Druckwasserschaden?
BAU-Forum: Keller

Druckwasserschaden?

Druckwasserschaden?
  1. Das kommt auf die Art der Sanierung an, die Sie vornehmen werden!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo erst mal ... nach einem Hauskauf (Baujahr 1974) stellte nach sich kurzer Zeit heraus, dass der Vorbesitzer seinen feuchten Keller verschwiegen bzw. sogar kaschiert hatte. Ein gerichtliches Gutachten geht von einer kompletten Sanierung von außen und innen aus. So weit  -  so gut. Wir wollten aber schon vor der gerichtlichen Klärung mit den entsprechenden Arbeiten beginnen, um die Räume auch nutzen zu können. Vor einigen Wochen aber, beim Abtauen nach einer größeren Schnee- und Frostphase, standen plötzlich einige Pfützen mitten in einem gefliesten Kellerraum. Das deutet auf mögliches Druckwasser hin, was in den letzten Jahren nicht erkennbar war. Die Frage ist nun: ist dieses Druckwasser auch nach der Trockenlegung von außen noch ein Problem oder erledigt sich das mit der Abdichtung von außen? Wenn nicht, wäre das alles sehr kompliziert und teuer. Oder? Bin für fundierte Aussagen sehr dankbar, vielleicht auch von ähnlichen Erfahrungen und Beispielen. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Es ist doch so, Sie haben schon ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Ihren Händen.
    In diesem Gutachten sind Maßnahmen beschrieben, die Sie zur Sanierung Ihres Kellers durchführen müssen/sollen.
    Wenn dieses Gutachten korrekt und zutreffend erstattet worden ist, dann sollten diese Maßnahmen so getroffen worden sein, dass die Pfützen hinterher nicht mehr dort im Keller auf den Fliesen stehen können.
    Wenn es an dem nicht so ist bzw. es so ist, dass auch nach der Sanierung drückendes Wasser in Ihren Keller hinein drücken kann, so müssten Sie diesen Hinweis in dem bereits erstatteten Gutachten finden können.
    Denn bei einer Sanierung des Kellers, so wie Sie es beschrieben haben, von außen und von innen, geht eine so genannte Grundlagenermittlung (der Sanierung) voraus.
    Der die Sanierung beschreibende Sachverständige müsste ja, bevor er die Maßnahmen der Sanierung beschreibt wissen, was, warum, wieso und weshalb sowie als auch unter welchen Voraussetzungen er das beschreibt was er beschreibt und welche derer vorhanden sein müssen oder eintreffen müssen, damit die von Ihm beschriebene Sanierung auch erfolgreich ist.
    Dies bedeutet; nur mal eben schemenhaft angesprochen;
    Sanierung des Kellers, dann auch Abdichtung neu (so wie von Ihnen beschrieben, zumindest habe ich das so verstanden)?
    Wenn Abdichtung neu, welche Abdichtung?
    Vor der Wahl der Abdichtung ist zu ermitteln, welche anstehende Wasserbeaufschlagung zu erwarten ist?
    Sowie ebenso zu prüfen und zu ermitteln, wo, in welcher Höhe und auf welchem Niveau der höchst gelegene Grundwasserstand sich befindet? Denn wenn Grundwasser, dann keine Verrieselung (Dränage), in drückendes Wasser kann man nicht verrieseln sodann denn dann die Verlegung einer Dränage erforderlich wäre!
    Welchen Durchlässigkeitsbeiwert das anstehende Erdreich hat und wo bzw. in welchen Tiefen sich ggf. -sodann der Durchlässigkeitsbeiwert nicht ausreichend ist  -  ausreichend versickerungsfähige Erdschichten befinden? (Das muss gewusst werden um entscheiden zu können, ob eine Dränage gebraucht wird oder nicht)
    Ob auf dem Grundstück überhaupt verrieselt (Entsorgung des Dränwassers) werden darf (oftmals ist das nicht der Fall)?
    Darf nicht verrieselt werden, ist zu prüfen, ob eine ggf. notwendige Dränage in das städtische Abwassersystem eingeleitet werden darf? (in der Regel ist das nicht der Fall)
    Bemerkungen:
    Eine Dränage darf entsprechend der DINAbk. 4095 nur an einen Bach, einen Vorfluter, einen See, ein Meer angeschlossen werden oder muss auf dem Grundstück verrieselt werden (sodann die Verrieselung auf den Grundstück überhaupt erlaubt ist)!
    Eine Dränage ist gegen Rückstau zu sichern!
    Ist dies alles nicht möglich, wäre sodann um sicher zu gehen, dass Sie einen dichten Keller bekommen eine Abdichtung von innen im Keller einzubringen.
    Man kann nicht nur die Kellerwände abdichten und hoffen, dass der Boden dicht sein wird.
    Alles dies müsste aus dem vom gerichtlich bestellten Sachverständigen erstatteten Gutachten auch hervor gehen. Ums so unverständlicher das Sie dies hier überhaupt alles nachfragen.
    Sie haben doch bereits ein Gutachten mit Sanierungskonzept.
    Vorausgesetzt Sie haben dies und das ist auch richtig und korrekt erstattet, müsste dies alles daraus hervor gehen und Sie haben alles was Sie brauchen.
    Natürlich ist es gut noch eine dritte Meinung zu hören, dazu empfehle ich Ihnen, lassen Sie das gerichtlich erstattete Gutachten überprüfen. Denn dieses würden Sie ja an den Unternehmer, der Ihnen die Arbeiten ausführen soll oder wird, weitergeben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  2. Schauen Sie einmal ergänzend hier!

