Kaufpreisminderung wegen Baulärm etc. während Fertigstellung Neubau-ETW
BAU-Forum: Neubau

Kaufpreisminderung wegen Baulärm etc. während Fertigstellung Neubau-ETW

Hallo zusammen,
folgende Situation:
Wir haben eine Neubau-Eigentumswohnung (Bayern) gekauft. Die Wohnanlage hat 6 Einheiten, wir haben als erstes das Haus im Febr. 08 bezogen. Die restlichen 5 Einheiten werden seitdem fertiggestellt und sollen bis August fertig sein (die Wohnungen sind nun alle verkauft). Dementsprechend müssen wir fast täglich mit Baulärm leben. Weitere Unannehmlichkeiten sind: fehlendes Treppengeländer im Treppenhaus (nur Provisorium), noch kein funktionsfähiger Aufzug, Hauseingangsbereich nicht fertig (Kies und Dreck), Keine Gegensprechanlage, Keller nicht fertig und vieles mehr.
Da wir die letzte Kaufpreisrate noch nicht bezahlt haben, fragen wir uns, ob wir den Kaufpreis aus diesen Gründen mindern können.
Hat jemand einen Tipp oder Erfahrung dazu? Jeder Kommentar ist herzlich willkommen.
  • Name:
  • Michael M
  1. Gegenfrage: ...

    Gegenfrage: gab es einen verbindlichen Übergabetermin/Einzugstermin/Fertigstellungstermin? Sie haben vermutlich vom Bauträger gekauft. Ist eine Auflassung schon erfolgt?
  2. AW

    Fertigstellungstermin laut Kaufvertrag war 15.12.07 Da sich die Fertigstellung verzögerte, übernahm der Bauträger bis zum Einzug die Mietkosten unserer alten Wohnung  -  was wir als fair empfanden. Ab dem Zeitpunkt des Einzugs aber verlief die endgültige Fertigstellung (im wesentlichen die Außenanlagen, unsere Wohnung selbst war fertig) "etwas" schleppend ... Die Auflassung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreise  -  ist also noch nicht erfolgt.
  3. Kaufpreisminderung

    Was man vorher nicht schriftlich vereinbart (Vertrag) kann man nachträglich nicht (ein) fordern. Sie müssten schon einen konkreten Mangel bzw. Schaden, der nicht behebbar ist, anführen um nun nachträglich mindern zu wollen. Letztlich können Sie allenfalls an den good will Ihre Bauträger appellieren, ggf. mit entsprechenden Argumenten. Ob das weit führen wird ist m.E. eher unwahrscheinlich, da wohl das Geld fehlen wird, wenn ein Bauträger bei gerade einmal sechs WEAbk. eine fertig stellt und bis auf 3,5 % den Kaufpreis für diese eingestrichen haben dürfte, dann die anderen so nach und nach verkauft und erst dann fertig stellt. Wenn Sie also ohne nachzufragen gekauft haben, ist es hier nicht anders, als wenn Sie in einem großen Baugebiet eine Wohnung kaufen wo über Jahre hinweg noch Baulärm und Dreck herrschen, ohne dass Sie hierfür eine Entschädigung erhalten würden oder könnten. Allemal besser wäre es gewesen, wie immer, sich vorher entsprechend zu informieren und beraten zu lassen, auch bspw. was die Vertragsgestaltung anbelangt.
  4. Spielen wir doch mal das Szenario durch ...

    Spielen wir doch mal das Szenario durch Sie bezahlen die letzte Rate nicht oder nur teilweise nicht. Kaufpreis ist nicht belegt, Sie werden nicht Eigentümer. Kann u.U. schei.. teuer werden. Sie sind nun völlig sauer und, wie gesagt, bezahlen nicht. Eventuell wächst der finanzielle Druck auf den Bauträger durch die lieben deutschen Banken. Evtl. sogar so stark, dass die ihm den Hahn abdrehen. Und dann haben Sie es evtl. mit dem Insolvenzverwalter zu tun. Dann haben Sie erst richtig die A.. karte gezogen. Tipp meinerseits: zusehen, dass man Eigentümer wird und mit dem Bauträger über nen Bonbon verhandeln. Riesenbeträge wird das eh nicht bringen, ich glaube mal, jeder Rechtsstreit wird teurer. Meine Meinung wohlgemerkt.
  5. Haben wir fast befürchtet ...

    Haben wir fast befürchtet dass in unserem Fall nicht viel zu holen ist. Wir sind zum Glück nicht wirklich im Clich mit unserem Bauträger. Das wir mit Unannehmlichkeiten leben müssen war uns natürlich klar. Wir fragen uns nur, wie wir unseren Bauträger dazu bewegen können, dass er etwas auf die Tube drückt und wir eine gewisse Entschädigung für die mündliche Zusage unseres BT: "Wir stellen das Objekt nach Einzug zügig fertig" rausholen können.
    Vielen Dank für die Tipps  -  ich geh jetzt Bonbons suchen ...
    • Name:
    • MM
  6. als

    Zielprämie für den BT?
    ;-)
  7. mal so laut nachgedacht ...

    der Bauträger hat Ihnen ziemlich stressfrei die Ihnen entstandenen Mehrkosten = Miete bezahlt. Ihre Wohnung ist fertig, es sind halt nnoch Bauarbeiten im Haus zu erledigen.
    Das ist halt wie im richtigen Leben.
    Wenn sonst alles geklappt hat  -  warum wollen sie jetzt noch eine Entschädigung?
    Leben und leben lassen  -  oder nicht?
    Gruß
  8. und auch mal an die Nachbarn denken.

    Lärm und Dreck entstehen beim Bau der Wohnungen Ihrer Nachbarn.
    Wenn Sie sich jetzt darüber aufregen, könnte das sogar als Hemmnis angesehen werden.
    Wenn doch jetzt alle Wohnungen verkauft sind,
    machen die anderen Käufer doch sicher genug Druck, um in ihre Wohnungen zu kommen
    und der Bauträger will instinktiv fertig werden und weg, um die nächste Sache zu beginnen.
    "Wir stellen das Objekt nach Einzug zügig fertig" ist sehr unbestimmt und auslegungsfähig.
    Sie können vermutlich nachweisbare Mehraufwendungen geltend machen,
    z.B. einen Satz Gummistiefel für die Familie ;-)
    oder eine zusätzliche Fuhre Kies zur Wegbefestigung anfordern.
    Ihre Formulierungen "nicht viel zu holen" und "rausholen können" treffen hier aber auf wenig Verständnis.
    Aber jetzt nicht am Bonbon verschlucken ;-)
    Grüße

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