Als Verkäufer beim Bauamt nachfragen, ob Bauvoranfrage gestellt wurde
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Als Verkäufer beim Bauamt nachfragen, ob Bauvoranfrage gestellt wurde

Kann ich als Verkäufer eines Bauplatzes beim Bauamt Anfragen, ob eine Bauvoranfrage für dieses Grundstück gestellt wurde?
  1. Vor oder nach dem Verkauf?

    Was ist eigentlich Ihr Problem? Was wollen Sie eigentlich wissen oder herausfinden? Wäre sicher gut, wenn Sie Ihr konkretes Ansinnen etwas ausführlicher erläutern.
  2. Verkaufsauftrag oder Eigentümer?

    Als Verkäufer sind Sie entweder Eigentümer oder haben einen Verkaufsauftrag. Sie sind damit berechtigt, Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten, Grundbücher etc. zu prüfen und Einsicht in Schadstoffregister zu nehmen. Vor allem haben Sie das Recht zur Einsicht in die Bauakte. Wenn Sie nach einer möglichen Bauvoranfrage fragen, so gibt es Käufer von denen Sie nichts wissen. Damit stimmt etwas nicht mit Ihrem Verkaufsauftrag oder es gibt einen zweiten Makler was aber nicht sein kann. Klären Sie erst mal Ihr Ansinnen.
  3. genau

    Herr Kirschner hat Recht  -  die Fragestellung ist unklar. Schließlich kann es auch sein, das der Fragesteller Eigentümer bzw. Verkäufer war, der Verkauf schon gelaufen ist und nun der neue Eigentümer eine Bauanfrage gestellt hat oder dass es ein Bauträgergeschäft ist mit Auflassung für den Käufer, oder oder ...

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