Wir haben folgendes rechtliches Problem
BAU-Forum: Neubau

Wir haben folgendes rechtliches Problem

Wir lassen unser Haus von einem Generalunternehmer bauen. Zudem beabsichtigen wir, einige Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen. Es wurde im Vertrag mit dem Generalunternehmer ein Fertigstellungstermin vereinbart. Zwischentermine wurde nicht vereinbart.
Jetzt hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Generalunternehmer den Fertigstellungstermin nicht mehr einhalten kann, weil er Probleme mit einem Handwerker hatte. Der Generalunternehmer geht mit uns da auch fair um und hat uns erklärt, dass er für die Kosten aufkommen würde (Bauzeitzinsen, zusätzliche Miete etc.)
Wir haben uns für die Eigenleistungen Urlaub genommen. Durch die Verzögerungen können wir jedoch nicht mit den Eigenleistungen anfangen. Der Urlaub ist also verstrichen. Jetzt können wird die Arbeiten nur noch nach Feierabend machen und das würde bedeuten, dass das Haus noch später fertig würde. Jetzt haben wir mit dem Generalunternehmer darüber gesprochen und ihm angeboten, dass wir die Arbeiten nun doch nicht in Eigenleistung erbringen, sondern von einer Firma machen lassen wollen. Dies wird mit weiteren Kosten verbunden sein. Der Generalunternehmer erklärte uns, dass er mit einer Übernahme der Kosten nicht einverstanden ist, weil der Handwerker ja jetzt ganz viele Zusatzleistungen auf Kosten des Generalunternehmer erbringen kann, die vielleicht gar nicht von uns in Eigenleistung erbracht worden wären. Der Generalunternehmer hat nun Angst, dass wir uns nun durch die Verzögerungen weitere Leistungen erschleichen wollen. Kann uns da jemand sagen, wie man da vorgehen kann um eine faire Einigung zu erwirken?
  • Name:
  • Stefan und Ulrike
  1. Fairer Partner,

    Hallo Stefan und Ulrike,
    lassen Sie sich doch vom Generalunternehmer ein Angebot über die Gewerke Ihrer Eigenleistung machen.
    Dann fragen Sie Ihn, welchen Anteil er (für die Grundleistung laut Baubeschreibung) übernehmen würde.
    Wenn er darauf wirklich eingeht, sollten Sie Ihm aber auch entgegenkommen.
    (persönliche Laienmeinung und keine Rechtsberatung)
    MfG
  2. Das Problem ist dabei die Menge

    Wir wollen die Elektroarbeiten und die Sanitär und Heizungsarbeiten selbst machen. Alleine beim Elektro haben wir außergewöhnlich viele Dinge vor. Ebenso beim Sanitär und Heizung. Würden diese Arbeiten in der Tat vom Unternehmer gemacht werden, wird das teuer. Aus diesem Grund will sich der Generalunternehmer nicht darauf einlassen. Wir haben da eben besondere Vorstellungen was die Ausstattung angeht.
  3. Mein Vorschlag:

    An einen Tisch setzen, Karten auf den Tisch legen (Sie haben bestimmt Planungsunterlagen für Ihre geplante Eigenleistung um nachzuweisen das Sie nicht "eben mal nachlegen") und dann eine für alle Seiten auskömmliche Lösung finden. Ich kann die Haltung Ihres Generalunternehmer grds. schon verstehen (er kennt die Einzelheiten ja nicht). Sprechen Sie mit dem Mann und überlegen Sie sich im Voraus welches Ziel Sie verfolgen (Minimal- und Maximalziel, mögliche Spielräume und alternative Lösungen). Häufig ist ein Unternehmer eher bereit "Naturalleistungen" zu erbringen (also z.B. einen Teil der von Ihnen geplanten Arbeiten in Eigenregie).
    Verargumentieren Sie Ihre Zwangslage (Urlaub genommen (warum nicht verschoben!?) ), Mietzahlung, laufende Finanzierung usw. ruhig, sachlich, mit fundierten Zahlen aber ohne Gejammer. Machen Sie klar das Sie an der derzeitigen Situation keine Schuld tragen aber zu Verhandlungen bereit sind.
    Viel Glück!
  4. Die tatsächlichen Mehrkosten trägt der Generalunternehmer ja schon.

    Er lässt sich nur nicht auf Kostenübernahme wegen der Eigenleistungen ein. Er gibt uns zu verstehen, dass er keinerlei Kosten übernehmen werde, weil es keine Zwischentermine vertraglich zugesichert gab. Wir haben jetzt den schwarzen Peter und müssen nun sehen, wie wir die Eigenleistungen erbringen, ohne weitere Zeit zu verlieren. Der Generalunternehmer hat uns schon auf unsere Schadensminderungspflicht hingewiesen.
  5. Wie haben Sie denn ...

    Wie haben Sie denn den Ablauf bzw. Zeitpunkt der von Ihnen geplanten Eigenleistungen mit ihm vereinbart? Wenn ich sehe das Sie Elektro, Sanitär und Heizung machen wollen kommen doch noch Gewerke für die Ihr Generalunternehmer verantwortlich zeichnet nach Ihren Aktivitäten!?
  6. Der Generalunternehmer hat einen Bauzeitenplan

    vorgegeben. In diesem Bauzeitenplan stehen die Zeiträume unserer Eigenleistung drin. Der Bauzeitenplan ist jedoch nicht Bestandteil des Vertrages. Im Vertrag steht drin, dass das Haus bsi zum Tag XYZ fertig sein muss. Die Zeiten im Bauzeitenpaln für die Eigenleistungen hat der Generalunternehmer mit uns zuvor abgestimmt. Jetzt hat sich eine seiner Leistungen verzögert, sodass sich nicht nur der Ausführungszeitraum unserer Eigenleistung VERSCHIEBT, sondern auch VERLÄNGERT. Für die Verschiebung insgesamt kommt der Generalunternehmer ja auch auf, aber für die Verlängerung nicht.
  7. Hmmm..

