Kellertreppe erreicht nicht Bodenniveau
BAU-Forum: Keller

Kellertreppe erreicht nicht Bodenniveau

Hallo Forumsmitglieder,
würde mich über ein Ratschlag zu folgendem Sachverhalt freuen:
Nachdem der Keller für unser Einfamilienhaus fertiggestellt wurde, haben wir festgestellt, dass die Außen-Kellertreppe eine Stufe zu wenig hat und somit das Bodenniveau nicht erreicht. Die Baufirma hat die Treppe selber geschalt, aber sich sowohl bei der Stufenhöhe als auch bei der Stufenanzahl verrechnet (im WPL stehen zwar 15 Stufen drin, es wurden aber nur 14 geschalt). Jetzt könnten wir zwar einfach eine weitere (evtl. sogar 2) Stufe dazu schalen lassen, aber die würde dann außerhalb der Wandscheibe, welche den Kellerabgang umfasst liegen. Auch habe ich Bedenken, da die Stufe ja außerhalb der Frostschürze liegen würde, ob es nicht irgendwann zu Frostrissen kommt.
Soll ich die Baufirma die ganze Treppe wieder abreisen lassen und neu schalen, oder doch einfach die ein oder zwei Treppen außerhalb der Wandscheibe dazu schalen lassen, auch wenn es optisch nicht besonders schön ist.
Wäre für entsprechende Ratschläge dankbar.
  1. verstehe ich nicht

    1 Stufe fehlt (14 zu 15, aber evtl. sollen zwei dran geschalt werden?
    Was denn jetzt.
    Was sagt der Ausführende BU?
    Was steht in der Planung.
    Gibt es hier einen Schnitt mit Höhenangaben, Geländehöhen usw.?
    Hört sich irgendwie merkwürdig an
  2. Im Werkplan stehen 15 Stufen,

    aber ausgeführt wurden nur 14. Damit ist auch klar, warum wir das Erdniveau nicht erreichen. Nur irgendwie müssen wir ja auf Erdniveau kommen, deswegen sollen nunmehr noch eine (bzw. 2 da der Unterschied für eine zu groß ist) noch dazu geschalt werden. Diese würden aber außerhalb der Frostschürze liegen.
    Fakt ist, dass der Bauunternehmer einen Fehler gemacht hat, welcher nun korrigiert werden muss. Die Frage ist eben nur wie es am sinnvollsten ist.
  3. können Sie mal den Schnitt einstellen? ...

    können Sie mal den Schnitt einstellen?
  4. unklar

    Hallo,
    es handelt sich anscheinend um den Austritt.
    Wurden eventuell Steigungen (stehen im Plan) und Stufen verwechselt? Wenn das Pflaster den Austritt darstellen soll ergeben 14 Stufen 15 Steigungen. Bei einer Kellertreppe aber eher ungewöhnlich.
    Etwas davor zu setzen ist technisch kein Problem. Es wird sich aber immer eine Fuge ergeben. Inwieweit dies hinnehmbar ist, kann ich auf Grund der mir noch nicht ganz klaren Gesamtsituation nicht beurteilen.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Austritt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Sehe ich ähnlich. Treppen mit 15 Steigungen (beschriftet z.B. mit 15 Stg. 18/26) haben nach DINAbk. 18065 regelmäßig 14 "Trittstufen". Die 15. Steigung findet von der 14. Stufe zum "Austritt" bzw. zur "Austrittsstufe" statt, deren OK bereits auf Höhe Gelände bzw. bei Innentreppen auf Höhe des Flurs oder eines Podestes liegt und oft "nicht mehr Bestandteil der Treppenkonstruktion" ist, wie die DIN 18065 sich ausdrückt. Je nach Planung kann die Treppenkonstruktion einer Treppe mit 15 Steigungen also mit der 14. Stufe enden. Der Austritt wäre dann Bestandteil der oberen Geschossdecke bzw. hier der Außenanlagen. Warten wir mal den Schnitt ab. Grundriss wäre auch nicht schlecht.
  6. 15 Steigungen = 14 Stufen

    die letzte Steigung ist oben der fertige Boden und im Haus drinnen meist die Decke bzw. das Podest. Schauen Sie noch mal genau auf den Plan ob oben wirklich eine Stufe, aber vielleicht kann man da ja auch gärtnerisch anlegen, wenn der Treppenlauf dann eh zu lang würde.
    Wenn der Bauunternehmer die Treppe neu machen müsste, dann würde sie ja auch steiler. Wieviel Stufenauftritt hat die Treppe den jetzt, und was wäre möglich bei einer Änderung? 2 x Stufenhöhe + 1 x Stufenbreite sollte um die 61-65 cm betragen, wenn ich mich recht erinnere.
  7. Hoffe, es hilft was

