Wertminderung durch Schulbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wertminderung durch Schulbau

Ich bin Eigentümer eines Grundstücks in Rheinland-Pfalz, das direkt an ein Schulgelände angrenzt. Mein Haus gab es bereits lange vor dem Bau der Schule. Die Schule soll jetzt erweitert werden und ich habe gehört, dass auf der Länge meines Grundstücks ein Bau mit 2 Obergeschossen (Mensa und Schulräume) errichtet werden soll  -  auch mit Fenstern zu meinem Grundstück. Der Bau wird mein Haus und den Garten vollständig beschatten und damit zu einer drastischen Wertminderung meiner Immobilie führen. Mit dem Bau soll wohl im Oktober 2017 begonnen werden, allerdings bin ich bisher von der Schulbehörde /Stadt nicht informiert worden.

Die Westseite soll zugebaut werden, wodurch Ich dann keine Sonne mehr im Garten haben werde, der Bau wird sehr hoch mit 2 Obergeschossen. Ich habe ein niedriges Haus (EGAbk. mit ausgebauten DGAbk.). Die Bebauung hier in der Umgebung lässt ein OGAbk. plus ausgebautem DG zu. Das gilt aber offensichtlich nicht für das Schulgelände, da an anderer Stelle schon Gebäude stehen, die zwei OG's haben. Ich weiß auch nicht, ob es eine Baugenehmigung gibt. Wenn die gesetzlich vorgegebene Abstandsfläche eingehalten wird, habe ich dann überhaupt die Möglichkeit etwas gegen den Bau zu unternehmen? Die Beeinträchtigung entsteht zusätzlich durch die Höhe des Gebäudes. Muss ich über den Bau und die Baugenehmigung persönlich informiert werden? Muss ich der Baugenehmigung zustimmen? Gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen, wenn meine Immobile dadurch "entwertet" wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  • Name:
  • H.B.
  1. zum Bauamt ...

    zum Bauamt gehen und nachfragen ob der Bebauungsplan öffentlich ausliegt. wenn ja kann man Bedenken anmelden oder widersprechen.
  2. neue Erfahrung

    Sie werden die neue Erfahrung machen dass sich Städte, Ämter und Kreise gegenseitig alles genehmigen können bzw. sich für alle Auflagen befreien können. Mit dem Argument "öffentliches Wohl" wird alles durchgesetzt. Das Argument einer Beschattung zieht auch nicht. Verkaufen Sie dem Schulamt Ihre Hütte und die Schule kann noch größer werden.
  3. Die Auswirkungen ...

    Die Auswirkungen die ein rechtskonform errichtetes Gebäude durch seine bloße Existenz auf Nachbargrundstücke ausübt (Beschattung usw.) berechtigen nicht zu Entschädigungsforderungen. Ihr Grundstück wurde durch die Bebauungsplanänderung entwertet, also durch die Tatsache, dass benachbart dazu ein hohes Gebäude errichtet werden darf. Dass dieses Schatten macht, wenn es steht, ist logisch. Deshalb sind Baugrundstücke in unverbaubarer Lage teurer.

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