Eigentumswohnung zu klein!
BAU-Forum: Neubau

Eigentumswohnung zu klein!

Wir haben uns vor einem Jahr eine ETW gekauft. Diese ist nun endlich bezugsfertig.
Nachdem ich festgestellt habe, dass einige Maße nicht mit den Maßen im Grundriss übereinstimmen, habe ich die Wohnung vermessen.
Und siehe da, die Wohnung ist kleiner!
Lt. Kaufvertrag sollte sie 84,5 m² groß sein. Letztendlich ist sie nur knapp 80 m² groß.
Ich weiß, dass die Wohnung 3 % kleiner sein darf, das wären aber dann 82 m². es geht also um 2 m².
nun meine Frage, wie kann ich gegen den Bauunternehmer vorgehen. der m² Preis beträgt € 2000,-. kann ich das Geld von der Schlussrechnung einbehalten?
die Wohnungsabnahme hat noch nicht stattgefunden.
über Antworten würde ich mich sehr freuen.
  • Name:
  • Müller
  1. Wohnfläche kleiner als angeboten

    >"kann ich das Geld von der Schlussrechnung einbehalten? "<
    ... dies hängt von Ihrem Kaufvertrag ab. Es gibt dort so allerhand Klauseln, etc.
    > "die Wohnungsabnahme hat noch nicht stattgefunden. "<
    ... Gott, oder we'm auch immer, sei Dank!
    Einziger Rat, holen Sie sich fachkundigen Rat (der Bauverträge mit BTs lesen können muss!) und lassen Sie die Wohnung erst einmal fachgerecht aufmessen. Erst dann kann entschieden werden, was ggf. folgt. Ggf. gibt's ja auch noch andere Mängel, etc.
  2. vielen Dank für ihre rasche Antwort. im Kaufvertrag ...

    vielen Dank für ihre rasche Antwort.
    im Kaufvertrag steht folgendes:
    Für Sachmängel am Bauwerk gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Abweichend hiervon kann der Käufer jedoch zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).
    Die m² kann er meines Erachtens nicht nachbessern, es sei denn er haut den Putz von den Wänden und setzt schmallere mauern.
    desweiteren gibt es ein Problem mit der Garage welche sich unter dem Haus befindet. sie ist Aufgrund der Steigung nur mit einem geländewagen befahrbar.
    der bt hat schon einen 25 cm hohen Sockel in die Garage gießen lassen. trotzdem ist sie nicht befahrbar. die Garage kostet 9500,-
    wieviel würde denn eine fachgerechte Vermessung kosten? kann ich diese kosten, sofern ich im recht bin vom bt zurück verlangen?
  3. Bestandsaufnahme, maßliche

    >"wieviel würde denn eine fachgerechte Vermessung kosten? "<
    ... nach m.E. nicht mehr als ca. 300 € (netto) inkl. Anfahrt, Berechnung der Fläche und skizzenhafte Darstellung. (ggf. mit einer kurzen mündl. Beratung zum weiteren Vorgehen (wenn Sie den Richtigen finden)
    > "kann ich diese kosten, sofern ich im recht bin vom bt zurück verlangen? "<
    ... ich jedenfalls handle das so. Der Erfolg einer solchen Vereinbarung hängt jedoch zum einen von geschicktem Verhandlen ab und zweitens von der Person Ihres Gegenübers (des Bauträger).
    Wichtiger erscheint mir jedoch, wie Sie selbst schreiben, da das das Objekt ja jetzt schon mit ängeln behaftet zu sein scheint, nicht nur das Augenmerk auf die baulichen Maße zu legen, wie ich schon schrieb.
  4. Für alle bereits bekannten Mängel

    sollten Sie eine für beide Seiten verbindliche Schiedsvereinbarung mit dem Bauträger treffen, dass ein ö.b.u.v. Sachverständiger das Objekt besichtigt und die streitigen Punkte aufnimmt und bewertet (Mögliche Mängelbeseitigung und bei unmöglicher Mängelbeseitigung: Minderwert). Dazu kann jede Partei dem Schiedsgutachter vorab schriftlich Fragen stellen, die er in seinem Gutachten beantworten soll. Dieser Sachverständige quotelt dann sein Honorar nach billigem Ermessen nach obliegen/obsiegen.
    Und um sicher zu gehen, sollten Sie sich vorher einen privaten Bauberater schnappen, der bei einem einmaligen Objektdurchgang mal eine Liste aller ihm auffälligen Mängel erstellt, die Sie dann mit ins Schiedsgutachten einfließen lassen.

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