Bauunterlagen
BAU-Forum: Neubau

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  1. Na was genau steht denn im Vertrag?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, wir haben bei Vertragsunterschrift eines Bauträgervertrages keine weiteren Unterlagen ausgehändigt bekommen und auch nicht vertraglich festgehalten.

    Im Vertrag wird auf Unterlagen verwiesen. Diese benötige ich nun, um zu prüfen, ob der Vertrag erfüllt worden ist, oder ein Mangel vorliegt.

    Habe ich aus diesem Grund ein Anrecht auf Herausgabe dieser Unterlagen nach § 812 BGBAbk. oder zumindest das Anrecht auf Einsicht nach § 810 BGB? Der genaue Wortlaut?
    Ein wenig mehr Informationen müssen Sie schon rausrücken, sonst wird das hier nichts.
    Der Passus "Unterlagen" sowie der Passus "Kaufgegenstand", wo beschrieben wird, was genau gekauft wurde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Kaufgegenstand in Unterlagen aufgeführt

    Kaufgegenstand in Unterlagen aufgeführt
  3. Ist der Vertrag schon gültig?

    Ist der Vertrag schon gültig?
  4. Tja wenn

    Tja wenn

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