    Foto von Markus Reinartz

    Hier habe ich die ganze Chose schon einmal erläutert.

    In dem gerichtlichen Gutachten sollten ebenso Kosten für die bauleitende Überwachung berücksichtigt sein, die Ihnen ebenso zustehen würden, sodann Sie Anspruch auf Erstattung der Sanierungskosten haben.
    Abdichtungsarbeiten sind  -  schon in eigenem Interesse und das aus gutem und aus logisch geschlussfolgert nachzuvollziehbarem Grund  -  Überwachungspflichtig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Gutachten ist und bleibt Gutachten

    Foto von wiki

    Gutachten ist und bleibt Gutachten
  4. Woher kommt die Behauptung, dass das Wasser eindringt?

    Foto von Edmund Bromm

    Woher kommt die Behauptung, dass das Wasser eindringt?

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Woher kommt die Behauptung, dass das Wasser eindringt?" auf die Frage "Druckwasserschaden?" im BAU-Forum "Keller"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. Abdichtung von unten?!

    Foto von Markus Reinartz

    Ein gerichtlicher Gutachter kann jeden Unsinn daherreden. Er haftet gegenüber den Parteien praktisch nie. Es sei denn, er macht ganz grobe fachliche Fehler. Er ist auch nicht Vertragspartner der Parteien.

    Trotzdem kann natürlich das Gutachten richtig sein.

    Um eine vage Aussage aus der Ferne zu machen, müsste zumindest der Boden und die Lage bekannt sein.

    Bindiger Boden oder Sandboden? Hanglage oder ebenes Gelände. Kellerboden über dem Grundwasserstand (wie weit?) oder darunter? Regenwasser, also Oberflächenwasser, oder ansteigender Grundwasserspiegel?

    1974 hat man nicht unbedingt einen wasserdichten Keller gebaut. Wenn da heute das Grundwasser angestiegen ist, drückt das auch nach einer Außenabdichtung durch die Bodenplatte.

    Wenn es Regenwasser ist, sollte man es zuerst ableiten, bevor man abdichtet. Das wäre billiger.

    Also Fragen über Fragen bevor man eine Aussage treffen kann, die natürlich aus der Entfernung noch unschärfer sein wird als ein Gutachter.

    (Ich habe von einem Grundstück 3 Gutachten. Zwischen 100.000 und 330.000 € schwankt der Wert. Fehlerfrei ist keines der Gutachten. Auch der dreiköpfige Gutachterausschuss mit einem Prof. hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Deswegen meine kritischen Anmerkungen zu Gutachtern) Nur weil Pfützen am Boden sind heißt das noch lange nicht, dass das Wasser von außen eindringt. Wie wurde denn das eindringende Wasser festgestellt? Im Bild ist auch eine Pfütze am Boden zu erkennen. Hier half ein Luftentfeuchter aus um dies zu beseitigen. Alles andere wären fragwürdige Maßnahmen. Wie kann man die Abdichtung von unten herstellen? Haus hochheben  -  unten abdichten  -  Haus wieder einstellen und die Abdichtung dann seitlich ergänzen oder wie  -  oder anders? Entsprechend dem Urteil des Bundesgerichtshofes  -  im Falle eines Neubaus- wird dann die Wanne in den Keller gesetzt.
    Möglich ist ja heute zu Tage fast alles.
    Nur kostenintensiv  -  und mit wertmindernden Umständen verbunden  -  eine solche Maßnahme.
    Und na klar, ist doch auch logisch, dass geklärt sein muss, wo das Wasser her kommt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Zunächst einmal danke ich allen Schreibern, ...

    Zunächst einmal danke ich allen Schreibern, ...

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