Wann ist eine weiße Wanne eine weiße Wanne
BAU-Forum: Neubau

Wann ist eine weiße Wanne eine weiße Wanne

Und zwar wird in Kürze unsere Doppelhaushälfte fertig gestellt. Ein Bekannter der den Bau besichtigen sollte meinte nun, dass wir keine Weiße Wanne hätten, ein anderer sagte wieder doch es wäre eine.
Die Situation:
Eine Bodenplatte für beide Doppelhaushälfte.
Die Haustrennwände aus Kalksandstein
Außen jeweils Betonwände.
Die Betwonwände scheinen jedoch nicht durchgegossen zu sein, sondern es scheint eine Trennfuge zwischen den Häusern zu geben, wobei ich sagen würde die liegt eher ein bisschen auf unserer Seite.
Wegen der Kalksandsteinmauer meinte der eine halt es sei keine WW, eine Wanne hätte immer 4 Wände, der andere meinte doch es würde ausreichen, wenn die Außenwände als weiße Wanne ausgebildet seien.
Wer kann mir denn da eine definitiv richtige Antwort geben. Ein SV oder ein Anwalt oder?
Danke
erl
  1. DWH

    Sie könnten eine Doppelwannenhälfte haben, passend zur Doppelhaushälfte.
  2. nein

    der Statiker zusammen mit den Ausführenden und dem Betonlieferschein. Die Fuge an sich ist kein Gegenbeweis, und die "Weisswannigkeit" des Kellers kann sich durchaus auch auf den gmeinsamen Gesamtkeller beziehen.
    Eine weiße Wanne ist ein Gesamtkunstwerk aus geeigneten Wandstärken, geeigneter Betonsorte, geeigneten Dichtungen an den unvermeidlichen Schwachstellen und einer rissbreitenbeschränkenden Bewehrung. Beton darf Risse bekommen  -  nur wenn die Wand dick genug und der Stahl an den richtigen Stellen und eng genug angeordnet ist, besteht eine Chance, dass ihr besagtes Gesamtkunstwerk nur so unschädlich kleine und wenig tiefe Risse bekommt, dass es trotzdem dicht bleibt.
    Ich bin Weisswannen-Bauherr, also Laie
    Gruß
  3. bin nicht wirklich schlauer

    also habe ich eine halbe weiße Wanne und mein Nachbar auch. und wenn der mal sein Haus abreißt dann habe ich halt keine weiße Wanne mehr  -  na toll.
    aber in meinem Vertrag steht dass ICH eine weiße Wanne bekommen sollte  -  da steht nichts von "zusammen mit dem Nachbarn"
    bin grad etwas ratlos.
    trotzdem schon mal danke Herr jdb und Herr Thiele.
  4. Ob Sie ...

    Anspruch auf eine eigene Wanne haben, mögen die Juristen oder die Herren Müller-Lüdenscheidt und Klöbner entscheiden.

    Ob Sie eine gemeinsame Wanne haben, muss vor Ort geklärt werden.

    Aber warum sollte Ihr Nachbar abreißen? Ist sein Haus soooo schlecht gebaut? ;-)) )

    • **
  5. wieso sind Sie nicht schlauer?

    Herr Thiele hat doch ausführlich beschrieben was zu einer weißen Wanne gehört. Dass man das nicht beurteilen kann, wenn man die Konstruktion nur in Augenschein nimmt, ist auch klar. Klopfen Sie ihren Bauträger dahingehend auf die Finger und lassen Sie sich die entsprechenden Unterlagen zeigen.
    Ist das Gebäude so schlecht, dass Sie schon an Abbruch denken? Diese Überlegung halte ich für irrelevant. Außerdem hätte dann in erster Linie der Nachbar ein Problem und nicht Sie.
    Viele Grüße
  6. kann es sein

    dass sie gar nicht wissen wollen, ob es technisch eine weiße Wanne ist, sondern ob Ihr Teil auch für sich eine weiße Wanne ist, ohne dass Sie vom Nachbarn abhängig sind?
    Nun, der Begriff "Weiße Wanne" hat nichts mit den Teileigentumsverhältnissen der darauf stehenden Häuser zu tun.
    Sobald Ihre GEMEINSAME Wanne die dargestellten Bedingungen erfüllt, ist sie auch bezeichnungsmäßig eine. Aber nur Ihre Haushälfte alleine erfüllt diese Bedingungen natürlich nicht. Sie haben sozusagen einen technisch unteilbaren Keller, der nur als Gesamtlösung funktioniert. Ihre Abrissfrage ist zwar absurd, aber in ihrer Absurdität nicht ohne wahren Kern. Wenn Ihr Nachbar abreißt, sind sie nicht nur Nachbar-, sondern auch weiß-wannenlos.
    Ist das evtl. eine ideell geteilte Doppelhausanlage, die im Kern eine Eigentumswohnung ist? Dann allerdings haben Sie vermutich Rechte auch an Nachbars Wanne ) und können ihn zwingen, sofort seine Ente zu Wasser zu lassen :-)). Evtl. hilft ein tiefer Blick in die Verträge weiter. Auch bei real geteilten Grundstücken ist durchaus möglich, dass die Wannenfrage vertraglich geregelt ist, sofern Sie vom Bauträger kaufen, was anzunehmen ist. Fragen.
    Gruß
  7. war das nicht Dr. Klöbner ;-) ...

    war das nicht Dr. Klöbner ;-)
  8. Ist schon ein interessanter Zeitpunkt

    diese Frage zu stellen
    Zitat der Ausgangsfrage:
    Und zwar wird in Kürze unsere Doppelhaushälfte fertig gestellt.
    Technische Fragen können Sie hier erlesen:
  9. Herr Thiele hat Recht

    Dank allen, ganz besonders aber Herr Thiele. Sie haben mein Problem verstanden. Es geht mir nicht um die technische Frage, sondern darum ob eine Wanne mit drei Seiten ausreichend ist, wenn mir eine Weiße Wanne versprochen wurde, oder ob das "Gesamtkunstwerk" nur als Weiße Wanne zu bezeichnen ist. Aber das ist wahrscheinlich eine juristische Spitzfindigkeit mit der ich dann eher einen Juristen als das Forum hier "belästigen" sollte :-)) Und ganz ehrlich  -  Hauptsache das Ding hält dich!
    Gruß
    erl

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