Bauplatz mit landwirtschaftl. Fläche, Grundteilung
BAU-Forum: Neubau

Bauplatz mit landwirtschaftl. Fläche, Grundteilung

Guten Abend,
ich bin kurz davor einen Bauplatz in Bayern/Allgäu zu kaufen, der folgende Besonderheiten aufweist:
Man Stelle sich eine etwa runde Fläche von ca. 1300 m² vor. An der Ost- und Südseite (Ostseite, Südseite) fließt ein kleiner Gebirgsbach vorbei. Das Grundstück (G) ist laut Grundbuch mittig von Nord nach Süd geteilt, also 2 Grundstücke (W) est und (O) st. Ein Abwasserkanal geht durchs Grdstück (G) und zwar von Westen von der Mitte des Grds. bis zum Süden.
(G) soll jetzt mit einer West-Ost-Grenze geteilt werden in (N) und (S).
Wir wollen den südl. Teil (S), leichte Hanglage (4 m N-S-Gefälle)
Auf Grund der Auflagen von 3 m Abstand zum Abwasserkanal und 6 m Bachabstand bleibt nicht mehr viel übrig und wir konnten die WestOst-Grenze wenigstens so verschieben, dass (S) 700 m² groß wurde und wir meinten darauf bauen zu können.
Jetzt bekamen wir den Vertragsentwurf mit dem Hinweis,
dass (G) momentan aus den Grundstücken
(W) = Grünland und
(O) = Landwirtschafsfläche
besteht.
Wir würden eine Teilfläche von ca. 700 m² erwerben " ... wovon auf das Grdst. (O) ca. "noch zu definieren" m² und auf (W) ca. "noch zu definieren" m² entfallen ... " (Zitat: Vertragsentwurf)
Wir wollen auf jeden Fall so weit wie möglich nach Osten bauen (Sonnen, Straße im Westen usw.). Gibt es jetzt Probleme, dass der Ostteil eigentlich Landwirtschafsfläche ist.
1. Dürfen wir eigentlich auf der Landwirtschafsfläche bauen?
2. Was gibt es zu beachten bzw. was müssen wir noch abklären?
3. Ist mit Zusatzkosten zu rechnen?
4. Was kostet ungefähr die neue Grundteilung?
(anstatt N-S nach W-O Grenze)
5. Die Gemeinde hat ein Kanalverlegungsrecht.
Was bedeutet das im schlimmsten Fall?
6. Die Information, dass (O) eine Landwirtschafsfläche ist haben
wir trotz ergiebiger Erkundigungen bei Makler und Gemeinde
nicht mitgeteilt bekommen. Was ist denn ungefähr der m²-Preis
für eine Landwirtschafsfläche (Bayern/Allgäu, Fläche ist zu
2/3 Überschwemmungsgefährdet )?
7. Können Sie ungefähr den Wert von (S) nach meinen
Informationen abschätzen?
(Damit wir so etwa ein Gefühl für den von uns ausgehandelten
Preis haben.
Bem. 1: Gemeindebauland 150 €/m²,
privat: >150 €/m² eher sogar >200 €/m²
Bem2: Wegen Auflagen und Überschwemmungsgefahr bebaubare
Fläche ca. 220 m²)
8. Gezahlt und ins Grundbuch neu eingetragen wird erst nach der
neuen Vermessung/Teilung (irgendwann nächstes Jahr)
Können wir trotzdem schon planen und evtl. bauen?
Kann der jetzige Besitzer evtl. ein Veto einlegen wenn Ihm
unser Bau nicht gefällt bzw. hat er das Recht auf Einsicht in
unsere Baupläne?
So das wäre es, vielen Dank schon mal im Voraus!
Super, dass es Euch gibt!
  • Name:
  • michael
  1. Frage

    Foto von Martin G. Halbinger

    Hauptfrage ist: Ist das Grundstück überhaupt bebaubar?
    Dies kann Ihnen nur das Bauamt beantworten.
    Je nach Rechtsgrundlage für eine Bebauung sind Flächennutzungsplanfestsetzungen (Grünland / Landw. Fläche) z.T. relevant.
    Die Preise sind regional so unterschiedlich, da wird kaum einer Antworten können.
  2. Bauplatz?

    Hallo Michael,
    wo ist eigentlich Ihr Architekt oder machen Sie alles alleine.
    Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit wäre wahrscheinlich sinnvoll.
    Da das Grundstück doch einige Besonderheiten aufweist, wäre die Zusammenarbeit mit einem Fachmann doch ratsam. Im Allgäu gibt es doch sicher ein paar gute Architekten.
    Mit freundlichen Grüßen

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