Baugenehmigung WH-Eigentümer Außenkamin
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Baugenehmigung WH-Eigentümer Außenkamin

Hallo zusammen,

wir möchten uns einen Specksteinofen mit Edelstahl-Außenkamin einbauen lassen.

Wir haben uns eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft (in Baden-Württemberg). Das Haus befindet sich noch im Bau und die Fertigstellung wird Februar 2012 sein.

Die Kernbohrung des Außenkamins soll zum Balkon hin durch die Außenwand und muss dann durch das Schrägdach des Balkons noch oben. Ich habe mal ein Bild angehängt, ich hoffe man kann es erkennen.

Nun meine Fragen:

- Bedarf es einer Genehmigung der Gemeinde / Stadt?

  • Bedarf es einer Genehmigung der anderen Wohnungseigentümer?
  • Bedarf es einer Genehmigung des Bauträgers wenn es noch vor Schlüsselübergabe eingebaut werden soll (Grundstück um das Haus noch nicht bepflanzt/bebaut, so kommt man noch mit einem Steiger ans Dach ran)

Das Einholen der Genehmigung des zuständigen Schornsteinfegermeisters läuft bereits und wird, denke ich, kein Problem sein. Und der Kaminsetzer würde mir das auch einbauen.

Ich möchte nur keinen Ärger mit den neuen Nachbarn bzw. den anderen Wohnungseigentümern wenn der Kamin dann einmal eingebaut ist, es soll mir auch im Nachhinein keiner mehr an die "Karre" fahren können.

Hoffentlich kann mir jemand helfen und die Fragen beantworten, ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Baugenehmigung WH-Eigentümer Außenkamin" im BAU-Forum "Kamin und Kachelofen"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Andreas Schulze
  1. Dreimal ja

    Stadt, weil das Gebäude außen verändert wird  -  wenn es genehmigungsfrei sein sollte, sagen die Ihnen das
    WEGAbk., weil Sie am Gemeinschaftseigentum herumwerken  -  bei strikter Auslegung dürfen Sie ohne Eigentümerversammlungsbeschluss nicht mal den Briefkasten neu streichen. Die WEG ist nicht verpflichtet, zuzustimmen.
    BT, weil er bis zur Abnahme für den bau verantwortlich ist.
  2. nur eine Chance

    Sie können das Problem nur lösen, wenn der Bauträger Ihnen das noch einbaut, eventuell innen und nur durch das Dach sichtbar.
    Die WEGAbk. beginnt mit der Fertigstellung des Hauses.
    Dann beginnt sowieso noch die Schei ... mit Verwalter und den Versammlungen, Sie werden die WEG noch verfluchen.
    Entgegenkommen der anderen Miteigentümer? NIE!
    Also jetzt noch schnell oder gar nicht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Naja  -  so hart sehe ich das nicht ...

    Naja  -  so hart sehe ich das nicht Gemeinde muss auf jeden Fall das genze genehmigen. Wenn der eine oder andere Eigentümer auch einen Ofen möchte oder zumindest darüber nachdenkt, können Sie vielleicht den einen oder anderen mit ins Boot holen. Die Schornsteinkosten sind dann teilbar und Sie haben Mitstreiter auf Ihrer Seite. Klar  -  bei mehreren Eigentümern ist es immer schwieriger, aber auf Zank baut man doch keine Gemeinschaft auf. Also ... reden, reden, reden ...
    Nachträglich innen einen ziehen  -  heißt Statik muss passen und es muss auch gefragt werden ...
    Egal, Miteigentümer ins Boot holen dürfte günstiger und einfacher werden.

    Grüße aus MM
    Walter Haussmann

    • Name:
    • Herr Wal-2132-Hau
  4. Der

    Kamin ist in BW verfahrensfrei zu erstellen.
    ABER,
    er muss vom schwarzen Mann abgenommen werden
    UND
    die WEGAbk.-Gemeinschaft muss per Beschluss zugestimmt haben, da bauliche Veränderung!
  5. vielen Dank

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten, ich bin jetzt schlauer und konnte das jetzt auch alles in Erfahrung bringen:

    Der Bauträger erteilt uns keine "Freigabe", wir dürfen erst nach Übergabe was verändern. Es sei denn, er baut (oder lässt bauen) es vor Übergabe ein, dies würde uns aber mal das doppelte kosten.

    Die WEGAbk. müsste der Sache zustimmen. Aber eine WEG gibt es wohl bis jetzt noch nicht, das würde wohl erst alles nach Übergabe anlaufen.

    Eine Erlaubnis der Gemeinde ist in BW nicht erforderlich.

    So, nun muss ich warten bis die Übergabe ist, dann bis es eine Versammlung der WEG gibt um dann hoffentlich eine Genehmigung zu bekommen ... erst dann kann ich, den nun schon bereits wartenden Bezirksschornsteinfegermeister und den Kaminsetzer informieren und mir dessen Genehmigung einholen ... Ja, dann bleibt nur zu hoffen das bis dahin nicht die Bepflanzung vorm Haus abgeschlossen ist und das Dach dann nur noch mit viel schwererem Gerät zu erreichen ist ... :-(((((

    Ich glaube, wir stellen uns nur ein Bild von einem Kamin hin ... :-( Na ja, dass bleibt abzuwarten, ich hoffe das alles gut geht ...

    Vielen Dank noch mal für die Antworten ...

    Gruß
    Andreas


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