Aquamat jetzt auch als Fax-Werbung
BAU-Forum: Keller

Aquamat jetzt auch als Fax-Werbung

Haben wir als Architektur und Ingenieurbüro doch tatsächlich ein Werbefax von der Firma AQUAMAT Berlin bekommen. An alle Architektur- und Ingenieurbüros (Architekturbüros, Ingenieurbüros) ...
An dieser Stelle nochmals die Warnung vor "Drahtloser Elektro-Osmose" Versuche mit drahtgebundener Elektroosmose haben ergeben, dass hiermit allenfalls Teiltrocknungen und Entsalzungen erreicht werden können. Die Kisten der drahtlose Verfahren hingegen durften bisher meines Wissens nicht von einem seriösen deutschen Prüfunternehmen untersucht und auf Ihre Wirksamkeit getestet werden.
Warnung: In der Internet-Seite der Firma steht:
Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis Liste C, ausgestellt vom DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Berlin, 2000
Hinweis:
In die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Ich werde mir dieses Blatt mal schicken lassen und auch mal die "Entfeuchtungsgarantie", dann gibt es an dieser Stelle mehr zu lesen.
  1. Mit elektrophysikalischen Verfahren kann nichts aber auch gar nichts positives für die Trockenlegung eines Hauses erreicht werden

    Foto von Edmund Bromm

    Dies unter anderen deswegen weil:
    1. Das Zeta-Potential bei den meisten Baustoffen z.B. Ziegel und Kalkmörtel konträr sind.
    2. Was Herr Ebel auch schon beschrieben hat, wenn es zu einer Trocknung käme gibt es keine Leitfähigkeit mehr!
    Es ist sicher nur ein guter Gag, wenn behauptet wird, diese Verfahren dienen der Entsalzung.
    Ein weiterer Blödsinn ist auch solche Zauberkästchen auf Umweltbelastung testen zu lassen. Auch ein Kieselstein würde diese Prüfung bestehen.
    Was die Werbung anbetrifft, siehe den Link
  2. Test

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Wir prüfen gerade mit einem Hersteller solcher Geräte, ob sich wirklich was bewegt in der Feuchtebelastung. Wenn jemand Interesse an einer kleinen Abhandlung hat, so muss er bis 4. Quartal warten. Dann wird vom WEKA Verlag das Heft "Praxis-Check" herausgebracht. Dort kann man dann nachlesen.
  3. Unser Produkt für die Trockenlegung ist von der Bundesanstalt für Materialprüfung getestet

    Foto von Edmund Bromm

    So oder so ähnlich gibt es einige Aussagen.
    Kaum jemand macht sich die Arbeit nachzufragen ob auch Positiv.
    Oder, was wurde denn überhaupt getestet?
    Für welchen Zweck?
    Ist das was getestet wird, auch wichtig und der jeweiligen Problematik angemessen?
    Mir sind genug Fälle bekannt  -  wo etwas für andere Einsätze durchaus positive Ergebnisse erzielte  -  jedoch für den Anwendungsfall ungeeignet war.
  4. Noch ein wissenschaftliches Modell

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    siehe Link (wer zuerst lacht, hat verloren)
    MfG
  5. @ Herr Bromm

    Habe mir die Mühe gemacht und festgestellt, dass dieses Gerät vom DIfBT in der Bauregelliste C aufgenommen wurde, statt einer bauaufsichtlichen Zulassung. In der Bauregelliste C sind alle Bauverfahren gelistet, die als "unwichtig und unschädlich einsetzbar" eingestuft werden. Die Urkunde über den genauen Wortlaut der Eintragung habe ich auf Anfrage bei der Firma allerdings noch immer nicht erhalten.
    Die viel genannte Garantie der Firma habe ich mir auch mal schicken lassen. Die Firma garantiert darin nur, dass sie das Gerät unter Rückgabe des Kaufpreises entfernt, wenn die Feuchtebelastung des Hauses im 1. Jahr nicht wenigstens um 25 % sinkt. Es wird langfristig eine Entfeuchtung bis auf 4,5 Gewichts-% zugesagt, andernfalls wird das Gerät am Ende der Garantie unter Rückerstattung des Preises entfernt.
    Achtung: Ein Werkvertrag ist das nicht, denn es wird trotz der vorgegaukelten garantierten Trockenlegung eigentlich nicht die Trocknung garantiert, sondern nur die Rücknahme des Gerätes bei Misserfolg. (Wobei die bis dahin entstandenen Aufwendungen z.B. Ingenieurstunden für Beratung dann gesondert in Rechnung gestellt werden und vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.) Es handelt sich also um einen Dienstleistungsvertrag, bei dem die leistende Firma nur den Versuch der Trocknung schuldet, nicht aber den Erfolg.

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