Schallentkopplung bei Betontreppe in Mehrfamilienhaus fehlt
BAU-Forum: Neubau

Schallentkopplung bei Betontreppe in Mehrfamilienhaus fehlt

Hallo,
ich bitte um Rat und Hilfe:
An meinem Neubau wurde vom Generalunternehmer im Leistungsverzeichnis für den Rohbau die Schallentkopplung für die Treppe bauseits angegeben. Er hat die Position herausgenommen, obwohl ihn der Bauunternehmer ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Er hat so vorsätzlich gehandelt.
Die fehlende Schallentkopplung wurde bei der Abnahme festgestellt und als Mangel reklamiert.
Die Betontreppe ist im Neubau gegossen.
Was kann unternommen werden, um die erforderlichen Schallschutzwerte nach DINAbk. 4109 zu erreichen?
Wir konnten das LVAbk. erst nach Abnahme einsehen.
Müsste die Schallentkopplung im Detailplan 1:24 für die Treppe eingezeichnet sein?
Wo stehen Ausführungsvorschriften hierfür und sind diese für den Generalunternehmer bindend?
Nach Auskunft eines Sachverständigen der Handwerkskammer für Treppenbau bei einer nachträglichen Schallentkopplung der geforderte Wert nicht zu erreichen und Probleme mit Mietern seinen vorprogrammiert. Bei der nachträglichen Schallentkopplung kann keine Garantie über die ordnungsgemäße Schallentkopplung gegeben werden.
Ich bitte um Rat und Hilfe bei meinem Problem und bedanke mich im Voraus
MfG Wanninger
  • Name:
  • wanninger
  1. Auch hier

    gilt die 4109 nicht. Hier wäre mehr Schallschutz möglich wenn die Ausführung Mangelfrei, das heißt mit Entkopplung ausgeführt wurde.

    und

    Sollte weiterhelfen.

  2. kommt drauf an

    wie die Treppe erstellt wurde. Wenn nur die Tronsolen vergessen wurden, ist es kein Problem. Die kriegt man nachträglich rein.
    Wurde die Treppe mit der Decke zusammen betoniert und eine Anschlussbewehrung gewählt, sieht es schon schlechter aus.
    Mal den Statiker fragen.
    Gruß Christian
  3. Hallo, danke für die Infos. Leider verstehe ich ...

    Hallo,
    danke für die Infos. Leider verstehe ich nicht, warum die DINAbk. 4109 hier nicht gültig sein soll. Im Bauvertrag war kein erhöhter Schallschutz vereinbart. Meines Wissens ist die Schallentkopplung bei Mehrfamilienhäusern Pflicht und Stand der Technik. Außerdem bitte ich noch, mir die anderen gestellten Fragen zu beantworten.
    Die Treppe ist an den Podesten und an der Außenwand fest verbunden.
    MfG Wanninger
    • Name:
    • wanninger
  4. Wer die Links liest

    hätte festgestellt, dass sogar mehr als der erhöhte Schallschutz geschuldet ist wenn die Konstruktion das zulässt.
    Eine fehlende Entkopplung ist eine unzulässige Verschlechterung des Schallschutzes und entspricht zudem nicht dem Bausoll. Also braucht man auf dem Schallschutz nach DINAbk. 4109 gar nicht abzielen.
    Das sollte ihr SV aber wissen.
  5. 5117: Mangelhafter Schallschutz Treppe MFH

    "Die fehlende Schallentkopplung wurde bei der Abnahme festgestellt und als Mangel reklamiert.
    Die Betontreppe ist im Neubau gegossen.
    Was kann unternommen werden, um die erforderlichen Schallschutzwerte nach DINAbk. 4109 zu erreichen?
    Wir konnten das LVAbk. erst nach Abnahme einsehen. "
    => zu dumm!
    Einziger Rat:
    eine sachverständige Beurteilung, respektive ein Schallschutzgutachten einholen, Ursachen (vor Ort) feststellen lassen, => Sanierungsvorschläge, => Durchführung der Sanierung und nebenbei gleich zum Fachanwalt um auch die rechtliche Seite, nebst "Haftung" frühzeitig abklären zu lassen.

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