuppen bauen. Er soll auch nur 2,20 m hoch werden und Ihr Gartenhaus und die Hecke Sind eh höher. Meine Nachbarn sind so, wie ich auch zu Ihnen bin. Man hilft sich halt gegenseitig und redet miteinander usw.

    Die Abstandsflächen und Baulastübernahme war damals nötig weil meine Nachbarn ihr Carport nicht auf die GrundstücksGrenze gebaut hatten und sie es sonst laut Bauamt abreißen hätten müssen ... nur auf der Abstandsfläche meiner Garage durfte es weiter stehen bleiben. (Heute ist das anders geregelt) Außerdem ist Ihnen das mit der Baulast egal, da sie eh schon älter sind und keiner zum erben da ist.

    Ich verschandel Ihnen ja nun nicht die Aussicht, sondern baue da wo es niemanden stört. Genau so wie sie ... Durch einen Bebauungsplan haben wir eh kaum Möglichkeiten wo anders etwas zu bauen.

    Nur man weiß ja nie, wen man mal als Nachbarn bekommt ... also will ich auf Nummer sicher gehen bevor ich massiv baue.

    Ich würde gerne wissen ob meine Garage als Grenzbebauung gilt wenn sie als Baulast beim Nachbarn eingetragen ist?

    Danke


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