Übergang Eingangspodest <=> Haus
BAU-Forum: Neubau

Übergang Eingangspodest <=> Haus

Übergang Eingangspodest <=> Haus

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Übergang Eingangspodest <=> Haus" im BAU-Forum "Neubau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Daneel
  1. Abdichten sollten Sie!

    Foto von Markus Reinartz

    Liebe Leute,

    jetzt, kurz nach Hausfertigstellung, sieht mein Übergang zwischen Eingangspodest (noch Rohbeton) und Haus wie folgt aus (siehe Anhang).

    Dazu zwei Fragen:

    1) Soll ich, bis ich im Frühjahr das Eingangspodest mit Fliesen oder Granit belege, diesen Teil (Dämmung, Klebeband) irgendwie gesondert schützen? Gummimatte zuschneiden und drüber? Bitte um Tipps.

    2) Wenn ich das Eingangspodest dann mit Granit oder Fliesen belege (bzw. belegen lasse), worauf muss ich achten. Gehört da z.B. noch irgendeine Art von "Unterbau" im Bereich der Dämmung bzw. des Klebebandes?

    Vielen lieben Dank und beste Grüße, Michi Eine Abdichtung fehlt, so schaut es auf dem Foto jedenfalls aus, die sollte noch ordnungsgemäß aufgebracht werden, sodann keine vorhanden ist. Es könnte ja sein, das unter dem Siga Band noch eine Abdichtung zum Vorschein kommt oder käme, dann würde aber trotzdem noch die Fuge (Extruder-Schaumplatte) abgedichtet werden müssen. Das Siga Band ist lediglich für die Winddichtigkeit, nicht aber eine Abdichtung gegen eindringende Feuchtigkeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Vielen Dank für die Antwort! Wie genau ...

    Vielen Dank für die Antwort! Wie genau ...
  3. Das zu erklären erscheint mir im Rahmen dieses Forums,

    Foto von Markus Reinartz

    Vielen Dank für die Antwort! Wie genau Vielen Dank für die Antwort!

    Wie genau muss hier die Abdichtung erfolgen bzw. in welcher Art?

    Herzlichen Dank & beste Grüße, Michael Ransburg nicht so ganz so einfach zu sein. Fragen und beauftragen Sie Jemanden der sich damit auskennt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  4. Schnittstellenproblem

    Schnittstellenproblem
  5. Lieber Herr Tilgner, es ist genau wie ...

    Lieber Herr Tilgner, es ist genau wie ...
  6. Herr Tilgner hat natürlich Recht mit dem was er schreibt!

    Foto von Markus Reinartz

    Der Generalunternehmer plant und baut ein Haus und "Außenanlagen gehen ihn nichts an" und "Eingangstreppe ist eben auch eine Außenanlage".

    Das scheint auch bei Ihnen grad Stand der Dinge zu sein, oder? Da jedoch die Bauwerksabdichtung ein Teil des Bauwerks ist muss streng genommen der Generalunternehmer die Abdichtung fertig planen unter Berücksichtigung eines Eingangspodestes und er muss Ihnen diese Werkplanung zur Verfügung stellen. So sehen es zumindest viele Gerichte. Der Planer muss also die Schnittstelle Bauwerksabdichtung  -  Außenanlage fertig planen und dem Außenanlagenplaner/Bauherrn zur Verfügung stellen, wenn der Generalunternehmer die Außenanlagen nicht im Vertrag hat.

    Erst wenn Sie als Bauherr dann von der Planung des Generalunternehmer abweichen und das Eingangspodest anders bauen, gehen die Fehler in Ihren Verantwortungsbereich über. Mein Rat: Fragen Sie den Generalunternehmer, wie er sich das mit der Bauwerksabdichtung und dem Podest gedacht hat und teilen Sie ihm mit, dass Sie hier die Übergabe einer fertigen Bauwerksabdichtung erwarten inkl. einer Skizze des Schwellenanschlusses und des davor zu errichtenden Eingangspodestes. ODER IST DIE SCHLUSSABNAHME DES Hauses bereits ERFOLGT? Lieber Herr Tilgner, es ist genau wie Lieber Herr Tilgner,

    es ist genau wie von Ihnen beschrieben. Den Generalunternehmer habe ich bereits kontaktiert und warte auf Antwort. Bisher war dieser hier immer sehr zuvorkommend und es gab nie Probleme, von daher gehe ich auch hier von einer guten Lösung aus.

