Kann uns unser Generalunternehmer zur Hausübernahme "nötigen"?
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Kann uns unser Generalunternehmer zur Hausübernahme "nötigen"?

Hallo Kann uns unser Generalunternehmer zur Hausübernahme "nötigen"? Das Haus ist noch nicht fertig gebaut, soll heißen, die Innenarbeiten sind fertig, aber die Fassade, das Garagen- und das Vordach sind noch nicht abgedichtet, dadurch kann der Grundputz der Fassade nicht trocknen, und der Fassadenbauer weigert sich zurecht, den Abrieb anzubringen solange die Fassade nicht trocknen kann. Die Umgebungsarbeiten sind noch nicht gemacht. Das Haus muss daher über eine 50 cm hohe Stufe betreten werden, und der ganze Dreck kommt mit ins Haus. Auch wenn wir hinten hinausgehen wollen, stehen wir unmittelbar im Matsch. Unser Generalunternehmer behauptet das es trotzdem Bezugsbereit wäre. Da das Garagendach noch nicht abgedichtet ist, ist natürlich auch die Garage ständig nass. Gehört diese denn nicht zur Bezugsbereitschaft dazu, oder spielt das keine Rolle wenn diese noch nicht fertig ist? Wir sollten eigentlich schon seit Oktober 2012 in dem Haus wohnen, mussten aber mittlerweile in eine Ferienwohnung umziehen. Wir bezahlen Mietzins und Hypothekarzins, was unseren Generalunternehmer aber absolut nicht interessiert. Da er schon ein halbes Jahr im Verzug ist mit den Bauarbeiten, und bei der Überschreibung der ganze Betrag fällig ist, befürchten wir, wie die bisherige Erfahrung zeigt, das die noch fälligen Arbeiten wohl nur schlendernd fertig gemacht werden, und wir dann auch absolut kein Druckmittel mehr in der Hand haben. Offenbar bestimmt er alleine ob das Haus bezugsbereit ist oder nicht. Wir haben auch einen Bauherrenberater beigezogen, der nach seinem Augenschein bestätigt, dass das Haus nicht bezugsbereit sein wird. Übernahmetermin ist der 5. April 2013 danach soll die Überschreibung stattfinden. Sollten wir diese nicht unterschreiben, so droht er uns in Verzug zu setzten.

Haben wir denn gar keine Rechtlichen Mittel gegen dieses Vorgehen in der Hand? Wir werden ja offenbar zur Übernahme gezwungen.

Besten Dank für eure Antworten und einen Gruß aus der Schweiz

  1. Ingebrauchnahme

    Bei einem Haus geht eine Gebrauchsabnahme wenn es innen fertig ist und eine Benutzung gefahrlos möglich ist. Also müssen Sie zuerst im Vertrag nachschauen was die geschuldeten Leistungen sind. Wichtig ist eine Auflistung der Mängel und unfertigen Anlagen sowie deren Bewertung. Der Generalunternehmer möchte eine Inbetriebnahme erreichen und wird das als Abnahme auslegen. Damit erfolgt eine Beweislastumkehr. Ihr Standpunkt muss sein, dass der gesamte Vertrag zu erfüllen ist, eine Abnahme kann erst bei geringen Restmängeln erfolgen. Vor allem müssen Sie den Generalunternehmer in Verzug setzen um Ihre zusätzlichen Wohnkosten zu bekommen. Wichtig ist ein rückwirkendes Gedächtnisprotokoll, Beweissicherung in Fotos und Dokumenten. Haben Sie einen Bauleiter? Sie brauchen weiterhin einen Fachanwalt. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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