Wir haben ein Haus mit Erdkabel ...
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Wir haben ein Haus mit Erdkabel ...

Wir haben ein Haus mit Erdkabel gekauft. Nach genauen vernessen der Grundstücksgrenze hat sich heraus gestellt, das der strommast für die Oberleitung vom Nachbarn auf unserem Grund steht. Wir wollten den Mast auch dort belassen. Nachbar hat Geh und Fahrtrecht auf unserem Grund. Nachbar will jetzt bei sich eine große Garage bauen. Strommast ist am Eck auf seiner Auffahrtzu unserem Weg. Er möchte den Strommast noch weiter auf unser Grundstück setzen, damit er noch mehr Platz hat bei der Auffahrt auf unserem Weg. Wir wollen das nicht. Der Strommast steht seit Jahren so da, leider auf unserem Grund. Da wir Erdkabel haben, möchten wir dann eher er soll sich den Strommast auf sein Grundstück platzieren. Es gibt bei uns keine Eintragung im Grundbuch über diesen Mast. Wer muss den Mast nun auf seinem Grund dulden? Wir mit Erdkabel oder die mit Oberleitung?
  • Name:
  • sybille
  1. Geh- und Fahrrecht (Gehrecht, Fahrrecht) bedeutet "nicht stehen bleiben"

    Und ein Leitungsmast steht nun mal. Dafür wäre eine Grunddienstbarkeit notwendig. Wenn der nun stört, dann weg auf seinen Grund oder auch ein Erdkabel verwenden. Ein Versetzen auf Ihrem Grund müssen Sie nicht dulden. Falls es keine private Versorgung ist, gehört der Mast dem Energieversorger. Fordern Sie den auf, den Mast zu entfernen. Der Wunsch eine Garage zu bauen bedeutet keine Pflicht für Sie auf Duldung des Strommastes. Gruß
  2. Getrennte Rechte ...

    wie schon zu lesen war.
    Der Mast ist nach der Niederspannungsanschlussverordnung geregelt. Falls für die Versorgung ihres Nachbarn keinen anderen Maststandort als ihr Grundstück gibt, haben Sie den Mast zu dulden. Er steht aus ihrer Sicht momentan am richtigen Ort, dann müssen Sie einer Änderung nicht zu stimmen.
    Das Wegerecht orientiert sich nach der Eintragung in ihrem Grundbuch.

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