Befestigung der Leerrohre durch die Bodenplattenabdichtung
BAU-Forum: Neubau

Befestigung der Leerrohre durch die Bodenplattenabdichtung

Hallo alle im Bauforum! Haus ohne Keller, Boden im EGAbk. (Bodenplatte) wurde mit Schweißbahnen abgedichtet. Bei Rohinstallation hat der Elektriker Leerrohre (mit Kabel) auf dem Boden mit Stahlnägel befestigt. Ist dadurch Dichtigkeit in Frage? Wie sonst sollte er diese befestigen? Obendrauf kommt Styropor und Estrich. Gruß Alex.
  1. Bauwerksabdichtung

    Ein möglicher Bauschaden ist bei der von Ihnen beschriebenen Verlegung der Leerrohre vorprogrammiert. Natürlich darf die Abdichtungsebene nicht verletzt werden. Insbesondere nicht die der Bodenplatte. Ich würde Ihrem Elektriker was husten.
    Daher:
    Leerrohre entfernen, Abdichtung reparieren. Veranlasser: Bauleitung, oder? Haben Sie keine?
    MfG
    R. Kaiser
  2. Hallo! Ich habe heute mit Bauleiter gesprochen, er ...

    Hallo! Ich habe heute mit Bauleiter gesprochen, er meint, er hätte darüber schon öfter mit verschiedenen Sachverständiger besprochen, solange der Nagel drin bleibt, ist nichts zu befürchten. Sollte das Loch offen sein, muss die beschädigte Stelle repariert werden. Wie sonst kann man die Leitungen befestigen? MfG Alex.
  3. Habe heute

    mit dem Reifenhändler gesprochen, solange der Nagel drin bleibt, geht nur wenig Luft raus. Das kann man nachfüllen, muss aber repariert werden, wenn er rausfällt. Leider weiß man nicht, wann das sein wird ...
    Ihr Bauleiter oder der vom BU? Befestigen? So als Laie, evtl. Styropor entsprechend zurechtschneiden, macht natürlich Arbeit, kostet Arbeitszeit und man sollte die Leerrohre vorher nicht unbedingt kreuz und quer verlegt haben.
    Gruß
    Volker
  4. Schönen Gruß an ...

    Ihren Bauleiter. Er muss noch 'was lernen, und:
    ? wollen Sie, bzw. Ihr BL ggf. wenn es zum Schaden gekommen ist (ggf. nach der Gewährleistungszeit) den gesamten Fußbodenbelag, Estrich, etc. rausreißen? Und wer zahlt dann?
    Also, Mitteilung an BL, über die mangelhafte Ausführung  -  diese entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik  -  (ggf. schriftlich) und Aufforderung zur Veranlassung durch diesen den Mangel beseitigen zu lassen.
    @ Fam. Leue-Bahns  -  guter Vergleich! , scheint sehr beliebt zu sein, wir sind halt doch die Autofahrernation ;-)
    MfG
    R. Kaiser

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