    Ich möcht mich einfach selbst auch a bissi auskennen, das hilft immer enorm bei solchen Gesprächen.

    Danke & beste Grüße, Michi Es sollte aber ggf. zusätzlich noch bedacht werden, dass man, sodann man schlüsselfertig  -  entsprechend der schlüsselfertigen Beschreibung der Bauleistung  -  gekauft hat, es ganz gut möglich sein kann, dass wie in den meisten Baubeschreibungen beschrieben steht (sinngemäß) "es wird nur das geliefert, was hier beschrieben steht", was denn dann, sodann eine Abdichtung nicht beschrieben ist, auch nicht geliefert werden wird. Schauen Sie in Ihren Vertrag.
    Mit freundluchen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. Wenn

    Wenn
    • Name:
    • 78.53.0.44  -  12.12.2012 19:45:10
  8. Ich bleibe dabei,

    Foto von Markus Reinartz

    Wenn im Vertrag steht: Abdichtung nach DINAbk. 18195-4 gegen Bodenfeuchte, dann MUSS so fertig geplant und ausgeführt werden, wie bei Hr. Tilgner erklärt. Es muss sicher nicht jede Schwellenabdichtung einzeln beschrieben werden ... dass es so ist, wie ich es beschrieben hatte, dies natürlich nur dann bzw. nur unter dem Aspekt, dass es sich um eine ausgefeilte Baubeschreibung handelt.
    Wenn  -  um das Beispiel des vorangegangenen Schreibers mal aufzufassen  -  in der Baubeschreibung steht, dass nur das geliefert wird, was beschrieben steht, dann gibt es auch nur das. Dies natürlich unter der Voraussetzung, wenn beispielsweise  -  um bei dem Beispiel mal bleiben zu wollen  -  in der Baubeschreibung beschrieben steht, dass die Bodenplatte eines nicht unterkellerten (was hier mal eine beispielhafte Annahme ist, dass das Gebäude nicht unterkellert ist) Gebäudes auf der rauen Oberseite nach DIN 18195 wie folgt ... abgedichtet wird und das dann dies und das noch drauf kommt und oben drauf z.B. die Fliese. Wenn alles genauestens beschrieben steht, gibt es nur das und sonst nichts.
    Um nun den Fall des Fragestellers noch einmal aufzugreifen, gehe ich einmal davon aus, dass es sich um ein nicht unterkellertes Gebäude handelt. Wenn es an dem so ist, dann müsste ja eine Spritzwasserabdichtung aufgebracht werden, und die natürlich auch im Türbereich, bis zur Türschwelle bzw. dem so genannten Bodeneinstandsprofil. Dies wiederum bedeutet, dass die Abdichtung als solches also denn dann fertig sein müsste und die Extruder-Schaumplatte keinen Einfluss auf die Dichtigkeit haben kann oder haben könnte, sodann die Abdichtung ordnungsgemäß ausgeführt wurde oder worden ist. Insofern hat derjenige, der den vorherigen Beitrag eingestellt hat, zumindest bedingt Recht, weil, sodann der Putz und die Fenster und die Haustüre ebenfalls mit dem Haus gekauft wurden, sodann auch eine Abdichtung unter dem Putz vorhanden sein müsste. Ich rudere also im Fall des Fragestellers ein Stück weit zurück (Anders kann es allerdings sein, wenn der Bauherr die Betonstufe selbst erstellt hat, weil, wie er beschrieben hat oder Herrn Tilgner beigepflichtet hat, die Außenanlage nicht im Preis enthalten ist).
    Allerdings sieht mir der Detailpunkt nicht so aus bzw. sieht der Detailpunkt mir nicht so sehr vertrauenswürdig aus, als dass die Annahme der korrekten Abdichtung hier bedenkenlos angenommen werden kann oder könnte.
    Ich würde fast jede Wette bereit sein eingehen zu wollen, dass wenn wir die Extruder-Schaumplatte und die Mineralwollplatte  -  die augenscheinlich zwischen der Extruder-Schaumplatte und der Haustüre noch angeordnet ist  -  heraus zupfen, dass da eine ordnungsgemäße Abdichtung fehlt bzw. erst gar nicht vorhanden ist und das auch die Spritzwasserabdichtung unterhalb dem Putz fehlt, die ja nicht nur theoretsich, sondern auch praktisch in einer Höhe von 15 cm oberhalb des (später) fertigen Eingangsstufenbelages vorhanden sein müsste.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN