Fliesen, Mehrpreis bei Verlegung
BAU-Forum: Neubau

Fliesen, Mehrpreis bei Verlegung

Hallo,
ich habe leider ein kleines Problem mit unserem Bauträger. In unserer Bauleistungsbeschreibung steht, dass wir Fliesen im Wert von 20,00 € aussuchen dürfen. Nach Absprache mit dem Bauträger wurde geklärt, dass diese bei der Firma X auszuwählen sind. Bordüren und extra bestellte Sockelfliesen gehen extra, Schrägen werden nicht gefliest.
Soweit so gut, wir haben uns also Fliesen im o.g. Preissegment bei der Firma X ausgesucht. Nun sollen diese Fliesen verlegt werden. Der Fliesenleger (Subunternehmer) teilte uns mit, dass die von uns ausgewählte Fliese (Format 30 x 60) einen Mehrpreis für die Verlegung (Halbverband) verursacht. Außerdem ist die Fliese angeblich stärker als andere (die anderen Bodenfliesen in der Ausstellung hatten dieselbe Stärke). Dann hat die Fliese wohl eine "scharfe" und keine runde Kante. Es kommen also zum Mehrpreis für die Verlegung im Halbverband noch die Mehrpreise für stärkere Fliese und "Schafe" Kante hinzu.
Bei den Wandfliesen im Bad haben wir ein ähnliches Problem, da auch hier Fliesen im Format 30 x 60 eingebracht werden sollen.
Mir stellt sich nun die Frage ist das alles korrekt bzw. üblich? Mit diesen Mehrkosten haben wir nicht gerechnet, da hier im Vertrag nur die Beschränkung auf den Materialpreis vereinbart ist und wir davon ausgegangen sind, dass die Fliesen, wenn sie in diesem Preissegment liegen, auch auf den Boden und an die Wand gebracht werden müssen. Dann aber ohne Mehrpreis.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Sven
  1. Begründung

    Der Mehrpreis für "besondere" Verlegearten ist üblich und begründet sich durch den erhöhten Zeitaufwand. Das Verlegemuster ist aufwendiger zu planen, gewisse Fliesengrößen sind schwieriger zu verlegen, manche Verlegearten führen zu mehr Verschnitt (Material + Zeit). Es kommt häufig vor, dass Standard angeboten wird (bei Ihnen zum Glück mit Materialpreis / häufig auch ein Streitpunkt) und es andere Wünsche / Vorstellungen gibt  -  z.B. Diagonalverlegung. Die Absprache und faire Preisbildung ist nun wichtig (schriftlich).
    Vielleicht kann man die Preissteigerung durch eine günstigere Fliese dämpfen.
    Mit freundlichem Gruß
    Heiko Nielson
  2. Ja, aber

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ja, in Bezug auf den Fliesenleger leuchtet mir das ja auch ein. Könnte man nicht aber auch so argumentieren, dass, wenn der Bauträger Fliesen im Wert von 20 € in der Bauleistungsbeschreibung hat, er diese dann auch verlegen lassen muss? Hier wurden ja keine Einschränkungen bezüglich Form und Größe gemacht. Okay, eine diagonale Verlegung ist aufpreispflichtig, auch das sehe ich ein, aber eine Verlegung im Halbverband?
  3. Streitpunkt

    >> man kann darüber streiten. Halbverband ist
    etwas aufwendiger + große Fliese. Am besten
    diese Punkte nochmals (vernünftig) besprechen.
    Wenn etwas nicht exakt schriftlich festgehalten ist,
    heißt es nicht = All Inclusive.
    Mit freundlichem Gruß
    Heiko Nielson
  4. zu welche Lasten geht

    Foto von Thorsten Bulka

    eine nicht detailgenuge Aufstellung?
    Oft zu Lasten der Person, die den Vertrag aufgesetzt hat.
    So ist es möglich, dass das Landgericht sagt: Jeder Fliese die in der Preisklasse zu finden ist, ist ohne Mehrkosten davon abgedeckt.
    Bloß wie entscheidet dann das Berufungsgericht?
    Ihrgendwoh hatte ich darüber was, muss mal eine Nacht darüber Schlafen vielleicht fällt es mir wieder ein!
  5. nicht All Inclusive

    @ Heiko Nielson:
    Nein, All Inclusive will ich ja auch gar nicht. Eine diagonale Verlegung ist teurer. Das ist mir schon klar. Obwohl streng genommen dies auch nicht im Vertrag steht. Aber warum soll immer alles zu Lasten des Bauherren gehen wenn der Bauträger m.E. nicht seine Hausaufgaben gemacht hat? Eine nachträgliche Einigung (natürlich auch vernünftig) ist ja nun fast der einzige Weg. Nur wäre es gut vorher zu wissen wie fest (aus rechtlicher Sicht) der eigene Standpunkt ist.
    @ Thorsten Bulka:
    Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Zu welchen Lasten geht eine nicht eindeutige Beschreibung? Es wäre super, wenn Ihnen diesbezüglich noch was eingefallen ist.

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