    Leider geht nirgends hervor um welche Zeiträume es sich handelt und welches Gewerk sich verzögerte. Denn eigentlich muss es ja ein Gewerk sein, welches noch vor der Dacheindeckung einzuordnen ist. Alles was sie genannt haben (als Eigenleistungen) lassen sich ab diesem Zeitpunkt ohne Probleme zumindest zu einem Großteil erbringen. Vorarbeiten z.B. für Elektro auch schon vor dem Dachstuhl (wenn Wände stehen kann ich auch schon schlitzen).
    Liess sich der Urlaub nicht verschieben oder zumindest verkürzen, sodass noch später Urlaub genommen werden kann? Ist der Arbeitgeber nicht in die Bauphase eingeweiht? Normalerweise kann man doch in solchen Fällen mit dem AG reden und eine Lösung finden zumindest einen Teil des Urlaubsanspruches zu retten. Wir haben ähnliche Aufwändige Eigenleistungen noch vor uns. Mit meinem AG ist es zumindest im Augenblick so abgesprochen, dass ich tageweise meinen Urlaubsanspruch verwenden kann. So habe ich über einen längeren Zeitraum was davon, mein AG muss nicht 5 Wochen ganz auf mich verzichten und ich kann gelegentlich (auf Arbeit) eine Erholungsphase einschieben (als Schreibtischtäter). Da wurde dann wohl zu wenig kommuniziert.
    Gruß
    Thomas
  8. Hallo Herr Rehwald

    Danke für Ihre Antwort, aber von "hätte, wenn und könnte" haben wir jetzt nichts mehr. Der Urlaub ist bereits futsch. Wir haben uns darauf eingestellt, die Elektrovorinstallation vor dem Dachstuhl zu machen. Dafür haben wir Urlaub genommen. Als unsere Urlaub abgelaufen war, war nicht einmal die erste Betondecke drauf, im Dachgeschoss gab es keine Wände. Wir haben also das letzte Wochenende unseres Urlaubs genutzt, um die Schlitze im Erdgeschoss zu machen. Jetzt geht der Rohbau weiter und nun müssen wir wieder arbeiten. Mit den Schlitzen können wir nun erst immer Abend nach Feierabend beginne, was aber viel viel länger dauert. Gleiches ist bei den Sanitär und Heizungsarbeiten.
    Wir hatten eher nach der rechtlichen Beurteilung gefragt, wir wissen, dass wir hier keine Rechtsberatung bekommen. Wir wollen uns einfach im Zuge eines weiterhin fairen Umgangs rechtlich richtig positionieren.
  9. "hätte, wenn und könnte" können aber entscheidend sein!

    Foto von Oliver Kettig

    So wie Sie es beschreiben, war lange vor Ihrem Urlaub bereits absehbar, dass Sie die geplanten Arbeiten nicht ausführen können. Sie hätten daher rechtzeitig alle Hebel in Bewegung setzen müssen, Ihre Planung auf die geänderte Situation einzustellen (Urlaub umlegen usw.). Das haben Sie aber nicht gemacht. Ich bin Jurist. Laie, kann mir aber daher beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie über den vom Generalunternehmer bereits gewährten Ausgleich hinaus Ansprüche gerichtlich durchsetzen können. Was sagen Sie dem Richter, wenn der Sie fragt, warum Sie Ihren Urlaub nicht verlegt haben?!
    Unbeantwortet ist weiter die Frage, welches Gewerk sich wann um wie viele Tage/Wochen/Monate (?!?) verzögert hat.
    Grüße
  10. Verzugsschaden bei Eigenleistung

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo Stefan und Ulrike!
    Fragt bei euren Arbeitgebern, ob ihr unbezahlten Urlaub bekommt. Euren Einkommensverlust könnt ihr, sofern sich die nutzlose vorherige Urlaubsnahme wirklich nicht verhindern ließ, vom AN als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
    Lasst den Einkommensverlust ausrechnen und vom Arbeitgeber kurz bescheinigen und zwar bevor ihr euch entschließt, den unbezahlten Urlaub zu nehmen.
    Wenn es dann billiger wird, die Leistungen durch eine Firma ausführen zu lassen, könnt ihr dies evtl. tun. Stellt den AN aber zuvor schriftlich fristsetzend vor die Wahl.
    Sofern der AN einige ursprünglichen Eigenleistungen jetzt als "Wiedergutmachung" mit einem Subunternehmer ausführen lassen will, sollte dies nur mit einer klaren schriftlichen Vereinbarung erfolgen, in welcher euer AN (nicht der Sub! Dieser höchstens im Innerverhältnis zu eurem AN!) dafür ausdrücklich auch die Gewährleistung übernimmt. Alle Arbeiten, die dies betrifft, dort genau auflisten und hinzuschreiben, dass diese Zusatzleistungen natürlich vom AN unentgeltlich erbracht werden, wegen des Bauverzugs. Dort sollte auch stehen, dass ihr euch wegen der übrigen Eigenleistungen, die damit nicht erledigt werden, eure Rechte (Verzugsschaden) vorbehaltet.
    Denkt daran, solche Rechte auch im späteren Abnahmeprotokoll schriftlich vorzubehalten!
    Ralf

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