Mauerteile
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Mauerteile

Guten Tag,
wir haben an unserem Grundstück, ca. 10 cm von der Grenze entfernt einen Lamellenzaun als Sichtschutz und Ausbruchsicherung für den Hund errichtet, dieser hat eine Höhe von ca. 1,60 m auf 1,80 m . Der Nachbar hat nun hinter unserem Zaun auf seinem Grundstück, mit einem ca. Abstand von 5-10 cm von der Grenze Teile aus Beton errichtet, diese sind 1,90 m hoch und 1 m breit. Diese Mauerteile ragen demnach über unseren Holzzaun und sind grässlich anzusehen (roher Beton). Im Internet haben wir schon vergeblich nachgeforscht
und im Bebauungsplan ist diesbezügl. auch nichts zu finden. Darf der Nachbar dies? NRW
Vielen Dank und Grüße
Gisa
  • Name:
  • Gisa
  1. Nachbarschaftsgesetz NRW

    Hallo,
    schauen Sie mal hier:

    MfG aus Berlin

  2. bauliche Anlagen

    Dankeschön, verstehe ich das jetzt richtig, dass die Mauerteile als bauliche Anlagen gelten? § 1 (2)
    Grüße
    Gisa
  3. m.M.n.

    genehmigungsfreies Vorhaben § 65 (1) BauO NRW
    Einfriedungen, Stürtzmauern ...
    13. Einfriedungen bis zu 2,00 m ...
    Grüße aus Erfurt
  4. Einfriedung?

    Hallo,
    so wie sie es beschrieben haben, gehe ich davon aus, dass es auch als Teil der Einfriedung gelten kann. Dann würden die Vorschriften für Einfriedungen gelten.
    Im Zweifelsfall sollten Sie einfach mal bei Ihrem zuständigen Bauamt/Gemeinde nachfragen.
    Was sagt denn Ihr Nachbar? Haben Sie schon das Gespräch gesucht, wofür er die Teile aufgestellt hat? Vielleicht sind sie ja Teil einer geplanten Grenzbebauung (Schuppen o.ä.). Dann sieht die Sache auch schon wieder anders aus.
    MfG aus Berlin
  5. also mit Einfriedung hat das nichts zu tun, ...

    also mit Einfriedung hat das nichts zu tun, die Blöcke sind dazwischen mit Thujabäumen bepflanzt. Es ist auch schon auf unserer Seite eine Einfriedung vorhanden, eine weitere ist deswegen wohl auch nicht zulässig. Mit dem Nachbarn reden geht gar nicht. die haben mit der gesamten Nachbarschaft Krach.
    Grüße
    Gisa
  6. jaja,

    die liebe Nachbarschaft ;-)
    Wo soll das stehen, dass er nicht auch eine Einfriedung setzen darf.
    Sie haben doch sicher Ihre Lamellenzäune auch ohne seine Zustimmung und Mitwirkung errichtet.
    Grüße
  7. unsere Einfriedung wurde erstellt, als das Nebengrundstück noch ...

    unsere Einfriedung wurde erstellt, als das Nebengrundstück noch nicht verkauft war. Das eine zweite Einfriedung dahinter nicht statthaft ist, habe ich irgendwo im Internet gelesen.
    Grüße
    Gisa
  8. In dem Nachbarschaftsgesetz NRW finden Sie sowohl Hinweise ...

    In dem Nachbarschaftsgesetz NRW finden Sie sowohl Hinweise zu baulichen Anlagen entlang der Grenze als auch zu Einfriedungen hinsichtlich der zulässigen Höhe und dem Abstand zur Grenze.
    So wie sie es beschreiben, scheint es sich bei ihrem Nachbarn ebenfalls um eine Art Sichtschutz zu handeln. Wie Sie dem Gesetz aber entnehmen können, wäre auch ihr Zaun vom Prinzip zu hoch. Daher ist die Frage, ob man es hier auf einen Streit ankommen lässt, da beide Nachbarn das Gesetz verletzen.
    Grüße aus Berlin
  9. für mich unklar

    die Hierarchie zwischen BauO NRW 2,00 m
    und Nachbarschaftsgesetz 1,20 m
    Ich denke die 2,00 m gelten,
    weil das NbschG nur ergänzendes Recht ist.
    Aber klärt mich bitte auf!
    Grüße

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN