Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ...
BAU-Forum: Neubau

Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ...

Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ...
  • Name:
  • mschhom82
  1. Sie brauchen erst mal Hilfe!

    Foto von Markus Reinartz

    Neubau, HOAIAbk., Honorare, Architektenproblem, ...

    ... Erstmal einen schönen guten Abend,

    ich denke die Thematik gehört zu diesem Forum wie das Amen in der Kirche, dennoch richte ich mich mal an Sie in der Hoffnung etwas Licht in das Dunkel unseres Falles zu bringen.

    Wir haben einen Vertrag mit Architekten geschlossen (HOAI 2013, § 34, Leistungsstufen 1-8. Grundlage der Honorarberechnung waren regulär ermittelt über eine Kostenschätzung. Für diese wurde zugrunde gelegt, dass wir Eigenleistung für Elektro, Dachausbau ergo die Lattung, Bodenbelägen und der Außenanlage erbringen.

    Die Arbeiten begannen und es verging kein Gewerk an dem es keine Probleme gab. Ich meine ca. 67x via WhatsApp, E-Mail und am Tel. SORRY gelesen und gehört zu haben. So blieb der Rohbauer teilweise dem Bau fern. Lieferte Arbeiten ab die er nicht ausbesserte trotz Fristsetzung und dennoch Honorar verlangt. Daraus entstand das Problem, dass der Dachdecker verspätet Begann. Hier dann ebenfalls wurde und ein Preisvergleich vorgelegt mit der Aussage, dass der im Preis alles eingeschlossen ist inkl. elektr. Dachfenster, war dann ebenfalls nicht mehr so. Erst im Nachgang erhielten wir eine Übersicht mit "Bedarfspositionen" in der Ausschreibung die wir nie erhalten hatten. Ergo keine elektr. Dachfenster, sogar die Solarziegel, welche klar waren, dass Sie benötigt waren, wurden als Bedarfspositionen ausgeschrieben und die Kosten uns aufgebürgt. Die Fenster/Haustür/Garagentor wurden nie ausgeschrieben, sondern man sagte uns folgender Partner ist der günstigste und beste der aktuelle auch Zeit hat (wurde auch beim Bau von Freunden beauftragt, daher erstmal Vertrauen unsererseits)  -  alles sei eingeschlossen (Fensterbänke dann auf unsere Nachfrage, Wochen nach dem Einbau der Fenster, dann urplötzlich doch nicht mehr). Endlose Diskussionen später waren auch Einbaufehler nie korrekt an den Fensterbauer kommuniziert worden.

    Zu Beginn hieß es auch, dass WDVSAbk., Armierung, Putz und Malerarbeiten (außen) ausgeschrieben und vergeben werden. Dies wurde aber nie getan.

    Die Standzeiten des Gerüsts wurden außer Acht gelassen und irgendwann meinte man ob wir die Arbeiten nicht wie mal überlegt, selbst ausführen können, da es einiges hintenraus einsparen könnte.

    Man traute sich aber tatsächlich nicht zu sagen, vorher hieß es immer, "da sparen wir, da sparen wir", stattdessen wurde es immer teurer, dass die aufgenommenen Gelder evtl. nicht reichen würden.

    Wir tätigten die WDVS, Armierungs, Putz und Malerarbeiten im Außenbereich dann selbst  -  trotz enormer Standzeit des Gerüsts, die dann urplötzlich auch nicht mehr eingeschlossen war.

    Eine Baubetreuung fand in der ganzen Zeit eigentlich nicht statt. Die Architekten waren in 3,5 Monaten einmal auf der Baustelle gesehen. Eine individuelle Baustoffermittlung konnte auch nicht erfolgen, da man lediglich aus einem Vorprodukt die Flächen des Hauses abgeändert hatte und wir teils nicht benötigte Materialien bestellten auf dieser Basis.

    Weitere mehrfach geforderte Unterlagen über offene Posten des Rohbauers den ich eingangs erwähnt hatte, wurde 5 Monate lang nicht ausgehändigt und erst jetzt auf schriftliche Drohung unsererseits mit 4 Wochen weiterer Wartezeit übersandt. Hierbei fiel dann ebenfalls auf, dass man uns Kosten für die Chemietoilette, Bauzaun und Gerüstverlängerungszeiten aufbürden will, die eigentlich in der Planungsgewalt der Architekten lagen. Diese haben uns nie darüber informiert, dass hier Standzeitüberziehungen vorlägen. Bauzeitabläufe waren uns auch nie kommuniziert worden.

    Vertraglich festgehaltene Baubesprechungen mit Protokollführung im Abstand von 14 Tagen gab es NIE. Ich habe die Architekten trotz bitten und betteln im vergangenen Jahr vielleicht 8x gesehen.

    Es hieß immer, das Honorar bleibt wie bei einer Bauleitung mit Baufirmen gleich hoch bestehen, da der Aufwand der Baubetreuung mit Eigenleistungsgewerken (Außendämmung, Putz und Malerarbeiten sollten Firmen tätigen, jetzt wo wir es gemacht haben ohne Baubetreuung will man sich aber weiterhin hierfür das Honorar einstreichen obwohl keine Gegenleistung vorliegt) ein vielfaches mehr ist, da man immer vor Ort zur Seite steht. NIE waren Sie bei einem der Gewerke vor Ort, ich musste immer anfragen und ewig warten wenn Unterlagen nicht vorlagen die eigentlich benötigt waren.

    Wir haben kein Fenster im Haus das sich in vollem 90 Grad Winkel öffnen lässt wg. Planungsfehler der Architekten.

    Wir sollen nun och 3.000 € Abschlag zahlen obwohl wir uns hier mehrfach beschwert haben, dass vereinbarte Leistung (gibt noch mehr, komme aber allmählich schon durcheinander bei m Schreiben) nicht stattgefunden haben.

    Welche Möglichkeiten bleiben uns?

    Letztlich möchte ich die Herren nur noch raus haben. Ich denke an mich vielleicht mit Ihnen darauf zu verständigen, natürlich bleibt abzuwarten ob Sie dies eingehen, dass wir die Hälfte der 3.000 € bezahlen, Sie uns die Fertigstellungsmeldung für die Stadt aushändigen und dann den Vertrag beenden.

    Wir können nervlich nicht mehr und weitere Debatten über noch nicht erfüllte Gewerke will ich mir einfach nicht mehr antun. Wir liegen bereits 10 Prozent über dem vereinbarten Bauvolumen, es stehen noch Arbeiten aus und wenn ich die Eigenleistung einrechne die wir eigentlich gar nicht erbringen wollten und laut Vertrag auch nicht angemacht war, dann sind wir bereits 35.000 € über der besprochenen Bausumme.

    Kann man mir hier helfen und mitteilen ob eine Kürzung des Honorars im generellen standhalten würde oder welche Rechte wir ausnahmsweise haben vlt ggn die Architekten im worst case (obwohl wir wirklich nur noch unsere Ruhe haben wollen) vorzugehen. Von jemanden der sich damit auskennt!
    Sie schmeißen Ausschreibung, Leistungsverzeichnis, Leistungsumfang, Auftrag, HOAI, Architekt und Bauunternehmer und Baubeschreibung, alles in einen Topf, so funktioniert das aber nicht!
    Mit Ihrem Beitrag hier, bekommen Sie keine hinreichend ergiebige und hinreichend verlässliche Auskunft.
    Es sind zu viele Dinge offen, die Sie nicht beschrieben haben.
    Haben Sie das Haus auf Ihrem Grundstück gebaut oder Haus und Grundstück zusammen gekauft?
    von wem kam der Architekt, separat beauftragt oder kam der vom Bauunternehmer oder vom Bauträger?
    Wer hat die Bauleitung, alles in einem beauftragt oder separat beauftragt?
    Was war vereinbart, was steht im Vertrag, was Sie an Leistungen erhalten?
    etc., etc., pp..
    Sie müssen alles viel, viel, viel genauer beschreiben, zumindest die relevanten Dinge und Belange. Aber genau da, fängt es dann schon an, zu wissen, was ist relevant und was nicht. Dazu benötigen Sie sehr wahrscheinlich oder gar mit Gewissheit schon fast, Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ...

    Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ...

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ..." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ..." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ..." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Antwort "Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ..." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 5. Bild zu Antwort "Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen ..." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. hier die letzten Dokumente.

    hier die letzten Dokumente.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "hier die letzten Dokumente." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "hier die letzten Dokumente." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "hier die letzten Dokumente." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Antwort "hier die letzten Dokumente." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 5. Bild zu Antwort "hier die letzten Dokumente." auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  4. letztes Dokument

    letztes Dokument

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "letztes Dokument" auf die Frage "Erstmal einen schönen guten Abend, ich denke ..." im BAU-Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. Na, das sind ja Herzchen ...

    Na, das sind ja Herzchen ...
  6. Nun ja, die Kosten beliefen sich bei ...

    Nun ja, die Kosten beliefen sich bei ...
  7. Naja, so würde ich das nicht ganz sehen!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Reinartz, gebe ich Ihnen Hallo Herr Reinartz,

    gebe ich Ihnen Recht, bin in dem Fall wirklich nur Laie.

    Zu den von Ihnen als offenen bezeichneten Punkten versuche ich kurzerhand mal Angaben zu machen:

    Wir haben das Grundstück in 2014 gekauft und nach langem hin und her keine Fertigbaufirma beauftragt, sondern ein Archtikturbüro, welches sich dann auch nur als Planungsbüro offenbarte. Ein Kollege der beiden Planer ist zugelassener Architekt, die beiden Herren des Planungsbüro's sind studierte Innenarchitekten, unterschrieb die Bauanträge und muss die Baufertigstellung unterschreiben.

    Sollten also zumindest die ersten zwei Fragen beantwortet sein ;)

    Wir haben die Architekten für Leistungsphase 1  -  8 beauftragt. Diese sollten dann entsprechend für die Gewerke die von Firmen getätigt werden sollten, entsprechende Ausschreibungen Aufgrund Ihrer Planung tätigen, die Angebote vorlegen und mit uns besprechen, damit wir eine Zusage an eine Firma machen können die die Arbeiten ausführen würden. Wir haben letztlich nie einen Vertrag unterschrieben mit einem der Unternehmen  -  oh stimmt nicht, Heizungsbauer und Estrichleqer haben wir per Unterschrift beauftragt unter Bauleitung des Planungsbüros die Arbeiten auszuführen. Zumeist haben die Architekten die Firmen selbst auf Zuruf beauftragt.

    Uns wurden immer nur die Vergleichspreise vorgelegt, es hieß das sind die Kosten, nun wählet ... Auf die Nachfrage ob die Kosten so bleiben wurde lediglich angeraten beim Rohbauer keinen Festpreis zu vereinbaren, da man meinte hier enormen Einsparpotenzial zu haben. Der Rest wurde uns als Festpreis verkauft, aber letztlich kamen immer mehr Kosten als vereinbart auf uns zu. Eine Aufstellung der Ausschreibung haben wir immer erst nach der Gewerkvergabe per E-Mail zur ABLAGE erhalten. Welche Preise dann statt fest als teilweise Bedarfsposition hinterlegt waren, haben wir erst nach benannten Preiserhöhungen nachschlagen können, was natürlich sehr verärgert, uns aber als Laie dennoch wohl angekreidet werden kann, da Dummheit/Unwissenheit nicht vor ... Sie wissen schon, schützt ...

    Ich übermittele mal die Screenshots (geschwärzte Personenangaben) zu dem Planungsangebot/vertrag die mir gescannt vorliegen ...     Na, das sind ja Herzchen zum einen haben die irgendwie Probleme mit m² und m³ (und das nicht nur 1x) zum anderen: 200 m² für 240 k€, da wundert es mich nicht, wenn da die Kosten nicht passen.

    Das ist eine Sache für die Kammer und nen versierten Anwalt. Ein Forum ist nicht in der Lage so etwas auseinanderzudröseln. Nun ja, die Kosten beliefen sich bei bekannten von uns, die mit den Herren Bauten auf 265.000 € mit Kelleraushub (und 2 1/2 Geschossen) also wir haben real 140 m² und einer integrierten Garage.

