Bauart 1, Bauart 2 und Emissionen und überhaupt ...
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Bauart 1, Bauart 2 und Emissionen und überhaupt ...

Guten Tag,
neues Haus und endlich ein Kaminofen :-)
Dieser ist wohl Bauart 2, keine selbstschließende Tür und da gibt es diese Vorschrift, dass dieser nur an 7 oder 8 Tagen im Monat genutzt werden darf.
Hhm.
Verstehe leider nicht, warum das so ist. Wenn ich den Kamin anschmeiße, merken meine Nachbarn draußen, dass es Bauart 2 ist? Ist das störend? Riecht der mehr? Implodiert bei ihm der Kamin, wenn er mehr genutzt wird? Bitte um Info und schon einmal vielen Dank hierfür.
Dann gibt es ja noch so genannte Küchenöfen/-herde. Kann man diese auch als Kaminofen nutzen? Haben diese weniger/mehr Heizleistung, verliere ich durch die Tatsache, dass sie nur links (bei einigen Modellen) Feuerraum haben und rechts den Backofen, den ich eigentlich gar nicht brauche. Ich frage aber, weil mir das Design der gängigen Öfen nicht gefällt  -  sie sind meist nur 50-60 cm breit, das ist mir definitiv zu wenig (Optik  -  Riesenraum  -  Standort). Die Küchenherde gefallen mir von der Optik (z.B. Nordica) und sind eben breiter ... Kann man eventuell auch den Backofen durch Umbau eines Fachmannes der Feuerstelle zuschlagen (bitte nicht lachen :-)) oder implodiert mir DANN der Kamin ...
Vielen Dank!
MfG
Anna Brock
  1. Bauart 1 und Bauart 2, hat soweit ich richtig weiß, nichts damit zu tun,

    Foto von Johann Mohrendt

    wie oft man den Ofen befeuern darf.
    Ich baue demnächst einen Grundofen, Bauart 1, zwischen Stuttgart und Karlsruhe und dem Kunden wurde vom Bezirksschornsteinfegermeister auch gesagt, er darf nur 6-8 x pro Monat den Ofen im Betrieb nehmen. Begründung- in dieser Gegend wird überwiegend mit Gas geheizt ... und so ähnliches.
    Man unterscheidet bei Kaminöfen zwischen der Bauart 1 und der Bauart 2. Die Kaminöfen der Bauart 1 können nur mit geschlossenen Türen betrieben werden. Dafür sind sie aus Sicherheitsgründen mit selbstschließenden Türen ausgestattet. Des weiteren dürfen die Kaminöfen der Bauart 1 an Schornsteine angeschlossen werden, die bereits belegt sind. Kaminöfen der Bauart 2 hingegen dürfen mit geöffneten und geschlossenen Türen brennen. Somit sind diese Kaminöfen nicht selbstschließend. Jedoch benötigen die Kaminöfen der Bauart 2 einen eigenen Schornstein.
  2. und die Bauart hat doch was mit der Nutzungsdauer zu tun

    Laut DINAbk. unterscheidet man bei Öfen (wie von Anna richtig erwähnt) Bauart 1 (selbstschließend) und Bauart 2 (alles andere). Kurz gesagt dürfen bis zu 3 Bauart 1 Öfen an einen Schornstein angeschlossen werden, sie dürfen unbeaufsichtigt und uneingeschränkt betrieben werden.
    Öfen der Bauart 2 benötigen einen eigenen Schornstein, müssen ständig beaufsichtigt werden und dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Beim letzte mir bekannten Gerichtsurteil hat der Richter 2x5 Stunden in der Woche als gelegentlichen Betrieb und alles darüber hinaus als regelmäßigen Betrieb definiert.
    Wo kein Kläger, da kein Richter, beschwert sich kein Nachbar, gibt's auch kein Problem.
    Gruß
    Andreas
  3. mir fällt jetzt kein guter Grund ein, warum

    ein Kaminofen nur wenige Tage im Monat genutzt werden darf.
    Allerdings: Auch bei geschlossenen Öfen kann es zu Beeinträchtigungen kommen.
    Daher mal diese Zusammenfassung durchlesen:

    Gruß

  4. Frage und Antwort zu gleich

    ... den eigenen Link nicht gelesen?
    Zitat aus dem Link:
    Offene Feuerstätten sind Kamine und Kaminöfen ohne Tür, bzw. geöffneter Tür und besitzen keine Nachheizflächen, die für eine ausreichende Wärmeausnutzung sorgen. Eine vollkommene, schadstoffarme Verbrennung ist bei offenen Feuerstätten nicht gewährleistet. Damit verschwindet die Wärme direkt im Schornsteinzug. Aus diesen Gründen dürfen offene Feuerstätten nur gelegentlich betrieben werden. = Bauart 2
    Geschlossene Feuerstätten sind Kaminöfen, deren Tür während der Verbrennung geschlossen ist. In ihnen wird das Brandmaterial fast vollständig in Wärme umgesetzt. Diese Feuerstätten sind für die Beheizung von Räumen ohne zeitliche Einschränkungen zugelassen. = Bauart 1
    Der Link sagt doch alles aus!
  5. Fakt ist ...

    Foto von Johann Mohrendt

    dass aus irgendwelchem Grund, der Bezirksschornsteinfegermeister den Betrieb eines Speicherkamins, Bauart 1 (selbstschließende Türe) in Pforzheim nur für einige Tagen pro Monat zulässt.
    Ich hätte auch gerne lieber anders, aber es gibt anscheinend regionale Ausnahmen (vielleicht Naturschutzgebiet oder so was?)
    @ die 2. Frage von Frau Brock!
    Bitte bei Küchenherden den Backfach NICHT zum Feuerraum umbauen.
    Wenn Sie einen zu großen Feuerraum haben und dadurch mehr Holz gleichzeitig abbrennen, dann wird automatisch auch mehr Rauchgas produziert. Diese Rauchgase können dann nicht über die meist schmale Abgasrohre abgeführt werden.
    Feuerraumgröße und Abgasrohr, müssen aufeinander abgestimmt sein!

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