Ablauföffnungen in der Frostschürze bei Hanghaus notwendig?
BAU-Forum: Neubau

Ablauföffnungen in der Frostschürze bei Hanghaus notwendig?

Hallo,
wir haben ein Hanghaus gebaut, talwärts ist die 80 cm tiefe Frostschürze, die eigentlich als geschallt hergestellt sein müsste. Fast 1000 € will dafür der BU. Jetzt kam raus, die ist gegen die Erde geschallt, stark unregelmäßig. Laut Ausführungsplanung sollen alle 2 m in der Frostschürze Ablauföffnungen vorhanden sein. Es gibt keine, weil keine mit dem Bauunternehmer vereinbart wurden. Der Architekt ruddert zurück, die braucht man nicht unbedingt ... Unter der Bodenplatte ist eine 15 cm Kiesschicht mit Feinanteilen, ringsum eine Drainage.
Braucht man die Öffnungen uder nicht?
Klaus
  1. 5127: Frostschürze und Entwässerungsöffnung 17.10.08

    5127: Frostschürze und Entwässerungsöffnung 17.10.08
    m.E. nicht notwendig (Einschränkung ohne Kenntnis des konkreten Falls (Planung) und der Hangsituation), da das Wasser sowieso bei einer Hanglage stets zum tiefsten Punkt läuft, somit Richtung Unterkante Frostschürze. Allerdings stellt eine "Kiesschicht mit Feinanteile" meines Erachtens eine Ausführung dar, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Ringdrainage sollte m.E. in jedem Fall hergestellt werden.
    > "Der Architekt ruddert zurück, die braucht man nicht unbedingt ... <
    ... Empfehlung: fordern Sie Ihren Architekten zur schriftlichen Stellungnahme bzgl. der "Ablauföffnungen" und der Kiespackung, wie eben auch einer ggf. einzuplanenden, notwendigen Ringdrainage auf. Ihr Architekt sollte schon wissen was er tut und muss Sie auch entsprechend beraten und auf mögl. Probleme hinweisen.
  2. Bei einer regelgerechten

    Dränung baulicher Anlagen entsprechend DINAbk. 4095 sind natürlich die Fundamente mit Entwässerungsöffnungen zu versehen. Aber auch nur wenn durch die Dränung der Lastfall Bodenfeuchte auf die Abdichtung einwirken soll. Es gibt aber auch geplante Hangentwässerungen die lediglich das Schichten/ Oberflächenwasser ums Eck leiten soll. Scheinbar ist das nicht so geplant gewesen. Hier gibt es also eindutig eine Abweichung zwischen dem Bau Soll und dem Bau IST. Das erreichen des Bausoll ist natürlich eine Eigenschaft welche zu erbringen ist und das ohne Mehrkosten wenn es ersichtlich war.
    Eine Kiesschüttung unter der Bodenplatte ist nur bei Gebäudegrundflächen von bis zu 200 m² ausreichend ansonsten braucht es eine Flächendränung. Hier gehören natürlich dann auch keine Feinanteile rein.

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