Abstellraum mit Brennholzlager
BAU-Forum: Neubau

Abstellraum mit Brennholzlager

Abstellraum mit Brennholzlager
  • Name:
  • MHen
  1. Sie brauchen sicher eine Genehmigung!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich habe Fragen zur Errichtung eines Abstellraumes (für Gartengeräte) und eines angrenzen Brennholzlagers.

    Infos vorab:

    1. Für unser Gebiet besteht kein Bebauungsplan.

    2. ich wohne in NRW

    3. Bei dem zuständigen Bauamt habe ich bereits vorgesprochen, dazu weiter unten mehr.

    Von einem Kollegen habe ich einen Carport-Bausatz geschenkt bekommen (er benötigt ihn nicht mehr, da er eine feste Garage errichtet hat). Diesen Bausatz möchte ich nun "umfunktionieren" in einen Abstellraum und ein Brennholzlager. Der Abstellarum soll komplett geschlossen werden (Zugang durch Tür, das Brennholzlager bleibt zur Nordseite hin geöffnet.

    Fragen:

    1. Darf ich so eine Kombination errichten? (Bei Nachfrage beim Bauamt 2 Antworten = 1x ja und 1 x nein!)

    2. Müssen Grenzabstände eingehalten werden?

    3. Darf ich Brennholz auf meinem Grundstück lagern? (Die Dame beim Bauamt hat mich bei meinem Termin bei der Bauberatung anhand eines Luftbildes darauf hingewiesen, dass meine Holzscheite (1 m) an der jetzigen Stelle nicht stehen dürfen!?)

    Meine weiteren Überlegungen gehen dahin, den Carport "einzukürzen" (hat derzeit folgende Abmessungen: 304x510x230 = 35,66 m³), da, nach meinem Wissen und wie ich die LBOAbk. verstehe, in NRW ja max. 30 m³ umbauter Raum genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.

    Fragen:

    1. Wenn ich den Carport soweit "einkürze" auf 304x465x210, sodass ich unter 30 m³ bleibe, benötige ich dann noch eine Genehmigung?

    2. Muss ich Grenzabstände einhalten?

    Aufgrund der unterschiedlichen Aussagen bei der Verwaltung versuche ich nun hier mein Glück und hoffe auf Anregungen und Hinweise. Der Carport wird ja sicherlich auf Fundamente gestellt die mit der Erde/dem Boden fest verbunden sind. Insofern benötigen Sie sicherlich eine Baugenehmigung auch ggf. sicherlich und nicht zuletzt benötigen Sie sicher eine Statik für die Fundamente und ggf. sind Baufenster und Grenzabstände einzuhalten.
    Grenzbebauung in NRW auf bzw. an einer Grenze nicht mehr als 9 m auf zwei bzw. an zwei Grenzen nicht mehr als 15 m zusammen (max. 9,0 m + max. 6,0 m = 15 m).
    Hier mal ein paar Infos aus dem Netz.
    Ich möchte

    • ---;ein Gartenhaus aufstellen
    • ---;einen Stellplatz oder ein Carport errichten
    • ---;mein Dachgeschoss ausbauen
    • ---;eine Terrassenüberdeckung beziehungsweise einen Wintergarten errichten
    • ---;eine Einfriedung in Form einer Mauer beziehungsweise eines Zaunes bauen
    • ---;eine Werbeanlage anbringen

    Darf ich das und was muss ich beachten? Bevor Sie eine bauliche Maßnahme ausführen, sollten Sie grundsätzlich erst mit dem für Ihren Stadtbezirk zuständigen Sachbearbeiter sprechen, um sich gegebenenfalls Kosten und Ärger zu ersparen. In § 63 der Landesbauordnung ist festgelegt, dass die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen. Hiervon ausgenommen sein können die in § 65 der Landesbauordnung aufgeführten genehmigungsfreien Vorhaben; dieses gilt jedoch nicht generell. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben sind alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, sodass die Genehmigungsfreiheit sehr häufig durch diese eingeschränkt ist.

    Gartenhaus Gebäude bis zu 30 Kubikmeter Bruttorauminhalt ohne Aufenthaltsräume sind Genehmigungsfrei. Hierunter fällt das typische Gartenhaus zur Unterbringung von Gerätschaften oder Lagerung von Gartenartikeln. Bei der Planung sind die Abstandflächenvorschriften zu beachten; Bebauungspläne könnten Bebauungen im Gartenbereich ausschließen! In jedem Fall sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden, ob gegen ein Gartenhaus mit gelegentlichen Aufenthalt darin Bedenken bestehen. Gartenhäuser, die für den regelmäßigen Aufenthalt vorgesehen sind, oder die größer als 30 Kubikmeter sind, bedürfen einer Genehmigung.

    Stellplätze oder Carports Carports sind in jedem Fall genehmigungspflichtig. Nicht überdachte Stellplätze bis zur Größe von 100 Quadratmeter sind genehmigungsfrei. Sie könnten jedoch durch Bebauungsplan oder andere Satzungen, zum Beispiel die Vorgartensatzung, in bestimmten Bereichen ausgeschlossen sein.

    Dachgeschossausbau Auch wenn der innere Ausbau und das Einsetzen von Fenstern nach der Bauordnung Genehmigungsfrei sind, bedarf der Dachgeschossausbau grundsätzlich einer Genehmigung. In der Regel liegt hier eine Nutzungsänderung des bisherigen Dachbodens vor. Brand- und Schallschutzvorschriften (Brandschutzvorschriften, Schallschutzvorschriften) sowie sonstige Anforderungen an Aufenthaltsräume sind zu beachten.

    Terrassenüberdeckung oder Wintergarten Entgegen allgemeiner Meinung sind schon Terrassenüberdeckungen genehmigungspflichtig und somit erst recht Wintergärten.

    Einfriedung in Form einer Mauer oder eines Zaunes Nach der Bauordnung sind Einfriedungen bis zu 2,0 Meter Höhe, straßenseitig zur Verkehrsfläche bis zu 1,0 Meter Höhe genehmigungsfrei. In Bebauungsplänen oder Satzungen kann festgesetzt sein, dass Einfriedungen nicht zulässig oder nach Art und Höhe eingeschränkt sind. Zudem ist zu beachten, dass Einfriedungen in der Regel auf der Grenze errichtet werden; es ist deshalb eine Einigung mit dem Nachbarn sinnvoll, da dieser ansonsten im Rahmen des privaten Nachbarschutzrechtes Abwehransprüche haben könnte.

    Werbeanlagen Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 Quadratmeter sind Genehmigungsfrei. Einschränkungen können hier gegeben sein durch Satzungen oder den Denkmalschutz. Zudem ist denkbar, dass der Standort (auf Pfosten an einer öffentlichen Verkehrsfläche) oder die Ausführung (Dauerblinklicht) eine Genehmigung erforderlich machen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Abstellraum mit Brennholzlager

    Abstellraum mit Brennholzlager

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN