Rauchmelder Qualität und Design
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Rauchmelder Qualität und Design

Hallo,
wir haben vor kurzem gelesen, dass in Hessen seit 2005 bei Umbauten Rauchmelder in diversen Räumen installiert werden müssen. Wir haben Ende 2005 umgebaut, allerdings hatte uns unsere Architektin darauf nicht aufmerksam gemacht bzw. keine Rauchmelder installieren lassen.
Frage 1: einfach nur interessehalber, ist das strafbar? Was würde im tatsächlichen Brandfall passieren, wäre die Architektin mit haftbar?
Frage 2: natürlich möchten wir die Rauchmelder jetzt nachträglich einbauen. Da wir aber keine Lust haben, wieder in den Decken zu schlitzen, gibt es wohl nur die Alternative batteriebetriebene Melder an der Decke anzubringen, korrekt?
Frage 3: gibt es da große Qualitätsunterschiede oder ist jeder Rauchmelder mit Prüfzeichen aus dem Baumarkt in Ordnung?
Frage 3: gibt es die Dinger auch in "schön"? O. k: , über Geschmack lässt sich ja immer trefflich streiten, aber vielleicht gibt es ja Anbieter, die wenigstens versucht haben, den Dingern ein Design zu geben bzw. diese so klein und unauffällig wie möglich zu gestalten?
Vielen herzlichen Dank und Gruß,
adrian
  • Name:
  • adrian rohnfelder
  1. Geschmacksfrage

    Es gibt Qualitätsunterschiede.
    Manche Rauchmelder melden Rauch einige Sekunden später als andere. Manche melden weniger lang "Batterie wechslen" durch schwaches Piepen als andere, bevor ihnen der Saft ausgeht.
    Die No-Name Geräte aus dem Baumarkt würde ich vielleicht nicht gerade kaufen ...
    Manche namhafte Elektroanbieter versuchen sich darin, besonders gut gestylte Geräte anzubieten, z.B. die bekannten Hersteller von Schalterserien. Sehen Sie sich mal auf deren Seiten um.
    Gira kommt mir da z.B. in den Sinn.
    Wir haben Brandrauchmelder von Minimax installiert (MH11). Haben in Tests gut abgeschnitten und sehen für günstige Geräte ganz erträglich aus.
  2. Noch nicht in allen Bundesländern sind

    Rauchmelder vorgeschrieben. Also klären, ob in Ihrem B-Land vorgeschrieben.
    Ich würde Rauchmelder mit Vds Zeichen kaufen. Habe selber 08/15 billig Dinger und einige sind schon kaputt. Würde heute etwas mehr Geld ausgeben. Insb. für welche, die ich per Kabel "vernetzen" kann.
    PS: Autofahren ist auch "Lebensgefährlich". 6.000 Tote jährlich sprechen für sich.
    Hat Ihnen das Ihr Fahrlehrer nicht gesagt? Nicht? Kann der nun Haftbar gemacht werden?
  3. Baurecht / begrenzte Lebensdauer Heimrauchmelder

    zu 1.
    (altes Sprichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.)
    Zur Hessischen Bauordnung schreibt der Gesetzgeber:
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20. Juni 2005
    Artikel 1
    Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), wird wie folgt geändert:
    In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:
    " (5) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
    2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
    3 Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. "
    Artikel 2
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Wiesbaden, den 20. Juni 2005
    zu 3.
    Es sollte schon ein Melder mit VdS-Anerkennung sein. Der VdS lässt vor Zertifizierung ein ziemlich aufwendiges Prozedere / Prüfverfahren ablaufen, was einen Mindestqualitätsanspruch hat.
    Qualität spiegelt sich in der Regel auch im Preis nieder. Ein Melder mit 2-3 € Produktionskosten (nicht Endpreis!) kann eigentlich nichts solides sein (meine persönliche Meinung). Wenn ich makaber wäre, würde ich fragen: Was sind die Kosten eines Melders im Vergleich zu den Beerdigungskosten. Aber denken Sie lieber an Ihr pesönliches Wohlergehen!
    Erstmalig hat sich die DINAbk. auch zur Betriebsdauer geäußert (DIN 14675 Änderung A1 vom Dezember 2006). Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation sollen spätestens nach 8 Jahren ausgetauscht werden (ohne Verschmutzungskompensation nach 5 Jahren).
    Diese Vorschrift ist zwar für professionelle Brandmeldeanlagen gedacht, aber Heimrauchmelder sind auch nur Melder.
    (Diese Zeitangabe beruht aus meiner Erfahrung auch auf soliden praktischen Erfahrungen.)
    Also, nicht Omas Rauchmelder weitervererben! :-)

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