Baugenehmigung  -  unterschiedliche Aussagen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung  -  unterschiedliche Aussagen

Hallo, ich habe ein Bestandsobjekt in Sachsen-Anhalt. Dort soll im Zuge der Dacharbeiten eine Dämmung vorgenommen werden, die das Dach um wenige cm anheben wird. Gleichzeitig soll eine Gaube, die fast die gesamte Hauslänge in Richtung Garten umfasst, eingebaut werden. Das Bauunternehmen, welches die Arbeiten ausführen soll, ist der Meinung, dass ich keine Baugenehmigung benötige. Das Planungsbüro ist der Meinung, dass ich auf jeden Fall eine Genehmigung brauche.

Aber was stimmt nun? Die Landesbauordnung ist für mich an der Stelle nicht ganz eindeutig: In § 60 heißt es: (1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für ... 11.

tragende und nichttragende Bauteile:

  • a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
  • b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
  • c) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,
  • d) Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen und
  • e) Bedachung einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern;

(Quelle:

Wie ist der Absatz 11 Punkt e zu verstehen? Das Bauunternehmen beruft sich auf diesen Punkt, weshalb keine Baugenehmigung notwendig sein soll.

Vielen Dank und viele Grüße

  1. das Planungsbüro hat Recht

    Sie brauchen für die Gaube eine Genehmigung, diese ist eventuell in der genannten Größe unzulässig. Weiterhin brauchen Sie eine Genehmigung, wenn im Dachraum Wohnraum geschaffen wird. Pläne brauchen Sie sowieso, versuchen Sie mit den Plänen die Bestätigung zu bekommen, dass das Vorhaben verfahrensfrei ist, dann sind Sie auf der sicheren Seite ohne weitere Kosten.

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