    Aber ich gebe Ihnen Recht ... Kompetenz sieht anders aus ... An einem oder auch an mehreren Rechtschreibfehler die Kompetenzen der betreffenden Person fest machen zu wollen, denke ich, wäre vermessen.
    Da könnte man ebenfalls den Bergs vorwerfen überhaupt keine Ahnung zu haben, weil sie hier im Forum mit 2 Jahren VOBAbk. Mangelhaftung diskutierten, als dies schon längst und mehrere Jahre schon auf 4 Jahre angehoben worden war. Also in diesem Sinne sollte man nicht voreilig die Keule schwingen.
    Nun gut, geeint mit anderen Fehlern und Verfehlungen, passt es dann natürlich irgendwann nicht mehr.
    Da hilft Ihnen meiner Auffassung nach die Kammer auch nicht wirklich weiter, wie ich sicherlich aus vergleichbaren Fällen annehmen darf.
    Zum Sachverhalt ist so, dass Sie einen Architekten beauftragen und der Plant halt.
    Normalerweise plant der auch in Absprache mit Ihnen, wie das Leistungssoll aussehen soll. Das ist scheinbar nicht geschehen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben Sie niemals eine Leistungsverzeichnis vor Ausführung der Arbeiten zu Gesicht bekommen und das macht halt eben die Sachlage richtig schwierig.
    Denn normalerweise müssen Sie den jeweiligen Auftragnehmer beauftragen und nicht der Architekt. Dazu ist er nämlich regelmäßig nicht bevollmächtigt, in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten und Rechnung, eigenmächtig Arbeiten zu beauftragen. Es sei denn, Sie hätten Ihn dazu bevollmächtigt. Ohne das ich mir Ihren hier eingestellten Schinken komplett durchgelesen habe, vermute ich mal, dass der Architekt oder auch Planer, egal wie Sie den jetzt nennen wollen (bei Ihnen sind das ja zwei bzw. drei Personen in einer Person, 1 Architekt und 2 Planer, die eine Leistung erbringen).
    Sie können ja jetzt auch noch nicht einmal feststellen, was denn überhaupt Sie irgendwann einmal an zu erbringenden Leistungen der Handwerker, vereinbart hatten.
    Das zu entwirren, kostet Kraft.
    Der Architekt wird Angebote haben, die er nicht an Sie weiter gereicht hat, ggf. zumindest.
    Sie sollten dem Architekten Druck machen, nötigenfalls per Anwalt, sonst wird das nichts.
    Holen Sie sich Hilfe. Zumindest einen fähigen Sachverständigen der das auswertet, was Sie haben oder nachfordern konnten, wenn Sie das nicht haben (dann wird es richtig schwierig), dann direkt zum Anwalt.
    Sie müssen trennen:
    Sie = Als Auftraggeber, für die Architekten/Planerleistung
    Sie = Als Auftraggeber, für die Handwerksfirmen
    Der Architekt macht nichts, der kann nichts beauftragen, wenn er nicht bevollmächtigt ist. Natürlich ist das zum Teil, bei langjährigen Auftraggebern der Architekten auch gängige Praxis, dies jedoch nur so lange, wie der Auftraggeber zufriedengestellt werden kann. Wir haben auch solche Auftraggeber, teilen aber den Auftraggebern die Fakten vor Ausführung der Arbeiten mit und legen ebenso Ausschreibungsergebnisse oder eingeholte Angebote und dazugehörige Auswertungen vor. Geschieht dies nicht, wie soll der Häuslebauer im Streitfall jemals etwas beweisen und nachweisen können, was beauftragt war. Das geht nicht und funktioniert nicht. Und genau diese Situation haben Sie jetzt vermutlich.
    Ab ..., und Hilfe holen ..., aber schleunigst, wäre meine Empfehlung an Sie.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  8. Ach herrje Herr Reinartz ...

    Ach herrje Herr Reinartz ...
  9. Vielen lieben Dank an alle die ...

    Vielen lieben Dank an alle die ...
  10. Och Herr Beg, wo denn?

    Foto von Markus Reinartz

    Ach herrje Herr Reinartz Sie zitieren ja auch alte VOBAbk.'s die nicht mehr gültig sind und stehen mit Ihrer Auffassung allein im Raum, von daher gesehen, wer im Glashaus sitzt ... Vielen lieben Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben mir hier zu helfen. Ich will nur noch mit dem Thema abschließen und werde ein letzte Gespräch mit den Herren suchen.

    Sollte hier kein Einlenken erfolgen heißt es Anwalt. Wollte mir diese Kosten eigentlich ersparen. Besonders wg den letzten 3.000 € die man fordert, aber evtl. sollte man dies überdenken u die Herren in Ihre Schranke. Weisen. Ich glaube nicht, dass ich die alte VOB in irgendeiner Form in einem Fall in dem sie denn dann überaltert gewesen wäre, zitiert hätte.
    Aber Sie erläutern mir die Stelle anderer das geschehen sein soll, ganz bestimmt doch, oder?
    Aber das tat hier in dem Fall der gestellten Frage ohnehin nichts zur Sache, sondern lediglich ihr drauf hauen, was ggf. nicht immer berechtigt erscheint, wie ich Ihnen an dem Beispiel Ihrer selbst kurz erläutert habe. Es ging darum, Sie zum Nachdenken zu bringen und Ihre Äußerungen zu überdenken.
    Freue mich das zu überprüfen, was Sie uns schreiben werden, wo und an welcher Stelle, aber vor allem an welcher falschen Stelle ich die alte VOB erläutert oder zitiert haben soll. Ich bin fast hinreichend sicher, Sie werden eine derartige Stelle in meinen Beiträgen nicht finden.
    Hinsichtlich dem letzten Beitrag des Fragestellers würde ich Ihm empfehlen genau so vorzugehen. Und wenn es zu keiner Einigung kommt, dann ist der Gang zum Sach- und Fachkundigen (Sachkundigen, Fachkundigen) oder auch zum Rechtsbeistand unumgänglich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  11. Hallo Herr Reinartz, vielen Dank, dass ...

    Hallo Herr Reinartz, vielen Dank, dass ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN