Betonboden imprägnieren mit creto in produktionsbetrieb von lebensmitteln?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Betonboden imprägnieren mit creto in produktionsbetrieb von lebensmitteln?

hallo brauche die gesetzlichen Bestimmungen in frankreich, haben Betonboden und würden gerne wissen, was außer fliesen des fußbodens möglich ist, was kostengünstiger ist und was keine gifte enthält, weil wir stellen auf dem zu behandelnden Boden, biologischen tofu her. sind ca. 70 m² ich weiß, der Fußboden muss rutschfest (R 11-13) sein, welche auflagen sonst noch weiß ich nicht. habe z.B. "creto" im Internet gefunden, "tiefenwirksames Imprägnierungsmittel, was in Beton einzieht und versiegelt", steht nur "keine bauaufsichtliche Zulassung nötig", brauche, ob fûr produktionsstätte von lebensmitteln geeignet, und viel Wasser auf dem Boden vertragen kann, und Maschinen, die hin und hergeschoben werden ... will beim chambre de metiers nachfragen, was Pflicht ist, nehme an, dass "creto" unbekannt ist und brauche deshalb vorher möglichst viel wissen oder bessere alternative in unserem fall. wer kann mir helfen? danke für die Antworten Grüße loma
  1. Fußboden in Lebensmittelbereich: Oberflächenschutz

    Hallo "Ioma". Wir hier in Deutschland sprechen bei dem, was Dir da vorschwebt, von einer "eierlegenden Wollmilchsau". Sie muss wirklich alles können, man spart sich das Huhn, das Schaf und auch die Kuh, da man alle Vorteile in einem einzigen Tier vorfindet. Nein, wenn man verschiedene Anforderungen erfüllen muss bei einem Fußbodenaufbau, dann dürfen die Kosteneinsparungen nicht an vorderster Stelle stehen! Entweder man benötigt diverse Anforderungen an das Material und Ausführung, oder man kann darauf verzichten.

    Die preiswerteste Lösung wäre in der Tat eine Oberflächenbehandlung des Betons mit Kali-Wasserglas. Allerdings setzt das voraus, dass die Betonoberfläche nach der Herstellung entsprechend nachbehandelt wurde und eine geglättete Oberfläche aufweist. Dann funktioniert die von mir vorgeschlagene Lösung. Ob man eine Bewertungsgruppe R11 bis R13 erreichen kann, das ist mir unbekannt und hängt von der Rauigkeit des Fußbodens ab. Es ist ohnehin nur ein Laborwert, der sich an flächenfertig verlegten Fußböden nicht mehr problemlos nachweisen lässt. Viel interessanter ist eine Messung der Ausgleitgefahr nach DINAbk. EN 51131, die auch in Frankreich gilt. Im Ergebnis muss ein Gleitreibungskoeffizient >0,45 erreicht werden. Mineralishe Fußbodenoberflächen werden diesen Wert immer erreichen. Aber: es kommt immer auch auf die Art der späteren Anschmutzungen an.

    Kaliwasserglas bildet keinen Film, zieht aber in die Betonoberfläche als Imprägnierung ein und verfüllt die Poren unlösbar und mineralisch. Dadurch dringen auch keine Flüssigkeiten in das Betongefüge ein. Wenn Di Dir einmal das Sicherheitsdatenblatt "Creto Imprägnierungen" anschaust, dann wird Dir auffallen, dass das Produkt von seinen Inhaltsstoffen her genau si ein Kaliwasserglas ist, wie ich es eingangs beschrieben habe! Damit spricht nichts gegen dessen Einsatz (wenn der Untergrund es von seiner Ausführung her zulässt, siehe vor)

    • . -. -. -. -. -. -. -

    Gruß: Klaus


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