Freigabe von Plänen - "zur Ausführung bestimmt" VHB Bayern
BAU-Forum: Neubau
Freigabe von Plänen - "zur Ausführung bestimmt" VHB Bayern
der AG hat bisher immer die zum Bau vorgelegten Pläne freigegeben. Nach neuer Regelung muss der AG keine Freigaben, Anerkenntnisse oder sonstigen Rechtserklärungen mehr abgeben. Bedeutet rechtlich "zur Ausführung bestimmt" das der AG auf den Plänen unterzeichnet, nicht das gleiche wie freigegeben? Was bedeutet "Gesehen"? Oder reicht nun "zur Kenntnis genommen" aus?
Dies widerspricht sich aber wieder mit den zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen: "Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. "
Was muss der AG auf den Plänen unterzeichnen?
Grüße