Meterriss  -  Ohne Einbeziehung der Fußbodenhöhe, Korrekt?
BAU-Forum: Neubau

Meterriss  -  Ohne Einbeziehung der Fußbodenhöhe, Korrekt?

Hallo!
Wir haben von einem Bauträger ein Einfamilienhaus gekauft, dass derzeit gebaut wird. Derzeit wird die Stahlinnentreppe eingebaut. In diesem Zusammenhang wurden an der Wand Markierungen "angemalt". Seit gestern weiß ich (zufällig stieß ich im Forum darauf), dass es sich hierbei um den Meterriss handelt. Er wurde festgesetzt, ohne mich zuvor nach den Fußbodenbelägen zu befragen (Fußbodenbeläge sind Eigenleistung). Hätte man dies seitens des Bauträgers nicht tun müssen. Was kann ich jetzt noch tun?
  • Name:
  • Alexander
  1. Wieso ...

    was kommt denn als Bodenbelag?
    Hirnholzparkett, d = 4 cm, oder Teppichboden?
    Bei allen "normalen Bodenbelägen" reicht 1 cm als Aufbauhöhe. Und der wird berücksichtgt sein.
  2. Normaler Bodenbelag?

    Als Bodenbelag ist Parkett vorgesehen (13 mm) zuzüglich einer Trittschalldämmung (5 mm) ergibt zusammen 18 mm.
    • Name:
    • Alexander
  3. Nachfrage

    Wenn die normalen Bodenbeläge ca. 1 cm Aufbauhöhe haben, aber auch 4 cm Aufbauhöhen zumindest theoretisch möglich sein können, müsste ein Architekt/Bauträger doch auf dieses Problem vor Festlegung des Meterrisses aufmerksam machen und den geplanten Bodenbelag erfragen. Oder ist das Ganze eigentlich kein Problem?
    • Name:
    • Alexander
  4. Meterriss  -  Ohne Einbeziehung der Fußbodenhöhe, Korrekt?

    Hallo,
    für einen Bauträger ist das kein Problem. Wird 1 cm weniger gedämmt.
    Ihre Höhen liegen doch längst fest. Türen und Fenster sind doch danach abgedeckt. Sollten es zumindest.
    Gruß
  5. Weniger gedämmt?

    Das geht ja wohl kaum. Dann müsste der Bauträger seine Wärmeberechnung in die Tonne werfen und eine neue erstellen.
    • Name:
    • alexander
  6. Abfrage in der Planungsphase

    Hallo Alexander,
    Dein Bauträger hätte die von Dir in Eigenleistung zu erbringenden Oberbeläge bereits in der Planungsphase abfragen müssen.
    Denn die Stürze über den Türen müssen die Fertigböden berücksichtigen.
    Allerdings frage ich mich dabei immer, ob die Maurer wirklich auf den Zentimeter genau mauern können, zumal die Bodenplatte auch schon mal Differenzen von +/- 1 cm haben kann?
    Gruß
  7. Da fragt sich jetzt ...

    wer denn da was versäumt hat.
    Klar gehört der Bodenaufbau in die Planung.
    Aber oft genug sind Bodenbeläge Eigenleistung. Und dann SAGT der Bauträger, normale Belagshöhe 1 cm.
    Und irgendwann entscheidet der Bauhher seinen Belag ohne den Bauträger über den Belag zu informieren und am Ende ist das Gejammer groß.
  8. Parkett doch wohl

    ohnehin nicht in allen Räumen, oder? Dann müssen Sie sich ohnehin mal mit dem Bauträger unterhalten wie die 8 mm Differenz zu den Räumen ohne Parkett ausgeglichen werden soll. Dürfte bei den Türstürzen kein Problem sein, soviel "Luft" ist i.d.R. immer, aber beim Estrich gibt's was auszugleichen.
    • Name:
    • M.P.
  9. Wer hat was versäumt?

    Danke für die überwiegend konstruktiven Beiträge. Da nicht in allen Räumen Parkett verlegt wird, werde ich mich umgehend mit dem Bauträger über die Differenz unterhalten. Mit unterschiedlichen Estrichhöhen könnte man das ausgleichen. Der Estrich wird
    Zu Herr Dühlmeyer: Klar sind Bodenbeläge Eigenleistung. Aber woher soll ich denn als Laie wissen, dass viele EinbauMaße (Fenster/Türstürze/Treppe usw) von diesem Meterriss abgeleitet werden bzw. dass sich diese von der Fußbodenhöhe ableitet? Da kann ich ja gleich selbst Bauingenieurwesen studieren.
    • Name:
    • alexander
  10. @Alexander,

    wenn man Eigenleistung erbringt, muss man auf den Laienstatus verzichten. ES kann ja nicht sein, dass einen dann ein Aufpasser zur Seite gestellt wird. Aber wie schon geschrieben. Wenn nicht alles komplett ausgelutscht ist, ist der Höhenunterschied kein Problem.

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