Zuschlag Gewerberaum
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Zuschlag Gewerberaum

Bei Berechnung der Straßenausbaubeitrag wird bei einem Anwesen mit teilweise gewerblicher Nutzung, 10 % Beitragszuschlag mehr belastet, = 110 %. Der Gesamtbeitrag verteilt die Stadt dann an alle Einheiten des Anwesens.

Darf die Stadt einfach die 110 % Beitrag anteilmäßig verteilen, oder hat sie die 10 % Zuschlag ausschließlich dem Gewerberaum zu belasten?

  1. Grundlagen prüfen

    Sie sollten die gesamte Berechnungsgrundlage der Stadt prüfen. Der Gebührenbescheid wird die gesamte Liegenschaft betreffen, die bei einer Vermietung den Vermieter betrifft, bei einer WEGAbk. richtet sich das nach der Teilungserklärung. Wenn darin kein separater Kostenschlüssel für die Gewerbeeinheit enthalten ist, dann werden die Kosten nach MEA aufgeteilt. Eine Änderung der Teilungserklärung ist einstimmig zu beschließen und ergibt dann eine Änderung im Grundbuch. Ohne Einstimmigkeit keine Änderung, bei einer Änderung der TE ohne Beschluss wird diese ungültig.

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