Sturz deckengleich
BAU-Forum: Neubau

Sturz deckengleich

Sturz deckengleich
  1. Der Mehraufwand ist wohl beim

    Der Mehraufwand ist wohl beim
  2. Stürze werden meistens mit der Decke betoniert!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo!

    Geplant und ausgeführt wurden bei uns deckengleiche Stürze über den Rollladenkästen. Der Architekt hat jedoch Unterzug-Fensterstürze ausgeschrieben und diese sind auch als Position erfasst und abgerechnet worden. Da ich zurzeit noch an der Rechnungsprüfung sitze, sind diese noch nicht bezahlt. Ich sehe auch keinen Grund, da für mich kein Mehraufwand erkennbar ist und die Position nicht wie vertraglich vereinbart ausgeführt wurde. Die Stürze wurden als Decke mit der Decke betoniert.

    • Hartschaum auf der Außenseite ist umlaufend in einer Position erfasst.
    • Beton gehört zur Decke da die Stürze als separates Objekt nicht physisch vorhanden sind, liegen in der Decke selbst.
    • Stahl ist in extra Position erfasst
    • Umlaufende Schalung ist ebenfalls in extra Position erfasst.

    Ich kann somit keine extra Leistung erkennen.

    Vielleicht kann mir jemand erklären wo dort ein Mehraufwand liegen soll.

    Gruß, sichtbaren Sturz wegen der seitlichen Schalung und der zusätzlichen Schalung unterhalb der Decke.

    Das entfällt beim deckengleichen Sturz, der als Fenstersturz den weitern Vorteil hat, dass mehr Licht gegenüber einem gleichgroßen Fenster mit heruntergezogenen Sturz einfällt.

    Das Fenster sitzt höher und die Lichtstrahlen reichen weiter in den Raum hinein. Auch dann wenn Stürze sichtbar unterhalb der Decke angeordnet, eingeschalt und betoniert werden, werden Sie meistens mit dem Einbau des Deckenbetons betoniert. Das ist scherlich in der Regel der Normalfall. Kein hinreichendes Indiz für die hier geäußerten Mutmaßungen im Bezug auf den dafür entstehenden und anfallenden Mehraufwand. Der Mehraufwand bzw. der Aufwand dabei entsteht in der Regel bei der Errichtung und der Vorhaltung der Schalung  -  ... so der Normalfall.
    Ich verstehe Ihre Darlegungen so und dahingehend, dass die Stürze  -  sogenannt- deckengleich eingebaut worden sind. Auch dabei entsteht und besteht grundsätzlich ein Mehraufwand. Dieser Mehraufwand besteht aus der Errichtung der Schalung in der Laibung bzw. im Bereich des Mauewerkes (der Mauerwerksdicke), da die Schalung der Decke nur im Bereich der Innenkanten des Mauerwerkes aufzumessen ist. Sodann es denn dann an dem so ist, würde dem Unternehmer also dann die Unterseite des Sturzes nicht bezahlt werden, was auch nicht korrekt ist oder sein kann.
    Außerdem halt noch die Schalung Stirnseite des Sturzes oder auch der Einbau von Dämmung in diesem Bereich, stellen einen Aufwand dar.
    Es muss sich ja nicht immer um Mehraufwand handeln, sondern kann sich auch nur und lediglich auf Aufwand beschränken.
    Weiterhin kann ein Aufwand dabei entstehen, dass nun mehr Eisen als staisch zunächst vorgesehen eingelegt werden müssen oder gar der Sturz  -  wenn denn dann auch deckengleich  -  mit einer Überhöhung einzubauen wäre.
    Die abzurechnende Schalung kann sich insofern nur auf die Fensteröffnungsbreite mal die Wanddicke beziehen, zuzüglich der Stirnseitenschalung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Hallo Frau Neugebauer, Hallo Herr Reinartz, Danke ...

    Hallo Frau Neugebauer, Hallo Herr Reinartz, Danke ...
  4. Na dann gibt es auch keine Kohle!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Frau Neugebauer, Hallo Herr Reinartz, Danke Hallo Frau Neugebauer, Hallo Herr Reinartz,

    Danke erst einmal für die ausführlichen Antworten. Wie geschrieben kam die Unterzugvariante nicht zur Ausführung. Alle anderen Leistungen wie Hartschaum, Schalung, Stahl inkl. verlegen und Beton sind in anderen Positionen bereits erfasst.

    Die Rollladenkästen sind so breit wie das Mauerwerk und schließen an die Decke an. Der Sturz liegt in der Grundfläche und Höhe der Decke, ragt nicht raus und wurde mit der Decke gegossen. Dieser ist als Bauteil an sich so gar nicht vorhanden. Es ist lediglich speziell über dem Rollladenkasten in der Decke verlegter und in anderer Position verrechneter Stahl.

    Das LVAbk. des Architekten war falsch denke ich, copy-paste Fehler. Die Unterzuvariante beinhaltete alle oben aufgeführten Positionen als Zulage zum Mauerwerk. Der Sturz liegt jedoch nicht im Mauerwerk, sondern in der Decke.

    Viele Grüße. Nicht ausgeführte Gewerke werden nicht berechnet und wenn doch, dann halt eben nicht bezahlt. Für den Einbau des Rollladenkastens kann der Unternehmer aber etwas berechnen.

  5. Hallo! Für den Rollladenkasten ist natürlich eine ...

    Hallo! Für den Rollladenkasten ist natürlich eine ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN