Hilfe bzw. Ratgeber zu Wohnungsbau im Eigenheim
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Hilfe bzw. Ratgeber zu Wohnungsbau im Eigenheim
Kurz zur Erklärung: Es handelt sich dabei um ein Einfamilienhaus in Hanglage. Und der Keller soll als Souterrain-Wohnung Umgewandelt werden! In der damaligen Baugenehmigung von 1983 ist der Keller schon als Aufenthaltsraum ausgewiesen. Die Wohnung soll erstmal selbst genutzt werden. Aber ist für später als Mietwohnung geplant.
Heizung, große Fenster in allen für die Wohnung vorgesehenen Zimmer (außer im Bad, da ist ein Lichtschacht) und eigene Wohnungstür sind seit Gebäudebau vorhanden. Vor etwa 15 Jahren wurde in diesem Keller (ohne weitere Baugenehmigung) das Bad schon ausgebaut und aus den anderen drei Räumen normale Wohnräume (Kinderzimmer) gebaut! Jetzt möchte ich aus den vorhanden räumen, eine getrennte Wohnung machen! Nach Rücksprache mit einem Bekannten Statiker wäre der Umbau ohne weiteres machbar! Denn es müssten nur 2 nichttragende Wände teilweise weg und eine trockenwand gestellt werden! Und einen extra Wasseranschluss und Abfluss für Küche gelegt werden. Ansonsten wären nur normale Renovierungsarbeiten nötig
Nun zu meinen Frage:
Es muss ja bestimmt ein Baugenehmigung und/oder Nutzungsänderungsantrag gestellt werden, oder? Könnte es Probleme geben, wegen dem "Umbau"vor 15 Jahren? Brauche ich offizielle Gutachten oder ähnliches von Statiker/Architekten wegen dem Umbau? Was würden die Genehmigungen, falls nötig, ca. kosten?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
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Architekt
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Nutzungsänderung
Wenn Sie im Keller eines Einfamilienhauses Räume zum Daueraufenthalt nutzen konnten, so bedeutet das noch lange nicht, dass eine zweite Wohnung möglich ist. Deshalb ist der Rat zu einem Architekten richtig. Eine notwendige Baugenehmigung geht auch zur Bewertung an das Finanzamt und das Grundbuchamt sowie über das Finanzamt an an die Gemeinde wegen der Grundsteuer. Ach ja, auch die Parkplatzsatzung ist zu beachten. Die Elektrik ist zu trennen, Wasser und Heizung sind separat zu zählen. Lichtschächte gelten nicht als Belichtung für Wohnräume. Wenn Sie alles ohne Baugenehmigung machen wird Ihre Hütte zum Schwarzbau.