Im neuen Bebauungsplan Baufenster halbiert Baden-Württemberg
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Im neuen Bebauungsplan Baufenster halbiert Baden-Württemberg

Baufenster im neuen Bebauungsplan halbiert in Baden-Württemberg 29.07.2017 Hatten in einem neuen B-PlanA ein Baufenster von 14x11 m auf Grundstück von knapp 600 m²2. Da sich der Grundstücksnachbar benachteiligt fühlte, sollen wir jetzt mit diesen eine Grenzbebauung machen. D.h. Unser Haus wäre nur noch 7x11 m und muss auf Grenze zum Nachbarn gebaut werden ... Haben im Plangebiet einen GRZAbk. von 0,4. unser GRZ liegt jetzt aber gerade mal bei 0,2 auf unserem Grundstück inkl. versiegelten Flächen von Hof und Stellplatz. Auf Anfrage bei der Stadt, ob man unsere Haushälfte nicht wenigstens 2-3 m länger machen könnte (geht beim Nachbarn nämlich auf 240 m²2 nicht), wurde uns mitgeteilt, dass das Aufgrund des gesamten GRZ vom Plangebiet nicht geht. Müssen wir uns mit dieser Aussage zufrieden geben? Ist das rechtens, das andere bis aufs Äußerste Ihr Grundstück bebauen dürfen und wir uns jetzt mit einer "Hundehütte" mit riesen Garten zufrieden geben müssen?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

  • Name:
  • Piwoa
  1. wurden Sie nicht gehört?

    Normalerweise werden Grundstückseigentümer gehört. Wegen einer Benachteiligung wird kein Bebauungsplan geändert, sondern es geht um eine "Befreiung" und eine Grenzbebauung ändert eine GRZAbk. nicht, erläutern Sie doch die Situation doch mal mit einem Plan.
  2. Der Bebauungsplan wurde ja für ein ...

    Der Bebauungsplan wurde ja für ein gesamtes Gebiet erstellt, weil es dort noch keinen gab. Jetzt muss in diesem Gebiet natürlich noch eine Straße errichtet werden. Die Bedeutet für jeden Grundstücksbesitzer er muss Grund abgeben oder finanziell aus der Tasche. Der "Nachbar" der sich beschwert hatte, hat auf beiden Seiten der neuen Straße Grund. Auf "unserer" Seite das kleine mit guten 200 m²2. Das kleinere GrundStück wurde in der ersten Planung nicht mit einer Bebauung bedacht, sondern ging in die übrigen Grundstücke auf der Seite über. Somit wurden die erhalten Grundstücke etwas breiter als vorher ... Unser Grundstück allerdings nicht, da es das letzte in der Reihe ist und sowieso schon recht groß. Auf diesem Grund hätten wir 14x11 m Baufenster gehabt. Das gefiel dem Nachbarn, der die 200 m²2 einbüßen musste, natürlich nicht. Er hat von sich aus dann Grenzbebauung vorgeschlagen. Das hat die Stadt in dem neuen Plan dann auch so eingerichtet. Begründung war auf Nachfrage, " Da ist uns ein Fehler unterlaufen, der Nachbar wurde benachteiligt. ". Daraufhin haben wir gefragt, ob wir unser Baufenster nicht trotzdem größer bekommen könnten, wir haben ja schließlich ein wesentlich größereserviert Grundstück. Das verneinte die Stadt mit dem GRZAbk. auf gesamte Gebiet. Wenn unser Haus länger wird, müsste mehr Straße entstehen und diese versiegeltE Fläche wäre dann zu viel für den GRZ aufs gesamte Gebiet. Da frage ich mich nur, ob das jetzt alleinig zu meinen Problem werden darf? Viele Grüße
    • Name:
    • Piwoa

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