öffentliche Hausbesichtigung
BAU-Forum: Neubau

öffentliche Hausbesichtigung

Hallo,
bei uns ist nach (Fast-) Fertigstellung unseres Neubaus (schlüsselfertig) eine öffentliche Hausbesichtigung durch den Bauträger geplant.
Mein Mann erinnert sich auch, bei den Vertragsverhandlungen auf eine diesbezügliche Anfrage nicht "nein" gesagt zu haben. Schriftlich ist allerdings nichts festgehalten.
Nun meine Frage: Da die Baufirma mit unserem Haus Werbung betreibt, hätte ich ein finanzielles Entgegenkommen erwartet bzw. Ich habe davon gehört (500 € oder so). Darauf würde es mir noch nicht einmal ankommen, wenn das Haus zwecks Besichtigung grundgereinigt würde. Das käme mir schon sehr entgegen. Die Baufirma erwartet allerdings, dass ich nun das Haus in einen Besichtigungsfähigen Zustand bringe (beispielsweise Putzen der völlig verstaubten, reichlich vorhandenen Fenster). Das kann ich zum einen derzeit zeitlich überhaupt nicht leisten und sehe auch keinen Anlass.
Wie wird das bei anderen Unternehmen gehandhabt?
Vielen Dank vorab für Rückmeldungen!
Gruß
Tina
  • Name:
  • Tina
  1. Klären Sie doch bitte ...

    ob es sich um einen echten Bauträger handelt oder um ein Generalunternehmer (Generalunternehmer) / Generalübernehmer (Generalübernehmer) (schlüsselfertig).
    Der Bauträger baut auf eigenen Grundstücken im Auftrag, um letztendlich das Eigentum am Grundstück samt fertigen Haus dem Besteller zu verschaffen.
    Der Generalunternehmer / Generalübernehmer baut auf in der Regel auf dem Grundstück des Bauherrn. Fälschlicherweise werden oft umgangssprachlich alle Schlüsselfertigbauunternehmen Bauträger genannt, wobei aber echte Bauträgerverträge anders sind als übliche Bauverträge.
    Gruß
  2. Antwort

    Es handelt sich um einen Generalunterniedrigenergiehaus nehmer. Die Unterschiede in den Begrifflichkeiten waren mir leider nicht bekannt.
    • Name:
    • Tina
  3. Na dann ...

    würde ich ihn mal ganz höflich fragen, wo denn die Vereinbarung für die Duldung der Besichtigung sei und wie er sich das denn mit der Haftung so vorstelle.
    Auch für 1.000 € würd ich da keinen Schautag in meinem Haus stattfinden lassen.
  4. Ihr Grundstück=

    Sie bestimmen wer da rumlaufen darf!
  5. Naja, dem Ralf kann ich da diesmal überhaupt ...

    Naja, dem Ralf kann ich da diesmal überhaupt nicht zustimmen. Wenn man schon bei den Vertragsverhandlungen eine solche Zusage gemacht hat, dann sollte man jetzt auch so anständig und korrekt sein und sich daran halten.
    Allerdings Putzen würde ich da nix. Schreib denen doch eine E-Mail, dass sie gerne für einen Nachmittag das Haus für eine Kundenwerbung nutzen dürfen. Allerdings obliegt es der Baufirma selbst das Haus in einen Zustand zu bringen den sie für repräsentativ genug empfinden. Als Bauherr erwartet man ja generell eine stets gesäuberte und aufgeräumte Baustelle und nicht nur an besonderen Tagen.
  6. Also, dass man ...

    Also, dass man mit einem gelungenem Haus mal Werbung in Form eines "Besichtigungsnachmittages" macht, ist eigentlich normal. Dass man den Eigentümer allerdings um "Putzung" bittet (auffordert) ist allerdings dreist. Für "lau" ist sowas eher unnormal. Die Idee, wenn Sie was besichtigen wollen, dann Putzen Sie gefälligst selbst, ist schon mal nicht schlecht und nicht unüblich. Ansonsten, wie Andreas schon sagte: Sie sind die Haus (Herren/Frauen) die bestimmen, was auf dem Grundstück passiert.
  7. Hängt immer davon ab wie es gelaufen ist

    wir hatten unser Haus auch für "Besichtigung" zur Verfügung gestellt und das ganze "grob" gereinigt (allerdings noch halber Rohbau (wg. Holzbauweise war das Interessant).
    Allerdings war das eher auf Gegenseitigkeit. Man kam uns entgegen (auch wenn ich keinen Finanziellen Abschlag dafür bekam), also kamen wir auch entgegen. Zumal ich eh ab und zu die Baustelle aufgeräumt hatte.
    Aber in Ihrem Fall ist das wohl etwas anders. Sie haben mündlich zugesagt, also wäre es fair das auch einzuhalten (auch wenn der Bauträger das erstmals nachweisen müsste).
    Aber wie die Vorredner schon geschrieben haben, wenn es KEINEN Vertrag gibt, wo das geregelt ist und man Ihnen auch Finanziell nicht entgegenkommt dann soll der Bauträger die Haftung klären (Abnahme ist ja noch nicht gemacht) und gefälligst seine Baustelle aufräumen. Oder das von seinen Handwerkern machen lassen.
    Oder Ihnen dafür eine Entschädigung zukommen lassen. aber wie so immer im Leben, müssen Sie aber evtl. noch ein paar Wochen mit dem Bauträger auskommen, vielleicht gibt es ja auch noch Mängel die beseitigt werden müssen, daher sollten Sie sich nicht ganz so "schlecht" stellen.
    Daher nette Absage formulieren ohne gleich Juristisch zu werden. Mein Tipp.
  8. Werbung

    Hallo Tina,
    habt Ihr vielleicht mit KLB gebaut, die machen sowas, dafür bekommt auch ein kleines bis großes Präsent.
    Viele Grüße
  9. Werbung 2

    soll heißen  -  bekommt man -
  10. es gibt..

    (oder gab?) auch von anderen Anbietern z.B. Vereinbarungen, dass jede erfolgreiche Besuchstermin eine kleine Erfolgsprovision einbringt ...
  11. Antwort

    Hallo zusammen,
    vielen, vielen Dank für die vielen Rückmeldungen!
    Ich möchte das Ganze kurz noch etwas klarer darstellen ... Es geht auf keinen Fall darum, den Besichtigungstermin abzusagen. Ich wollte mich nur schlau fragen, wie soetwas anderswo gehandhabt wird.
    Vielen Dank noch einmal!
    • Name:
    • Tina
  12. Besichtigungen sind nichts ungewöhnliches, wir haben uns auch ...

    Besichtigungen sind nichts ungewöhnliches, wir haben uns auch diverse Häuser vor unser Kaufentscheidung angesehen. Spricht ja auch für die Baufirma dass die Ihr Produkt zeigen wollen (die Besucher merken schnell wenn irgendwo gepfuscht wurde). Aber wie vorher schon gesagt, die Baufirma trägt die Verantwortung. Was wenn da mal ein Interessent einen Belastungstest am Waschbecken macht und das zu Bruch geht? Also auf jeden Fall mit der Baufirma klären wer für etwaige Schäden durch die Besucher aufkommt. Und ein paar Kekse, Kaffee und Brause können auch nicht schaden.

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