Wer trägt die Gebäudeeinmessungskosten bei schlüsselfertigen Bau?
BAU-Forum: Neubau

Wer trägt die Gebäudeeinmessungskosten bei schlüsselfertigen Bau?

Hallo,
ich habe hier schon einige Einträge zu meiner Frage gefunden, allerdings unterscheiden die vorhandenen Einträge sich doch im Detail von meiner Fragestellung und auf Details kommt es ja oft an.
Wir haben vor 2 Jahren eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte in Hessen gekauft, wir sind im Gundbuch eingetragen. Jetzt haben wir eine Unterrichtung zur Einleitung eines Gebäudemessungsverfahrens von Amt wegen erhalten. Die Kosten hierfür betragen ca. 800 €.
In unserem Kaufvertag sind diese Kosten nirgends explizit genannt, folgende Vereinbarung steht in unserem Kaufvertrag: "Im Kaufpreis sind enthalten die schlüsselfertige Herstellung der Doppelhaushälfte inkl. Garage gemäß Plänen und Leistungsbeschreibung, die Anlieger- und Erschließungskosten (Anliegerkosten, Erschließungskosten) der Ersterschließung für Straße, Kanal, Wasser, Gas und Strom, Zuwegung, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Besitzübergabe noch nicht fällig stehen. "
Ich nehme mal an, da die Einmessungskosten nicht explizit genannt sind muss ich diese tragen oder fallen sie doch unter Anlieger- und Erschließungskosten (Anliegerkosten, Erschließungskosten)?
Für eine Info vielen Dank im Voraus.
RK
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  • RK
  1. amtliche Vermessung: Kosten

    die haben nichts mit Ihrem Kauf des Hauses zu tun und sind daher i.A. nicht im Kaufvertrag enthalten.
    Die Gemeinde vermisst, aus welchen Gründen auch immer (bspw. Digitalisierung der Flurkarten, Korrekturen, etc.) Ihr Grundstück neu. Die Kosten hierfür müssen Sie (bedauerlicherweise) tragen.

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