Muss 3-Kammer-Grube nachgerüstet werden?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Muss 3-Kammer-Grube nachgerüstet werden?
Hallo, folgender Sachverhalt: Ich beabsichtige ein Bauernhaus in Alleinlage zu kaufen.
Das Haus wurde 1976 völlig saniert und hat eine 3-Kammer-Grube. Das Haus würde von 2 Personen
bewohnt werden. Nachdem ich mich bei der Gemeinde informiert habe, erfuhr ich, dass ich evtl. die Grube mit
einer biologischen Nachreinigung bauen muss, wenn der Wasserrechtsbescheid ausläuft.
Daraufhin erkundigte ich mich bei der Besitzerin ob das Abwasser in ein Gewässer fließt
oder versickert. Sie sah in ihren Unterlagen nach und fand ein Schreiben mit folgendem Text:
Das Abwasser wird über den Sickerschacht in den Untergrund geklärt. Auf einen Sickerversuch
wird verzichtet. Wie ich das verstanden habe wird das Abwasser also durch Versickerung geklärt.
Muss ich bei dieser Ausführung auch eine biologische Nachreinigung bauen? Wenn ja, welche Kosten
kämen da auf mich zu (Ungefähre Kosten 5000,- DM oder 50.000,- DM)
Im Voraus vielen Dank und ein großes Lob für die tolle Homepage.
Marion
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Nachrüstung muss erfolgen
Laut EU-Recht ist spätestens bis zum Jahr 2010 eine biologische Abwasserreinigung zwingend vorgeschrieben. In manchen Regionen ist die Frist bereits 1998 abgelaufen und wurde aus politischen Gründen immer um ein paar Jahre verschoben. Die Kosten für eine Nachrüstung belaufen sich zwischen 7 und 15.000 DM. Kommt auf die Bauzustand der alten Anlage an. -
Kleinkläranlage mit Biologie
Hat Prof. Pätz in Leipzig als Nachrüstsatz für bestehende 3- Kammergruben entwickelt. Kostet ca. 5 TDM. Siehe Homepage