    Nachdem ich das Ganze erst mal anonymisieren musste, sind leider einige Formatierungen durcheinander geraten. Hoffe, man kann trotzdem was erkennen.
  8. Es hilft

    die Beiträge 5 und 6 noch mal lesen. So ist es.
    15 Stg. sind 14 Auftritte. Der Bauunternehmer hat demnach so ausgeführt, wie nach Plan vorgesehen.
    • Name:
    • M.P.
  9. PS:

    Es sind übrigens 14 Stufen inkl. der Austrittstufe.
  10. wie ich es mir vorgestellt hatte

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Sowohl aus dem Grundriss als auch aus dem Schnitt ist ersichtlich, dass die Kante des Austritts bündig mit der Hauskante ist. Unmittelbar darüber (bzw. links im Schnitt) ist man bereits 1 Stufe tiefer. Die Betontreppe hat gemäß beider Zeichnungen 14 Trittstufen, das entspricht den 15 Steigungen. Die Auftrittslänge 24,1 * 14 Trittstufen ergibt genau das im Grundriss bei den Fundamenten eingetragene Gesamtmaß. Allerdings ergeben 15 Stg*17,9 Steigungshöhe nur 2,685 und nicht 2,74 wie im Schnitt. Der Schnitt ist aber 1:100, wohl ein Teil der Eingabeplanung, also nicht Ausführungsplan und deshalb nachrangig. Wie ist denn nun gebaut worden?
  11. im KG Plan

    sehe ich 14 Stufen, wohin hätte der Bauunternehmer noch eine Stufe machen sollen?
    Ich würde die 15. Steigung als fertiges Gelände interprätieren.
  12. nicht Begriffe verwirren

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die dargestellte Betontreppe hat keine Austrittsstufe. Die oberste nach diesen Plänen zu bauende Stufe ist die 14. Stufe. Die ist aber noch nicht Austrittstufe, sondern liegt um eine Stufe tiefer als der Austritt. Das Gelände ist der Austritt!
  13. ist schon klar

    ich habe die Stufen gezählt, 14 Stufen im KG Plan,
    Angabe:
    15 Steigungen, damit ist die letzte das Gelände.
  14. ich hatte Beitrag 9 gemeint

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    mit der Begriffsverwirrung. Es sind 14 Stufen excl. der Austrittsstufe, nicht incl. derselben. Die Austrittstufe gehört nicht mehr zur Betontreppe, sondern zu den Außenanlagen.
  15. "Was sagt der Ausführende BU? "

    Hallo,
    die obige Frage aus dem ersten Beitrag wurde bisher noch nicht beantwortet.
    Auf Grund der Pläne liegt offensichtlich eine mangelfreie Ausführung der Kellertreppe vor, obwohl der Übergang zur Pflasterfläche anscheinend unzureichend bzw. gar nicht gelöst wurde.
    Aber wer an der Planung spart, darf hinterher nicht klagen.
    Mit freundlichen Grüßen
  16. Verwirrung komplett

    Also Fakt ist, dass der erste Tritt von OK Gelände zu der ersten Stufe zu tief ist (ca. 30-35 cm, habe es noch nicht genau nachgemessen). Aus den diversen Beiträgen ist für mich nicht zu erkennen, wer nun den Fehler gemacht hat, Architekt oder BU. Im LVAbk. war übrigens eine Fertigbetontreppe vorgesehen, der Bauunternehmer hat im gegenseitigen Einvernehmen die Treppe dann aber in Ortbeton ausgeführt. Er will eine Stufe "dranhängen" und die übrigen Stufen von 17,5 auf 18 cm erhöhen.
    Was soll eigentlich heißen, wer an der Planung spart, darf hinterher nicht klagen (grr, ich hasse solche Sprüche; für was habe ich mir einen Architekten genommen und Werkpläne machen lassen?).
    Wäre übrigens sehr verbunden, wenn neben der Schuldigendiskussion auch konkrete Vorschläge zur Fehlerbeseitigung kommen würden.
  17. Geländehöhe

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Nach welchem Plan wurde die Geländehöhe erstellt? Kann auch die Fehlerquelle sein. 6 cm fehlen sowieso schon, da 15 * 17,9 = 2,68 und nicht 2,74 wie im Schnitt 1:100, wie ich weiter vorne geschrieben hatte. Da liegt also schon eine Planungsdiskrepanz von 6 cm zwischen Eingabeplan und Werkplan vor. Kommt auf die Treppe noch ein Belag? Das würde weitere Differenzen erklären. Ich sehe noch nicht, dass die Firma falsch gebaut hat. Zur Lösung: wenn man die Stufen auf knapp 20 cm erhöhen würde, was noch DINAbk.-gerecht wäre, müsste man gar keine Stufe anbetonieren.
  18. Danke für die Ratschläge

    Werde morgen nochmals mit dem Bauunternehmer und dem Architekten reden, wie wir das Problem lösen können, wobei ich die genaue Ursache immer noch nicht kenne. Aufgrund der Hinweise, habe ich mir den Werkplan nochmals angeschaut. Das mit den 14 Stufen und dem OK Gelände als Austrittstufe habe ich verstanden. Da aber natürlich noch keine Humusschicht verfüllt ist, haben wir uns an der OK der Kellerschächte orientiert und dadurch das Problem "entdeckt".
  19. darf ich auch mal mitraten? ;-)

    Raumhöhe ab Ok Kellerfußboden 250 plus 18 cm Decke sind 268 cm.
    Die sollen durch 15 Steigungen überwunden werden um auf das Niveau außen zu gelangen.
    Die Treppe startet lt Plan auf Niveau OK Kellerfußboden ... kann es sein dass die Basisplatte des Kelleraufganges (oder wie immer man das nennt) auf gleichem Niveau wie die Bodenplatte betoniert wurde.
    In diesem Fall hätte diese Basisplatte 14 cm höher betoniert oder die erste Stufe 14 cm höher ausgeführt und die Fläche vor der Kellertür mit geeigneten Materialien auf das Niveau des fertigen Kellerfußbodens gebracht werden müssen.
    Lt Plan müsste das Gelände 6 cm über Ihrer Rohkellerdecke liegen. Kommt das hin?
    Gruß
  20. Das könnte tatsächlich des Rätsels Lösung sein.

    Werde dies morgen mal prüfen. Klingt aber sehr plausibel. Wenn dem so ist, wäre die Lösung durch entsprechendes Aufbetonieren der Stufen einfach (Hoffnung macht sich breit).
    Vielen Dank Herr Furch.
    G. B.
  21. Gestern hatten wir nicht erfahren, was der Bauunternehmer dazu sagt

    Was sagt es denn heute nachden Sie Ihn befragt hatten
  22. Herr Furch, Sie hatten Recht!

    War heute Abend auf der Baustelle. Die "Basisplatte" befindet sich tatsächlich auf dem Niveau der Bodenplatte und die erste Stufe hat eine Höhe von 18 cm. Um auf das Niveau des fertigen Kellerbodens zu kommen, müsste die Basisplatte sowie sämtliche Stufen um 9 cm (+5 cm Belag) erhöht werden. Das Gelände liegt ca. 10 cm über dem Niveau OK Rohkellerdecke. Bei der Differenz von 34 cm ließe sich dies durch entsprechendes Aufbetonieren (9+5) sowie Austrittsstufe (20 cm) beheben.
    Den Bauunternehmer habe ich heute noch nicht gesprochen, da ich mir erst nochmals selbst ein Bild von der Ursache machen wollte.
    Beste Grüße
    G. B.
  23. Was mir fehlt ...

    ist eine Detailplanung der Treppe.
    Gibt es die oder ist das, was Sie hier eingestellt haben, alles, was es zum Thema Treppe gibt?
    Wenn letzteres, dann die Frage, woher sollte der Bauunternehmer denn das wissen mit dem Aufbau? Eine solche Treppe braucht klare Angaben  -  am besten als Zeichnung!
    Was sagt der Bauleiter?
  24. Haben uns so geeinigt,

    dass die Treppe nach außen hin um eine Stufe erweitert wird.
    Eine Detailzeichnung der Treppe gab es nicht. Auf dem Werksplan gab es nur Höhenangaben und Stg-Anzahl sowie Angaben zur Stufenhöhe und der Trittfläche. Der Bauunternehmer hat mich überzeugt, dass es besser ist, einen Höhenunterschied zwischen Treppenauflage und Fußbodenhöhe Keller zu lassen, damit sicher kein Wasser eindringen kann, da Aufkantung in WU-Beton und mit Dichtband ausgebildet.

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